8. SSW - wann soll ich es meinem ZUKÜNFTIGEN Chef mitteilen?

bearbeitet 28. 07. 2012, 12:21 in Karenz & Rechtliches
Hallo erstmal!

Ich bin heute in der 8. SSW und überglücklich darüber. :-) :-)

Bisher wissen nur einige sehr ausgesuchte Personen über unser Glück bescheid, die Omas und Opas werden nach der 12. SSW darüber informiert. *soooogespanntbinundmiraufdiezungebeiss*

Jetzt habe ich folgendes "Problem":
Ich sollte mit 17.9.2012 ein neues Arbeitsverhältnis eingehen. Zugesprochen wurde mir die stelle (übrigens im Einzelhandel-vollzeit) schon, den Dienstvertrag unterschriebe ich Anfang September.
Nun ist meine Sorge, wann Sage ich es meinem Chef? Mit Ablauf der Probezeit? Früher? Kann man als schwangere im der Probezeit gekündigt werden wenn ich es dem Chef Schin vorher sagen würde?

Hoffe jemand von euch kann mir helfen und freue mich Schon auf zahlreiche Antworten.

Liebe Grüße von der zauberfee :-))

Ps.: mein iPhone sorgt wie immer für Wildes durcheinander bei Grammatik, Satzzeichen Setzung, usw. ;-) :)

Kommentare

  • carrycarry

    653

    bearbeitet 28. 07. 2012, 13:20
    in der gesetzliche Probezeit (1. Monat) kann jede Seite sofort und unmittelbar ohne Angabe von Gründen kündigen bzw. gekündigt werden...

    Glaubst Du ein Personaler hat eine rechte Freude oder freut sich mit, wenn eine neu eintretende Mitarbeitern sofort schwanger wird bzw. gar schon schwanger ist?

    Wie ist jetzt dein Status? Arbeitssuchend mit oder ohne AMS-Bezug? in einem anderen Dienstverhältnis?
  • Der Arbeitnehmer ist Verpflichtet!! dem Arbeitgeber Umgehend bescheit zu geben wenn eine Schwangerschaft Vorliegt,
    meine cheffin sagte zu mir (ich habs in der 11ten gesagt und in der 10ten erfahren) das das sogar Strafbar sein kann!

    Aber schau mal auf die AK seite da ist das ganz gut erklärt!!
    hoffe ich konnt dir helfen :)

    glg
  • Die Arbeitnehmerin hat

    ihre Schwangerschaft als auch den voraussichtlichen Geburtstermin der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber unmittelbar nach dem Bekanntwerden mitzuteilen
    eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungszeitpunkt auf Verlangen der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers vorzulegen
    die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber innerhalb der vierten Woche vor Beginn der Schutzfrist auf diese aufmerksam zu machen
    die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber auf eine von einer vorzeitigen Beendigung der Schwangerschaft hinzuweisen zu verständigen

    In folgenden Zeitabschnitten können Arbeitnehmerinnen rechtswirksam nicht gekündigt werden:

    Während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung

    Quelle: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/143/Seite.1430101.html
  • war vor einem jahr in der selben situation und hab dem arbeitgeber dann vorher abgesagt. wollte nicht in der arbeit anfangen und nach dem erhalt des mutterkind-passes dann sagen, ja tut mir leid, aber ich bin schwanger. und das man schwanger ist, sagt man erst, wenn man was schriftliches vom arzt hat. das heisst den mutterkind-pass und nicht vorher. ausserdem ist man in der probezeit bei bekanntgabe einer schwangerschaft sehr wohl geschützt und kann nicht gekündigt werden.

    lg
  • doch, in der Probezeit kann schon gekündigt werden, grundlos..

    nur wenn der AG einem direkt sagt: wegen der Schwangerschaft - dann gilt Folgendes:

    Auflösung während der Probezeit (vgl. AK - http://www.arbeiterkammer.com/online/kuendigungsschutz-53570.html#E326209)

    Kommt es zu einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses wegen der Schwangerschaft in der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Probezeit und kann der Arbeitgeber keinen wahrscheinlicheren Grund als den der Schwangerschaft geltend machen, ist eine solche Auflösung nach dem Gleichbehandlungsgesetz unzulässig und kann beim Arbeits- und Sozialgericht (ASG) innerhalb von 14 Tagen ab dem Lösungszeitpunkt angefochten werden.


