EKBG - Versicherung

Was ich mittlerweile weiß, das EKBG geht bis zum ersten Geburtstag und bis dahin bin ich krankenversichert. Wenn ich 2 Jahre in Karenz bleibe, muss ich mich dann im 2. Jahr bei meinem Mann mitversichern. Soweit, so klar.

Aber wie schaut das denn mit dem Pensionskonto (Gutschriften) bzw. Anrechnung von Versicherungszeiten für die Pensionsversicherung aus wärend des EKBG bzw. dann im 2. Jahr?

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