Eink. abh. KBG - Fragen und möglicher weiterer Wochengeldbezug und Versicherung

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Kommentare

  • @KaNi
    Du hast also ca 15 Monat Abstand zwischen beiden, hattest das eaKBG beim Ersten und hast beim Zweiten wieder selbes Wochengeld und eaKBG bekommen?
    Bei uns liegen 16 Monate dazwischen, beim eaKBG sollt ja alles passen, aber das mit dem Wochengeld begreif ich nicht ganz.
    Eine kurze Antwort wäre toll :3
  • @ claudsch80: danke für die info! ich werd euch jedenfalls auf dem laufenden halten, was ich dann tatsächlich erhalten habe.
  • KaNiKaNi

    2,225

    bearbeitet 20. 07. 2016, 14:40
    @Maxi01 Ich weiß nicht ob jetzt schon irgendwas beim Gesetz geändert wurde. Bei mir war es zuerst so, dass ich beim 2. Kind zuerst die €26,14 Pauschalvariante beim Wochengeld gekriegt habe, was natürlich um ein vielfaches weniger war als beim 1. Kind. Aber so stand es im Gesetz, es hat gepasst (leider). Das OGH Urteil sagt, das wenn eaKBG bezogen wurde das Wochengeld erhöht werden muss, wenn man wieder währen dem eaKBG Bezug schwanger wird.

    Dann hab ich wieder eaKBG beantragt (Feb 2016). Die Gültigkeitsrechnung ergab logischerweise das vom Jahresgehalt berechnet wird und nicht vom Wochengeld, somit wurde 2014 gerangezogen, da dieses Jahr mein erstes Jahr ohne KBG Bezug war. Leider bekam ich ja ab Ende Sep Wochengeld, mein Großer ist ein Novemberkind, somit war das Jahresgehalt natürlich relativ gering und mein 2. eaKBG war viel geringer als beim 1. Kind. Das hat mich irgendwie gestört und ich dachte ich frag mal nach bei der GKK, obwohl es ja theoretisch gepasst hätte. Ich wusste aber von meiner Freundin, dass sie beim 2. Kind dasselbe Wochengeld und eaKBG kriegte wie beim 1. Kind (18 Monate Unterschied), bei ihr lag es aber ca 1,5 Jahre zurück.

    Zwischenzeitlich kam ja das OGH Urteil (März 2016). Als ich bei der GKK angerufen und nachgefragt habe wegen meiner Berechnung (im April 2016, wie genau berechnet wurde, warum 2014 herangezogen etc) meinten sie wie mein Wochengeld aussieht. Dann sagte ich, Pauschalvariante wie derzeit im Gesetz. Da gaben sie mir nach kurzem Nachfragen den Tipp Einspruch auf mein Wochengeld zu erheben, ich solle nachfragen, dumm stellen dass ich da was gelesen hätte mit OHG Urteil und so. Das habe ich direkt per Mail erledigt. Die GKK hat meinen Fall also gefprüft, festgestellt ich falle genau drunter, die Wochengeld Pauschalvariante gilt nicht, daher erneute Berechnung vom Wochengeld von der GKK, mir wurde ein höheres Wochengeld zugesprochen (selbe Hohe wie beim 1. Kind), folglich Neuberechnung des eaKGB, und ich bekomme wieder vom Wochengeld 80% als eaKBG. Das ist viel Höher und ich bin mega happy :)

    Ich habe immer höflich nachgefragt, die GKK war immer sehr höflich zu mir und sehr schnell wenn ich eine Auskunft gebraucht habe. Man spricht dort ja immer mit anderen Menschen auf anderen Abteilungen, das war bei mir nie ein Problem. Mir wurde immer die richtige Ansprechperson genannt, diese habe ich meistens per E-Mail kontaktiert, ich bekam immer innerhalb weniger Tage eine Antwort. Mich hatte dann nach dem Einspruch sogar eine Dame extra angerufen, 3 Tage später schon, die mir mitgeteilt hat, das sie grad neu rechnet.

    Genau verstehen tu ich es allerdings nicht, zu schwammig formuliert bzw hab ich nicht im Gesetz selbst nachgelesen.