  • carrycarry

    653

    bearbeitet 28. 07. 2012, 20:36
    Und wenn man nach der Probezeit sich in einem befristeten Dienstverhältnis befindet und dann schwanger ist ( zb Vertrag lautet: Einstieg - 3 Monate befristet, davon das 1. Monat als Probedienstverhältnis) und im 2. Monat tritt eine Schwangerschaft auf, dann gilt Folgendes:

    Befristetes Arbeitsverhältnis (vgl. AK - http://www.arbeiterkammer.com/online/kuendigungsschutz-53570.html#E326220)

    Die Bekanntgabe einer Schwangerschaft hemmt den Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses bis zum Beginn der achtwöchigen Schutzfrist oder bis zu einer vorher auf Dauer ausgesprochenen Freistellung (individuelles Beschäftigungsverbot).

    Ausgenommen von dieser Ablaufhemmung sind Arbeitsverhältnisse, in denen die Befristung gesetzlich vorgesehen ist oder aus sachlichen Gründen erfolgt. Eine sachliche Rechtfertigung liegt
    nur vor,

    * wenn die Befristung im Interesse der Arbeitnehmerin liegt oder
    * wenn das Arbeitsverhältnis für die Dauer einer Vertretung, zu Ausbildungszwecken, für die Zeit der Saison oder zur Erprobung (das gilt jedoch nur, wenn aufgrund der in der vorgesehenen Verwendung erforderlichen Qualifikation eine längere als die gesetzliche oder kollektivvertragliche Probezeit notwendig ist)

    abgeschlossen wurde. Die Behaltepflicht nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) stellt für sich allein weder einen sachlich gerechtfertigten Grund für den Fall der Ablaufhemmung dar, noch besteht eine gesetzliche Vorschrift für eine Befristung.
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 28. 07. 2012, 20:39
    Und wenn es sich um ein solches befristetes Dienstverhältnis handelt, die oben ausgenommen sind, dann gibt es auch KEINEN Kündigungsschutz.
  • In der probezeit kannst du leider gekùndigt werden, hab mich bei ak auch mal informiert.
  • meine güte ist das alles undurchsichtig....

    danke für die aufklärung
  • Ich habe grad gestern mit der Ak telefoniert, weil ich bin auch noch recht neu denn ich arbeite seit 1 Juni dort. In meinem Vertrag steht das die ersten drei Monat befristet und das erste Monat Probezeit ist, zum Glück ist das Probemonat rum weil das ist man leider kündbar.
    Ich hab mir Sorgen gemacht wegen den ersten 3 Monate Befristung und hab mit dem Gedanken gespielt das ich es erst im September sage weil dann würde der Vertrag zu einem unbefristeten über gehen aber da sie mir gestern sagt das die Befristung sowieso gehemmt wird und sie mich behalten müssen bis ich in Mutterschutz gehe, werd ich es dann nächste woche wenn ich die Bestätigung vom Arzt habe meiner Chefin sagen.

    Lg
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 1. 08. 2012, 15:12
    ja, so wie oben geschrieben - bis zur Schutzfrist (Beginn der Wochenfrist) wird nun dieses befristestes Dienstverhältnis gehemmt...

    Hat die AK aber auch darüber was gesagt?

    Kippt im September nun Dein befristetes DV in ein unbefristetes DV? Oder bleibt das DV nun befristet und gehemmt bis zur Schutzfrist?

    Was ist der Unterschied?

    Bei dem gehemmten befristeten DV kann Du NICHT in arbeitsrechtliche Karenz gehen und nach 2 Jahren zurückkehren (kein Kündigungsschutz) - siehe dazu oben (Kinderbetreuungsgeld bekommt doch schon - ist unabhängig von der arbeitsrechtlichen Karenz)

    Bei dem unbefristeten DV hat Du Anspruch auf arbeitliche Karenz (Kündigungschutz) bis zum 2. Geburtstag des Kindes - das bedeutet Dein Arbeitsplatz bleibt Dir erhalten.
  • Die Arbeiterkammer hat gesagt wenn ich es im August bekannt gebe , dann wird das Dv gehemmt bis zum Mutterschutz danach können sich mich kündigen wenn sie wollen, und ich kann nach der Karenz nimma in die Firma zurück und muss mir was anderes suchen, würde ich warten mit dem Bescheid geben bis September wäre das anders weil ich dann schon in dem unbefristeten Vertrag bin und kann dann wie du schreibst in die arbeitsrechtliche Karenz gehen.

    Aber da ich sowieso nicht weiß ob ich nach der Karenz wieder zurück kann weil ich arbeite hauptsächlich immer ganz Tage , mir war wichtig das sie mich jetzt nicht kündigen weil ich möchte bis zum Mutterschutz noch arbeiten gehen :)
  • also kippt es nicht automatisch in ein unbefristetes DV...

    danke für die Info

  • Bitte gerne ;)

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