OT: Mietwohnung gekündigt - welche "Renovierungsarbeiten" muss ich erledigen?

jenny92jenny92

932

bearbeitet 23. 10. 2013, 18:20 in Karenz & Rechtliches
Wir ziehen Ende Dezember aus unserer Wohnung aus und nun zu meinen Fragen: muss ich als Mieter wirklich streichen wenn ich auszieh? Im Mietvertrag steht, die Wohnung muss Besenrein übergeben werden und die Wände vom Mieter gestrichen werden, außer es ist mit dem Nachmieter anders vereinbart... Meine Mama und auch eine Freundin haben gesagt, das mit Streichen gibts nicht mehr..?!

Der Boden im Wohnzimmer gehört geschliffen (Echt-Holzboden) muss das auch ich machen bzw. bezahlen?
Ich blick da nicht mehr durch!!! :-?? :-? %-(

Kommentare

  • Streichen musst du das gibt es schon noch und beim Boden kommg es drauf an wie zerkratzt er ist :)
  • Also ich bin vor 2 monaten von meiner Mietwohnung ausgezogen und hab die wände weis streichen müssen
    Und das mitn Boden weis ich nicht
  • also wir vermieten auch.
    gestrichen muss nicht mehr werden.
    weiß allerdings nicht, wies bei einem laufenden vertrag aussieht.
    beim Boden kann es sein, dass eure Kaution einbehalten wird.
    ak hat eine super Broschüre und informiert
  • Also die Wände müssen weiß sein, aber nicht frisch gestrichen. Der Boden muss nicht abgeschliffen werden, wenn es sich um normale Abnützung handelt. Dies gilt aber nur bei Mietverträgen nach MRG. Bei zB freier Mietzinsbildung schaut das schon wieder anders aus und da ist wirklich auszumalen bzw. der Boden zu schleifen, wie es eben im MV steht. Ob dein Mietvertrag unter MRG fällt, müsste im Vertrag stehen.
  • Wenn es im Mietvertrag drinnen steht denk ich muss sie es schon streichen oder :/
  • Das mit dem weiß streich ist doch gefallen oder? Nur wenn die Wände eine andere Farbe als weiß haben, muss man dies selbst machen bzw. bezahlen (zB.: wenn jemand Zimmer violett oder schwarz streicht). Das ist zumindest das was ich weiss, wenn es im Mietvertrag drinsteht würde ich mich beim Mieterschutz beraten lassen. Ich glaube die Mitgliedschaft kostet 80 Euro pro Jahr. Das könnte sich auszahlen.
  • Soweit ich weiß, muss man die Wohnung so übergeben, wie man sie bei Einzug übernommen hat.
  • jenny92jenny92

    932

    bearbeitet 23. 10. 2013, 18:37
    wie wir eingezogen sind haben wir selber gestrichen.. war aber auch so abgemacht.. :-) und wegen Boden, da hat uns der Vormieter gesagt, dass es mal gemacht gehört?! Er ist aber nicht meeega zerkratzt!
  • minimini

    18,016

    bearbeitet 23. 10. 2013, 18:37
    @jenny92 Bin vor nem Jahr vor der gleichen Frage gestanden. ;)

    Streichen musst du nicht, nur wenn es eine sehr dunkle Farbe ist (Dunkelrot, dunkelgrau, schwarz, dunkelbraun etc.) Ich glaubmal was von "unzumutbar" gelesen zu haben..
    Sandtöne, gelb oder lindgrün, flieder etc. gehören nicht dazu und solche Farben musst du auch nicht überstreichen. ;)

    Löcher in der Wand kannst du lassen. Da gabs mal ne Klage von nem Vermieter weil sein Mieter ich glaub über 200 Löcher in einem Raum hatte in der Wand, da musste dann der Mieter zuspachteln. Alles andere is normal und musst du nicht beseitigen bzw. spachteln, also solangs keine 200 Löcher sind. :))
    Genauso bei Löchern im Bad! Wenn die von den Handtuchhalterungen etc kommen musst du die Löcher nicht beheben!

