Kennst sich jemand mit der Zuverdienstgrenze aus?
xxxisabellaxxx
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Hallo !
Weis jemand bis wieviel man in der Karenz dazuverdiehnen darf? wie wird das berechnet?
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Kommentare
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Die Zuverdienstgrenze ist individuell, das heißt, sie wird für jeden Elternteil nach den eigenen früheren Einkünften berechnet. Sie liegt bei 60% der Letzteinkünfte, mindestens jedoch bei € 16.200 pro Kalenderjahr.
Grundlage für die Berechnung sind die Einkünfte aus dem Steuerbescheid des Jahres vor der Geburt, in dem kein Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde. Nach der Berechnung der individuellen Zuverdienstgrenze ist keine Änderung mehr möglich.
Sobald du den Brief bezüglich Kinderbetreuungsgeld bekommen hast, folgt ein weiterer Brief vom Finanzamt, indem steht, wieviel du dazuverdienen darfst.
Lg
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jährlich oder so
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16.200 - ist nun eine Minimal- als auch Maximalgrenze:
Während des Bezuges von pauschalem Kinderbetreuungsgeld darf der jährliche Zuverdienst 60 Prozent der Letzteinkünfte aus dem Kalenderjahr vor der Geburt, in dem kein Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde (=individuelle Zuverdienstgrenze), beschränkt auf das drittvorangegangene Jahr, betragen. Falls in allen drei Jahren vor der Geburt Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde, ist somit das drittvorangegangene Jahr das relevante Kalenderjahr.
(Beispiel: Geburt 2013, Bezug KBG in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012: das relevante Kalenderjahr ist 2010.)
Für Geburten bis 31.12.2011 besteht keine Beschränkung auf das drittvorangegangene Kalenderjahr.
Liegt die ermittelte individuelle Zuverdienstgrenze unter 16.200 Euro, so gilt in diesem Fall eine Zuverdienstgrenze von 16.200 Euro pro Kalenderjahr.
In jenen Fällen, in denen keine individuelle Zuverdienstgrenze ermittelt werden kann, weil z.B. kein Steuerbescheid vorliegt, beträgt die Zuverdienstgrenze ebenfalls 16.200 Euro im Kalenderjahr.
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