    Sorry für den Roman, hoff es verwirrt nicht zu sehr.
  • @KaNi
    Vielen Dank für deine ausführliche Antwort!
    Da hat sich bei dir ja alles sehr gut entwickelt. Ich bin jetzt wirklich gespannt, was im Bescheid steht. Zum Glück hast du nochmal nachgefragt, da gings ja echt um viel...

  • Hallo. Ich hab eine Frage bzgl der Krankenversicherung.
    Ich war bei der GKK versichert und habe das eKBG gewählt und bleibe insgesamt 2 Jahre zuhause. Nun im 2. Jahr zuhause bin ich bei meinem Mann (BVA) mitversichert. Im Dezember erwarte ich mein 2. Kind. Wo werde ich dann krankenversichert sein wenn ich wieder in den Mutterschutz gehe?
  • @Maxi01 Hab wir was tolles gefunden.
    Dieses kannst du der GKK vorlegen, wenn die dir kein erhöhtes Wochengeld zahlen wollen:

    https://media.arbeiterkammer.at/stmk/2015_Merkblatt_Wenn_ein_zweites_Baby_kommt.pdf
    dorli
  • @Michi3456
    Danke, das klingt schon mal vielversprechend. Ich werde berichten :3
  • Ich habs mir auch schon am Desktop abgespeichert :-) Hab dann auch nächstes Jahr vor für das zweite zu basteln.
  • Ich war heute bei der GKK und habe nachgefragt wie es mit dem Wochengeld bei Baby Nr. 2 aussieht wenn man das eKBG beim 1. genommen hat und noch während dessen Bezug schwanger geworden ist:
    Man erhält das gleiche Wochengeld wie bei Baby Nr. 1. Zumindest ist so die derzeitige Lage.
    Lila79Maxi01
  • hey ihr...

    ich hab jz nicht den ganzen verlauf gelesen..hab aber mitbekommen dass hier die gleiche frage haben..bzw viell in der situaion waren wie ich...

    ich bin bis 14.8.16 zuhause..da wird mein sohn 2...ich hatte eakbg..als schon seit 1 jahr kein geld mehr...nun bin ich schwanger und soll 4 monate arbeiten gehen..wenn ich das nicht tu bekomme ich kein wochengeld laut bva...
    hatte jz jemand schon ähnliche situation..oder erfahrung? hab gelesen die arbeiterkammer sieht das anders?..hat jemand einen rat?

    ich klammer mich an jeden strohhalm...soll versetzt werden und 4mo iwo anders arbeiten..mcih dort einlernen für dass das ih dann wieder 2 jahre karenz bin...ich find das so ätzend und es belastet mich echt extrem..
  • @käferböhnchen also da geht's leider nicht anders ... wenn du nicht arbeiten gehst bekommst du kein Wochengeld da du über die 2 Jahre arbeitsrechtliche karenz bist.
    Wenn dir das Geld aber egal ist dann kannst du deinen Chef um unbezahlten Urlaub oder karenz Verlängerung bitten. Du hast in beiden Fällen dann aber keinen Anspruch auf wochengeld und auch nicht auf eakbg.
  • @Käferböhnchen bzgl Wochengeld hat die BVA recht. Du hast nur Anspruch darauf wenn du während des Bezuges des KBG vom 1. Kind schwanger wirst oder davor arbeiten warst. So hab ich das gelesen. Aber vielleicht meldet sich wer der in der gleichen Situation war wie du jetzt bist
  • bearbeitet 31. 07. 2016, 08:11
    ok danke für eure antworten :)
    ich find das echt schade...bei mir war das eakbg 5000,-- insgesamt mehr als das modell 20+4...da is doch klar dass ich das nehm oder?..und dann wollt ich eben so lang wie möglich bei meinem zwerg zuhause bleiben...is doch auch iwie verständlich oder?
    der von der bva is mich angfahren wie ich mir das vorgestellt hab?..hat mich ungläubig gefragt was ich das eine jahr ohne bezüge gemacht hab..sag ich..naja ich hab von erspartem gelebt??...na wie auch immer
  • bearbeitet 4. 01. 2017, 22:27
    Hallo Mädels,

    ich hol einfach den Tread nochmals hervor, da meine Fragen ganz gut dazu passen o:) :

    Kurzer Überblick :-)
    Wir haben die Variante 12+2 (eaKGB), mein Mann geht am 1. Geburtstag unseres Kindes in Karenz und ich geh die zwei Monate arbeiten (100%), danach gehe ich wieder in Karenz (bis zum 2. Geburtstag unseres Kindes).