    Boden: Normale Abnutzung ist "gestattet" also auch wenn er zerkratzt ist. Sicher, wennder Boden komplett neu war als ihr eingezogen seid und ihr nach Hausnummer 2 Jahren wieder auszieht und der Boden total zerkratzt ist musst du das beheben. Wie gesagt normale Abnützung fällt da nicht rein.


    Wir hatten im WZ ne beigfarbene und ne bissl dünklere auch beigefarbene Wand, die haben wir so gelassen! Auch die Löcher!
    Im SZ hatten wir ne Brombeerfarbene Wand, die habe wir weiß gestrichen. Bei der Übergabe hat alles gepasst und wir bekamen die volle Kaution zurück.
    Malinarco
  • Streichen mussten unsere Vormieter schon nicht mehr ;-)
  • Hab gerade gelesen, dass du die Wohnung streichen "musst"- ich hatte vor 1 Jahr das selbe und habe folgendes von meinem Anwalt:
    Streichen muss man nur, wenn du Farbe rauf getan hast- Kettenraucher warst und die wände ganz schlimm nach Nikotin aussehen und wenn die Wände Locher haben.
    Ansonsten MUSS du das nicht- auch wenn es im Mietvertrag drin steht.
  • Wir haben im WZ ein ganz zartes Orange, im SZ flieder und im KiZi hellgelb.. @mini ;;)

    Ich ruf morgen einfach bei der Gemeinde an, dann hab ich Gewissheit! :-?
  • @mini kann dir nur voll und ganz recht geben :-)
    @jenny92 flieder, zarte Farben generell sind kein Problem! es darf halt kein Giftgrün, schwarz, Neonoink oder so sein xD
    mini
  • miKkiimiKkii

    6,820

    bearbeitet 24. 10. 2013, 07:06
    am besten du fragst den vermieter..

    als ich in meiner letzten wohnung eingezogen bin wurde da gerade fertig renoviert, ich musste selber alles putzen.
    (hab dafür die erste miete weniger gezahlt)

    das wohnzimmer hatte eine hässliche rote farbe + die waren starke raucher aber sie haben das alles so gelassen....Vermieter hat mir dan gesagt er bezahlt mir die Farben wenn ich es selber mach.

    ist überall verschieden.. aber da es in deinen vertrag steht, ..würd ich eher je sagen.
  • minimini

    18,016

    bearbeitet 24. 10. 2013, 11:37
    @jenny92 Dann brauchst sicher nicht streichen. & wegen der Farbe würd ich auch nicht den Vermieter fragen, ganz ehrlich. Also der wird sir sicher sagen "Ja", bevor er streichen muss und auf den kosten sitzen bleibt. & das alles ist übrugens auch KEIN Grund, für ne Kautionsminderung! Das gehört zur normalen Abnützung!
    Ichhab mir extra was ausgedruckt wo das alles erklärt wurde, nach österr. Recht, und hatte das bei der Übergabe dabei, falls er etwas beanstandet hätte und deswegen die Kaution drücken wollte. Aber die Übergabe verlief wirklich Problemlos trotz Löchern, trotz Wandfarbe und trotz Boden! ;)

    @miKKii Auch wenn im Vertrag steht sie muss die Wohnung weiß übergeben, gilt das nicht. Solange es keine "unzumutbare" Farbe ist, wie oben erklärt. :)
    Bei mir stand das nämlich auch im Vertrag. ;)

    @Malinarco :)
  • jenny92jenny92

    932

    bearbeitet 24. 10. 2013, 11:53
    @mini Weisst du zufällig noch wo du das gefunden hast, bezüglich nicht streichen müssen?! Ich werd schon zum Schwammerl, überall im Internet steht was anderes?! %-(

