Schwanger während Karenz - neuerlich einkommensabhängige Variante möglich?!

Hallo,

vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Zum Thema "neuerliche Schwangerschaft und Karenz" findet man viele Beiträge - leider sind überall unterschiedliche Informationen nachzulesen. Habe ein telefonisches Beratungsgespräch mit einer Dame der AK geführt und eigentlich hat sie mir meine Annahme bestätigt. Allerdings bin ich mir noch immer nicht sicher, ob das nun so stimmt.

Folgender Sachverhalt:

Mein erstes Kind wurde im JULI 2014 geboren - gewählt wurde die einkommensabhängige Variante mit einer 2jährigen arbeitsrechtlichen Karenzdauer. Im Zuge der Günstigkeitsrechnung bin ich mit dem Jahreseinkommen 2013 besser gefahren und habe somit aus dem Jahr 2013 meinen Tagessatz berechnet bekommen.

Nun bin ich ganz frisch schwanger. Kind 2 würde Ende Oktober 2016 auf die Welt kommen.
Sprich mein Mutterschutz für Kind 2 beginnt erst, wenn ich bereits wieder arbeiten müsste. Lt. der Auskunft der AK ist es ganz wichtig, dass ich mir für diese paar Wochen keinen unbezahlten Urlaub mit dem Arbeitgeber vereinbare. Nur dann könnte ich wieder das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beantragen (ansonsten wäre ich nicht durchgehend beschäftigt...) und im Zuge der Günstigkeitsrechnung würde nochmals auf das Jahr 2013 rückgegriffen werden und ich würde wieder den Tagessatz wie für Kind 1 erhalten.

Kennt sich da jemand von euch aus oder hat den gleichen Sachverhalt gehabt. Ist das wirklich so, dass ich - wenn ich zum Beispiel nur fünf Wochen arbeiten gehen würde - durch die Güngstigkeitsrechnung wieder den gleichen Tagessatz wie für Kind 1 erhalten würde.

Die Frage ist auch, hat man durch den Wiedereinstieg nach der Karenz auch gleich einen Urlaubsanspruch. Habe immer mit März meine Urlaubstage gutgebucht bekommen. Wie ist das nun, wenn ich mit Juli von der Karenz zurückkomme? Habe ich dann eine aliquote Urlaubsgutschrift? Würde die bis zum Mutterschutz berechnet werden?

Heute habe ich auch noch von unserer Personalstelle eine EMail bekomme, mit welcher Zeitgestaltung ich wieder zurückkommen möchte. Weiß nun auch nicht, wie ich das am besten angehen soll. Noch habe ich keinen Mutterkindpass und möchte auch noch nicht in der 6 SSW meine neuerliche SS angeben. Oder wäre ich quasi verpflichtet, es nun schon Bekanntzugeben?

Sorry, habe soooo viele Fragen...

Danke vorab!!!!

Liebe Grüße

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