    Wir möchten gerne ein zweites Kind. Jedoch wolllen wir gerne einen Abstand von mind. 1,5 Jahre, aber trotzdem wenn möglich das eaKGB und Wochengeld gut ausnützen... (ich weiss das lässt sich schwer planen, aber man macht sich halt so seine Gedanken ;-))
    Um fix das eaKGB beim Zweiten zu erhalten, muss ich also am 2.Geburtstag des 1.Kindes wieder im Mutterschutz sein (oder die Günstigkeitsrechnung könnte auch noch funktionieren)...

    Wo ich jetzt aber leider sehr unsicher bin ist das Wochengeld: Haben die zwei Monate in denen ich arbeite, "positiven" Einfluss auf das Wochengeld (z.B. ich werde in der Zeit schwanger, habe ich dann dadurch wieder Anspruch auf das volle Wochengeld? Oder ist das egal?) bzw. bis wann müsste ich theoretisch schwanger sein, damit ich das volle Wochengeld (gleiches Wochengeld wie beim 1.Kind) erhalte? --> oder wieder spricht sich das total mit unserer Vorstellung vom Mindestabstand von 1,5 Jahren?

    Ich hoffe, dass ich es halbwegs verständlich beschrieben habe :3
    Muss ehrlich gestehen, dass mich die Thematik mit dem Wochengeld sehr verwirrt, aber Gott sei Dank gibts hier im Forum sehr viele Profis zu diesem Thema :3

    Vielen Dank euch allen und wünsch euch einen sonnigen Tag :dizzy:
    incredibiles
  • Hallo! Vielleicht liest das noch jemand und kann mir helfen!!!!!!

    Mir ist was ganz blödes passiert!
    Mir wurde in den letzten drei Monaten der karenz das kinderbetreuungsgeld gekürzt, weil ich vergessen habe, den mutterkindpass Abschnitt abzugeben X_X

    Heute kam das schreiben von der gkk.

    Ich weiß auch nicht, es ist mir nicht mal aufgefallen, weil ich nicht immer geschaut habe, was überwiesen wurde.
    Und ich weiß auch , dass ich selbst schuld bin...

    Aber gibt es eine Chance das Geld nachgezahlt zu bekommen oder ist das eben mein Pech und das Geld weg!???????
    :-S
  • jamaicababy schrieb: »
    Hallo! Vielleicht liest das noch jemand und kann mir helfen!!!!!!

    Mir ist was ganz blödes passiert!
    Mir wurde in den letzten drei Monaten der karenz das kinderbetreuungsgeld gekürzt, weil ich vergessen habe, den mutterkindpass Abschnitt abzugeben X_X

    Heute kam das schreiben von der gkk.

    Ich weiß auch nicht, es ist mir nicht mal aufgefallen, weil ich nicht immer geschaut habe, was überwiesen wurde.
    Und ich weiß auch , dass ich selbst schuld bin...

    Aber gibt es eine Chance das Geld nachgezahlt zu bekommen oder ist das eben mein Pech und das Geld weg!???????
    :-S

    Das würde mich auch interessieren ob man da nachträglich noch was bekommt... Ich hab zwar noch ein bisi Zeit alles hinzuschicken, aber bei meinen Glück kann es auch sein dass ich dann vor lauter Stress darauf vergesse :see_no_evil:
  • Michi3456 schrieb: »
    jamaicababy schrieb: »
    Hallo! Vielleicht liest das noch jemand und kann mir helfen!!!!!!

    Mir ist was ganz blödes passiert!
    Mir wurde in den letzten drei Monaten der karenz das kinderbetreuungsgeld gekürzt, weil ich vergessen habe, den mutterkindpass Abschnitt abzugeben X_X

    Heute kam das schreiben von der gkk.

    Ich weiß auch nicht, es ist mir nicht mal aufgefallen, weil ich nicht immer geschaut habe, was überwiesen wurde.
    Und ich weiß auch , dass ich selbst schuld bin...

