KBGende - Arbeiten - MuSchu = Wochengeld?
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Mein Partner und ich wünschen uns ein Geschwisterkind.
Zur Situation:
Meine Tochter wurde im August 2015 geboren, ich wählte die 15+3 Variante. Die Kinderbetreuungszeit endet am 1.11.2016
Ab 2.11.2016 geh ich wieder arbeiten auf 20h.
Meine Frage:
Angenommen ich geh mit dem 2. Kind im Dezember, Jänner oder Feber in den Mutterschutz, steht mir Wochengeld zu? Wenn ja, von wo wird es berechnet?
Mir geht es darum, das wenn ich nach der KBG-Zeit von Kind 1 Hausnr 2 Monate arbeite, net das ich dann kein WG bekomme.
Bitte um Rat
Zur Situation:
Meine Tochter wurde im August 2015 geboren, ich wählte die 15+3 Variante. Die Kinderbetreuungszeit endet am 1.11.2016
Ab 2.11.2016 geh ich wieder arbeiten auf 20h.
Meine Frage:
Angenommen ich geh mit dem 2. Kind im Dezember, Jänner oder Feber in den Mutterschutz, steht mir Wochengeld zu? Wenn ja, von wo wird es berechnet?
Mir geht es darum, das wenn ich nach der KBG-Zeit von Kind 1 Hausnr 2 Monate arbeite, net das ich dann kein WG bekomme.
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Kommentare
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Genau frag mal bei der AK oder bei deiner zuständigen KK. Sag dann bitte Bescheid, würd mich intressieren.
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Bei mehr als 3 vollen Monaten Arbeit wird der neue Gehalt zur Berechnung herangezogen. Bei weniger als 3 Monaten wird es kombiniert zwischen neuen Gehalt und kbg Modell (26.15 tagsatz).
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Nein es wird keinen Lücke geben
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Nein es wird keinen Lücke geben