    Meine Nachmieterin hat heute gesagt, ihr wär es lieber wenn ich streiche... Wann sollte ich das ihrer Meinung nach tun? Wir müssen schauen dass das Haus fertig wird und da hab ich keine Zeit/Nerven ein WE zu versch....en (sry für den Ausdruck) nur damit die Wände weiss sind!! X(
  • @jenny92 Muss ich dir daheim nachschauen. Ich weiß es nicht mehr. Vielleich find ich den Zettel nochmal..
  • MOMof4MOMof4

    4,234

    bearbeitet 24. 10. 2013, 13:31
  • @mini hast du den Auszug evtl noch, wo das mitn Streichen steht?
  • Danke euch, ich hab bei der Hausverwaltung angerufen und die Wände müssen weiß sein! Muss aber wirklich nur die färbigen übermalen, alles was weiß ist, geht mich nichts an hat der wieder gesagt! :-/ Naja, dann streich ich eben die 3 Fleckerl... :-)
  • @Malinarco Leider ned. :-S

    @jenny92 Auch wenn die Hausverwaltung sagt sie müssen weiß sein, müssen sie das nicht!
  • MalinarcoMalinarco

    7,306

    bearbeitet 1. 11. 2013, 21:17
    okay aber danke hab was hilfreiches gefunden um den herablassenden Obergscheiten übern Mund zu fahren :D
    falls wer braucht:
    http://journal.juridicum.at/?c=142&a=2368
    zu Farbe hab i jz so spontan nix gfunden!
  • naja... wir hätten es damals nicht gemacht wenn der vermieter nicht gezahlt hätte, die wände waren sowas von gelb.. und ich find das ist nicht mein problem(?)..
    noch dazu die baustelle was da war..das war nicht ein wenig schmutzig..

    Ich dachte man ist da irgendwie gebunden was im Vertrag steht?

    Aber man kann sich vll einigen mit den neuen mietern wenn es ihnen gefällt das man es so lässt :-)
  • wir hatten damals a giftgrüne Wand und haben die Nachmieter dann einfach gefragt, ob sie das überstrichen haben wollen. Sie haben verneint, wir haben das schriftlich festgehalten und es hat passt :-)
  • Sofern im mietvertrag keine gesonderte vereinbarung getroffen wurde, ist die gesetzliche bestimmung heranzuziehen.

    Nach § 1109 ABGB muss der mieter die wohnung in dem zustand zurückgeben, in dem er sie übernommen hat.

    Die mieter sind für gewöhnliche abnutzung nicht haftbar...als mieter musst du nur den zustand der wohnung erhalten und nicht verbessern...heisst wenn du weisse wände hast musst du diese nicht wieder frisch weiss streichen, aber bunte wände sind keine gewöhnliche abnutzung...sprich wenn du die wohnung mit weissen wänden bekommen hast, kann der vermieter verlangen dass die bunten wände wieder weiss gestrichen werden...denn es kann ja nicht sein dass er es auf seine kosten macht obwohl er die wohnung nicht so übergeben hat

