Berechnung Wochengeld bei längerer Krankheit

TinnyTinny

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bearbeitet 9. 01. 2014, 15:27 in Karenz & Rechtliches
Hallo ihr Lieben,
habe wiedermal eine spezielle Frage bei der ich etwas ausführen muss zu meiner Situation.

Ich bin jetzt gut seit 3 Monaten krank geschrieben, da es mir während der Schwangerschaft immer schlecht ging. Sei es extreme Überlkeit und Erbrechen über Kreislaufzusammenbrüche, hoher Blutdruck, Blasenentzündungen usw. In Frühkarenz wollte man mich aber nicht schicken da von ärztlicher Seite aus immer eine Besserung in Betracht gezogen wird.
Ab 10 Wochen Krankheit erhällt man ja nur noch von der Krankenkasse das Krankengeld und kein Gehalt mehr vom AG (Arbeitgeber). In der Regel ist es ja so, dass das Wochengeld von den letzen 3 Monaten Gehalt berechnet wird. Was ist aber nun, wenn ich da gar nicht oder vielleicht nur 1 Monat gearbeitet habe? Von einer bekannten Lohnverrechnerin habe ich gehört, dass es dann nach den letzen 3 tatsächlichen Gehältern von meinem AG geht (bevor ich krank wurde), die Krankenkasse sagt jedoch (telefonisch), dass es nur nach den letzen 3 Monaten geht vor dem Wochengeld. Da würde ich dann ja quasi fast nichts bekommen, weil Krankengeld nicht zähle?! Das kanns ja so auch nicht sein oder? Da bekäme ja selbst ein Arbeitsloser mehr Geld.....
Kennt sich jemand damit aus? Es ist schon schlimm genug während der SS ständig krank zu sein, aber das man deswegen noch mehr Nachteile haben soll finde ich ziemlich ungerecht. Vor der SS hab ich gearbeitet wie eine blöde war fast nie krank und wenn es einen dann doch mal erwischt ist man der Depp :(

Vielen Dank schonmal für hilfreiche Beiträge! Liebe Grüße Tinn

Kommentare

  • Hallo Tinny,

    tut mir leid das die SS für dich so blöd gelaufen ist.:( Kann dich echt verstehen.
    Mir gings auch nicht viel anders (Übelkeit, Blasenentzündungen, Nierenstau, ständig Schlafprobleme usw usw) Und ich finds ehrlich gesagt eine Frechheit, dass das mit der Frühkarenz so erschwert wurde. Besonders in so schweren Fällen wie dem deinen.
    Wenn du jetzt auch noch finanzielle Einbußen hinnehmen müsstest, wär das schon ein starkes Stück!

    Hab auch insgesamt 6 Wochen gefehlt und hatte Angst das ich irgendwann nur mehr Krankengeld bekomme, da ich ja schon so oft gefehlt hatte. Und das sich das dann auf das Wochengeld auswirkt. Dem war dann nicht so, da ich 8 Wochen in Krankenstand gehen konnte ohne Krankengeld zu erhalten. Da hat mir die AK gut weitergeholfen.
    Hätte da schon viel früher anrufen sollen, denn dann hätte ich mir viel Grübelei erspart.

    Mein Fall ist zwar ein bisschen anders, aber vl fragst du mal auf der AK nach. Die sind da sehr kompetent und das du gar nichts kriegst kann ich mir nicht vorstellen. Das wär ja ein Witz.
    Also ruf morgen mal auf der AK an, die können dir da sicher weiterhelfen!;)
    Viel Glück und alles Gute!
    Und schreib wenn du mehr weißt.

    lg
    Danielle
  • @Tinny

    Ich kenn mich da "leider" aus, da es mir in der ersten SS genau gleich ging. Hatte auch die selben Beschwerden und bekam schon einen verkürzten Bezug bzw. Krankengeld von der KK. Auch in den letzten 3 Monaten vor dem Mutterschutz war ich krank und mein Gehalt dadurch verkürzt.

    Fakt ist aber, dass im ASVG steht, dass zu der Bemessung die letzten 3 Monate vor Muschu herangezogen werden, jedoch jene Tage, welche ein verkürztes Gehalt beinhalten oder gar keines nicht gerechnet werden.

    Die KK berechnet für das Wochengeld einen Tagessatz. zB Gehalt : 91 Tage (zB für 3 Monate) = Tagessatz. Ist jetzt zB eine Woche dabei die bei dir verkürzt ist rechnen Sie nurmehr mehr Gehalt (der letzten 3 Monate) : 91-7=84. Dadurch müsste der Tagessatz wieder gleich sein.

    Hoff du kennst dich aus! Normalerweise müsste dein DG bei der ARbeits- und Entgeltbestätigung, die für die Berechnung von der KK herangezogen wird dazu schreiben welche Tage einen verkürzten oder gar keinen Bezug hatten, dadurch müsste die KK es wieder richtig rechnen. Was ich dir jedoch bei den ganzen Doddel als Tipp mitgeben kann - schau dir ALLES genau an, sowohl von der Personalverrechnung als auch von der KK ob das eh stimmt.

    Alles Liebe!
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