Besuchsrecht Großeltern
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Kommentare
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Sollte es zu einem Streit kommen zwischen Großeltern und Eltern des Kindes kann man dieses unterbinden, wenn es dem Kind schaden könnte. Allerdings könnte dieses Recht von den Großeltern beim Familiengerecht eingeklagt werden, wie und ob das dann durchgeht ist fraglich...
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das klingt nach nicht so tollen Fam.-Verhältnisse oder bin ich da falsch?
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sie versteht die gründe sehr gut und sie kann eh nicht mehr machen, als einmal anzurufen. denn er hat überhaupt keinen anspruch. er kann es einklagen, aber da kommt es dann immer auf das wohl der kinder an. wenn das gefährdet ist, kann es auch zu einem absoluten verbot kommen. dies kann blöde folgen haben und wird den großeltern nahegelegt nicht zu tun (also die rechtlichen schritte). denn im blödesten fall vertragen sich beide parteien wieder und die großeltern dürfen die kinder dann trotzdem nicht sehen, da es so bei gericht festgelegt wurde!
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,.. ist ja nicht so, dass ich nicht meine Gründe hätte ...
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übrigens solltest du dann auch ein testament aufsetzen in das du schreibst, sollte mit dir was passieren, dann kommt das kind zu (z.b. deinem ex) oder solltet ihr zusammen sein, passiert das eh automatisch. aber dann solltest schreiben; sollte mit uns beiden was passieren, dann kommen die kinder (z.b. zu deiner schwester) aber unter keinen umständen zu deinen eltern. das muss dann auch z.b. deine schwester unterschreiben!!
EDIT: Und unbedingt beim Notar schreiben lassen
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Man wird sehen wie sich die Sache entwickelt. Aus heutiger Sicht möchte ich zumindest, dass sie keinen Kontakt haben.