    Aber gibt es eine Chance das Geld nachgezahlt zu bekommen oder ist das eben mein Pech und das Geld weg!???????
    :-S

    Das würde mich auch interessieren ob man da nachträglich noch was bekommt... Ich hab zwar noch ein bisi Zeit alles hinzuschicken, aber bei meinen Glück kann es auch sein dass ich dann vor lauter Stress darauf vergesse :see_no_evil:

    Hallo! Ich habs nachgebracht und es war erledigt =)
  • Hallo, ich frage für eine Freundin.
    Sie fängt im Januar 2017 wieder mit der Arbeit an, das zweite Wunder wollte in der Karenz nicjt klappen.
    Sie würde beim zweiten Kind gerne wieder das Einkommensabhängige nehmen, dafür muss sie ja 6 Monate beschäftigt sein oder? Was ist wenn sie schwanger wird und zB ein BV bekommt?
    Sind die 6 Monate bis Beginn des MuSchu zu berechnen oder bis zur Geburt des Kindes?

    Sorry fürs blöde Fragen, aber wir blicken da überhaupt nicht durch. :3
  • @Michi3456 Danke, aber ich blick da nicht durch. :see_no_evil:
  • Für das Wochengeld wird der Bezug der letzten drei Monate vor Beginn MutterSchutz herangezogen. Das ist dann die Bemessung für das KBG. Ich weiß jetzt aber nicht genau was du mit den 6 Monaten meinst..
  • Sandra080815Sandra080815

    1,195

    bearbeitet 12. 12. 2016, 22:34
    @Michi3456 danke, sorry bin anscheiend zu doof dafür :p
    Meine Freundin fängt mit Januar an zu arbeiten.
    Wenn sie das Einkommensabhängige beziehen will darf der MuSchu also nicht vor 30.06. beginnen oder? Wenn sie früher in MuSchu geht bleibt nur die Möglichkeit der Pauschalvarianten oder wie es dann beim neuen KBG Konto heißt.
    Ich hoffe dass war jetzt irgendwie verständlich...
    Also für den Bezug muss sie 6 Monate Arbeiten und es sind nicht 6 Monate bis zur Geburt gemeint (4Monate arbekten + 2 Monate MuSchu).
  • Ich denke das hier 3 Monate auch reichen würden. Die 6 Monate beziehen sich ja auf das DienstVerhältnis und man hat in den meisten Fällen während der Karenz ein aufrechtes Dienstverhältnis. @claudsch1980 Kannst du dir das bitte ansehen?
  • @Sandra080815 das kommt drauf an wie lang sie mit dem ersten Kind in karenz war.
    Zeiten der arbeitsrechtlichen karenz (also bis vor den 2. Geburtstag) sind - sofern das ursprüngliche Dienstverhältnis weiterhin aufrecht ist - einer Beschäftigung gleichgestellt. Das heißt es reichen 3 volle Monate für ein schönes wochengeld und man kann wieder das eakbg nehmen.
    Angie_1984
  • @claudsch1980 Wenn man dazwischen (innerhalb der 2 Jahre gesetzliche Karenz in denen das DV aufrecht ist) nicht arbeitet, kann man es auch wieder nehmen, bekommt aber erst ab Geburt das eaKBG, oder? Wochengeld bekommt man ja nur noch wenn man nahtlos von KBG zu MuSchu übergeht. Versteh ich das richtig? Also man muss nicht zwangsläufig dazwischen arbeiten, um wieder das eaKBG zu bekommen nach dem neuen Modell? Dh das dazwischen arbeiten "bringt" einen nur was, wenn man wieder Wochengeld beziehen möchte (bzw. natürlich auch wenn man aus anderen Gründen wieder arbeiten muss...).
  • Dir steht dann zwar das eaKGB zu, dieses wird im Normalfall dann aber weniger als bei einer der Pauschalvarianten sein.
    Weil als Bemessungsgrundlage werden entweder die letzten 3. MONATE unmittelbar vor der Geburt oder das Jahreseinkommen vom Jahr vor der Geburt des Kindes.
    Der Reform sei es gedankt. EINE Riesen Kürzung (bis zu 13.000€ pro Familie) durch die Hintertür.
  • @wolfi86 Na bumm!!! X_X Also ist es nicht mehr so, dass das Einkommen vom Jahr vorm KBG-Bezug herangezogen wird? Das hat man aber kleinlaut durchgezogen...
  • Hallo mädels. Wer kann mir weiterhelfen? Ich habe meine Tochter am 6.8.2015 geboren, hab dann die einkommensvariante genommen und jetzt noch ein jahr unbezahlt angehängt. Das heisst ich bin/wäre bis 5.8.2017 zu hause. Der zweite bauchzwerg ist am weg und sollte am 31.7.2017 das Licht der Welt erblicken. Kann ich dann nochmal die einkommensvariante nehmen?
  • @keylashy3 das würde mich auch interessieren. Ist bei mir so ähnlich nur, dass mein sohn am 19.10' geboren ist. Wochengeld gibts keines, dass weiß ich schon mal
    @claudsch1980 ich bin so frei und markier dich mal. Danke für deine hilfe
  • Warum gibt's kein Wochenende @claudschgi
  • @keylashy3 Weil das Wochengeld von den letzten drei Monaten bevor Beginn Mutterschutz berechnet wird. Und wenn man in diesem Zeitraum keinen Bezug hat, bekommt man nix.
    keylashy3claudschgi
  • @keylashy3 genau wie @Michi3456 sagt bzw. Neu ab märz 2017: Wochengeld bekommt man ja nur noch wenn man nahtlos von KBG zu MuSchu übergeht vorher hats gereicht, wenn man während des bezuges vom einkommensabhängigen schwanger wurde
    keylashy3
  • Ich nutz den Thread mal aus, vielleicht kann mir wer meine Frage beantworten.
    Mein Mann geht bald 2 Monate in Karenz und bezieht einkommensabhängiges KBG. Wie wird das bei ihm denn berechnet?
    Wird da wirklich der NETTO-Verdienst der letzten 3 Monate gerechnet oder werden gewisse Sachen abgezogen?
    Er macht viele WE-Dienste oder Überstunden die natürlich fast jeden Monat drauf sind. Werden die dann miteingerechnet? Sonst besteht sein Gehalt auch aus einem eher niedrigen Grundgehalt und etlichen Zulage die den Betrag dann erhöhen. Nehmen die da eh nicht nur den Grundgehalt?
  • SDL611SDL611