    entweder du fragst den vermieter...oder bessere variante du machst es selbst dann schaut er sich vl. nicht so genauin der wohnung um wegen kratzern usw....wie kommst du eigentlich auf die geschichte mit dem boden? Wieso gehört er geschliffen?
  • @veky der Boden im WZ ist so ein Stifterlparkett (hoffe du weisst was ich meine) also reines Holz, und wie wir uns die Wohnung damals angesehen haben, hat uns der Vormieter gesagt, dass der von den Mietern geschliffen werden muss.. Darüber steht aber nichts im Mietvertrag, also mach ich das auch nicht! ;)
  • Ich verstehe nicht warum er geschliffen gehört? Als mieter musst du die wohnung nicht verbessern...was dies in diesem fall wäre
  • Hallo zusammen,
    Wir ziehen mitte dezember auch in eine neue wohnung und heite war ein gutachter von der genossenschaft unserer alten wohnung da um uns zu sagen was zu machen ist damit wir die kaution wieder bekommen!
    Er meinte wir müssen die gesamte wohnung neu weiß malen nicht nur die farbigen wände?!?! Und die lüftung im bad und wc reinigen lassen! Obwohl die tadellos funktionieren! Ist das wirklich unsere aufgabe? Er hat auch gemeint der pvc boden gehört getauscht weil er dchon ein paar flecken hat... Dieser ist ja auch 20 jahre alt und wurde uns auch schon so übergeben!
    Bin grad etwas verzweifelt weil wir 4 wochen vor ET umziehen und wenn in der alten wohnung auch noch so viel gemacht gehört wird das echt stressig!
  • Ich würd mich da beim Konsumentenschutz informieren!
  • @nicki22 phoa wie das bei Genossenschaften ist hab ich keine Ahnung... hast du vl Fotos vom Zustand der Wohnung beim Einzug?
  • @nicki22 ruf (nochmal) bei der Genossenschaft an! Die Wände müssen weiß übergeben werden, das stimmt (hängt aber immer von der Genossenschaft selbst ab) aber du musst nicht eine weiße Wand nochmal überstreichen! Wie heißt deine Genossenschaft?
    Hast du die Wohnung vom vormieter übernommen, oder direkt von der Genossenschaft? Hast du einen nachmieter, oder gibst du sie zurück?

    Die Lüftungen musst du nicht reinigen lassen, außer es steht im Mietvertrag drinnen! Genauso wie etwaige Befunde/Überprüfung/Wartung musst du nicht machen lassen!

    Wie lange wohnst du schon in der Wohnung?

    Die frage mit dem Boden kann ich dir beantworten, wenn ich ein bisschen mehr weiß!

    Gerne auch per PN
  • Also wir haben die wohnung vom vormieter übernommen, das war vor 2 jahren! Die wohnung war nicht frisch gemalt aber die wände waren hald weiß in den ecken hat man gesehen dass nicht ausgemalt wurde, deshalb versteh ich nicht warum wir das jetzt machen sollen!
    Auch die lüftungen funktionieren einwandfrei.... Der boden hat normale gebrauchsspuren und dafür dass er 20 jahre alt ist sieht er top aus!
    Mir kommt es so vor als ob sie uns einfach noch so viel wie möglich machen lassen wollen damit der genossenschaft keine kosten entstehen!
    Aber mich macht das mom etwas fertig weil wir es nicht schaffen werden bis zum et alles fertig zu bekommen, schon gar nicht wenn sich das baby nicht mehr drehen sollte.... :(
    Und auf die kaution sind wir angewiesen ist ja ne menge geld....
  • Also ich kann jetzt nur von meiner Situation sprechen: die Wände müssen weiß sein, jedoch nicht frisch gestrichen. Lüftung kA aber warum solltest du die reinigen, irgendwie völlig fürn Hugo. Und Boden: das sind normale Abnützungen. Bitte erkundige dich nochmal, kann
    mir nicht vorstellen, dass das deine Aufgaben sind den Wert der Wohnung so zu "steigern" ... :-?
    Wünsch dir/euch alles Gute, und dass es sich noch ausgeht, bevor euer Wurm kommt! >:D< ;)
  • Ach @nicki22 das versteh ich, nicht nur das es unnötiger stress ist, es zerrt auch an den Nerven!

    Ruf wirklich nochmal bei der Genossenschaft an, es kommt wirklich darauf an welche es ist, aber im Normalfall kann man mit den Leuten schon reden! Aber ich glaube ums ausmalen wirst du nicht herumkommen! Wobei den Boden neu verlegen, das wäre mir neu!
    Ich weiß nicht bei welcher Genossenschaft du bist, aber ich weiß bei zwein, da hast du keine Chance! Die bestehen darauf und wenn du es nicht machst, bekommst du auch so gut wie nichts zurück, weil sie dann natürlich das Geld mit vollen Händen ausgeben!

    Ich wünsch euch viel Glück und drück euch die Daumen!
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