KBG - Frage!!

bearbeitet 4. 01. 2017, 22:38 in Karenz & Rechtliches
Hallo.
Ich möcht gerne die einkommensabhängige Variante nehmen. Berechne ich das richtig? ET 19.9.2016, angenommen das Baby kommt pünktlich wär Wochengeld bis 19.11. und ab da KBG.

#Wochengeld beträgt bei mit um die 2000€ dh 80% davon wären ca 1600€ für 12 Monate. Dies würde ich mir so einteilen, dass ich mir die Hälfte davon weglege, um im 2. Jahr die andere Hälfte nutzen zu können. Die ersten 12 Monate wäre ich somit versichert, das 2. Jahr müsste ich mich bei meinem Freund, Kindsvater im gleichen Haushalt, dazumelden. Sehe ich das richtig so oder stimmt das nicht? Bitte um Hilfe und Aufklärung... auf der WGKK sind die leider unfähig mir Auskunft zu geben. lg
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Kommentare

  • ChaosDeluxeChaosDeluxe

    1,873

    bearbeitet 22. 08. 2016, 00:00
    Verena0407 schrieb: »
    Wochengeld beträgt bei mit um die 2000€ dh 80% davon wären ca 1600€ für 12 Monate.

    Nur sicherheitshalber, weil Du hier im Beispiel mit 12 Monaten KBG rechnest.

    Tatsächlich bekommst Du 8 Wochen nach Geburt (außer beim Kaiserschnitt, da wären es dann 12 Wochen) Wochengeld und dann noch rund 10 Monate KBG. Also bis zum 1. Geburtstag des Kindes.

    Das 12, 15, 20, 36 bezieht sich immer darauf bis zu welchem Lebensmonat des Kindes man KBG beziehen kann - bei Frauen, die Anspruch auf Wochengeld bekommen, fängt der KBG-Bezug zwar später an, endet aber beim selben Alter des Kindes, wie bei einer FRau die kein Wochengeld kriegt.

    Wenn das Kind am Montag, den 19.9. käme, würdest Du, wenn ich mich nicht verzählt habe, bis Montag, 7.11. Wochengeld bekommen, also 8x7 Tage, danach direkt in den KBG-Bezug wechseln.

    Ansonsten, ja, soweit ich das seh, siehst Du das alles richtig.
  • shibby86shibby86

    1,783

    bearbeitet 22. 08. 2016, 07:39
    Genau, wenn das Baby pünktlich kommt, dann bekommst du bist zum 18.09.2017 KBG.
    Ich bin mir nicht sicher ob es wirklich 80% vom Wochengeld sind... Ich meine 80% von den letzten 3 Zahltagen inklusive Sonderzahlungen (Urlaubsgeld zB), aber vielleicht kommts eh auf das Gleiche raus. Bei mir wars schlussendlich einfach in etwa mein Zahltag.
    Bezüglich Versicherung etc siehst du das richtig, ja!
  • Sandra080815Sandra080815

    1,195

    bearbeitet 22. 08. 2016, 18:34
    Ja es sind 80 % vom Wochengeld, variiert immer ein bisschen- je nachdem wie viele Tage das Monat hat.
    Du bekommst aber keine 12 Monate Kinderbetreuungsgeld, sondern nur bis zum 1. Geburtstag. D.h bei einer normalen Geburt, 2x Wochen geld und 10x KBG, beim Kaiserschnitt 3x Wochen geld und 9x KBG.
    Sollte dein Baby am 19.9. geboren werden, bist du bis 18.09.2017 versichert, danach musst du dich mitversichern.
  • Vielen lieben Dank für die Infos!! Gibt es bestimme Vorlagen/Auflagen, bzgl der Dauer, die ich mit dem Kindsvater zusammenwohne, um mich mitzuversichern?
  • Soweit ich weiß muss man 10 Monate mit dem Partner zusammenwohnen damit man sich kostenlos mitversichern kann.
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