    2,246

    bearbeitet 18. 01. 2017, 21:22
    @sunshine2013 Meines Wissens wird der Grundgehalt hergenommen. Überstunden und Zulagen werden normalerweise nicht berücksichtig. Aber was ich weiß, wird noch ein Zuschlag für Urlaubs- und Weihnachtsgeld prozentuell mitgerechnet.
    Aber das sind Infos aus zweiter Hand (vom Mann meiner Cousine)
  • @sunshine2013 es gelten die 3 Monate vor dem fiktiven Wochengeld. Also der gleiche Zeitraum wie bei dir fürs Wochengeld.
    Weiters heißt es "regelmäßiges nettoentgelt" ... Wenn die zulagen und üstd also regelmäßig sind dann sollten sie mit einberechnet werden.
    Dein mann soll einfach im perosnalBüro nachfragen. Die müssen die Meldung ja an die gkk schicken bzw haben das vielleicht schon gemacht und können genau sagen was sie gemeldet haben =)
  • @sunshine2013 nein da wird der Nettoverdienst genommen ... ausgenommen sind Sonderzahlungen :-)
  • Ok danke.
    Er geht erst ab Juni, also wir müssen erst alles abgeben aber ich hab kurz leichte Panik bekommen ob nur der Grundgehalt hergenommen wird.
    Aber im Internet steht überall der NETTO-Verdienst der letzten 3 Monate. Das würd dann ja nicht stimmen. Es soll ja eine Ersatzleistung des Einkommens sein und wenns nur den Grundgehalt hernehmen wär das ja um ein vielfaches weniger. :(
    Ich lass mir jedenfalls vorher eine Kopie der Arbeits- und Entgeltbestätigung zukommem wenns soweit is.
  • Wie gesagt wenn üstd regelmäßig sind müssen sie mit eingerechnet werden.
  • Ja also würd ich schon sagen, von 12 Monaten sind 10 mit Überstunden.
  • in OÖ zB steht nur Arbeitsverdienst ohne Sonderzahlungen ... Ich hab mir meine Überstunden alle in den letzten 3 Monaten auszahlen lassen - sie haben nachgefragt es hat gepasst :-)
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