Vielleicht etwas doofe Frage zum KBG

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Kommentare

  • Weil das Kbg-Gesetz so vorsieht: in der Zeit wo das Wochengeld höher ist, als das Kbg ruht das Kbg und verfällt dann quasi
    miKkii schrieb: »
    mhm... is doch nicht so wenig unterschied
    ...
    aber warum nur 18 monate?? wenn man wochengeld bezieht entfallen dan 2 monate beim Kbg??
  • carrycarry

    654

    bearbeitet 14. 06. 2013, 14:38
    Bei der Gkk - Arbeiter und Angestellte:

    Wenn ein Kind da ist, kostet das Mitversichern beim Partner nix..

    Wenn KEIN Kind da ist, dann schon (abhängig was der Partner verdient)
    satru schrieb: »
    Aber mitversichern kostet nichts oder?
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