Wer kennt sich mit Steuerausgleich und Krankenstand aus?
sternchen83
8,454
frage steht eh schon da 
und zwar war ich im Ks und wurde jetzt aufgefordert,einen steuerausgleich zu machen...ich war ca 8 Wochen im KS ,d.h. ich war ca. 2 wochen nur auf kassa,und jetzt darf ich einiges zurückzahlen...seit wann bzw. warum is das so?? hatte das noch nie
vl kennt sich ja jemand aus und kanns mir erklären .wäre lieb
im i-net hab ich nur gelesen, dass es mit der Arbeitnehmerveranlagung zusammen hängt und dass es in vielen fällen zu Rückzahlungen kommen kann.. wahrscheinlich is eh dass die antwort
und zwar war ich im Ks und wurde jetzt aufgefordert,einen steuerausgleich zu machen...ich war ca 8 Wochen im KS ,d.h. ich war ca. 2 wochen nur auf kassa,und jetzt darf ich einiges zurückzahlen...seit wann bzw. warum is das so?? hatte das noch nie
vl kennt sich ja jemand aus und kanns mir erklären .wäre lieb
im i-net hab ich nur gelesen, dass es mit der Arbeitnehmerveranlagung zusammen hängt und dass es in vielen fällen zu Rückzahlungen kommen kann.. wahrscheinlich is eh dass die antwort
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Kommentare
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Genau, ab einem Krankenstand wo die gkk was auszahlt und nur mehr die Hälfte über die Firma ist man pflichtveranlagt!
Das heißt man muss einen steuerausgleich machen.
Du musst bei bezugsauszahlende stellen 2 einsetzen ...
Und warum ist einfach erklärt: die gkk berechnet nur eine pauschale Lohnsteuer und nicht deinen richtigen Satz und deshalb ist dieser Ausgleich zu machen und eben in 99% der fälle auch was zurück zu zahlen
Kennst du das auch?
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Lg
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hab hier kurz ne offizielle Erklärung der gkk, letzter Absatz:
http://www.noegkk.at/portal27/portal/noegkkportal/channel_content/cmsWindow?p_tabid=4&p_menuid=66277&action=2
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@isabella_ nein bei wochengeld sollte das nicht vorkommen da du ja nicht gleichzeitig noch wo anders verdienst
Ah super danke
Lg
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aber Achtung: nur die gehalts- und pensionsauszahlenden Stellen im Kalenderjahr angegeben bei Punkt Inländische Arbeitgeberinnen
Bezüge aus der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankengeld) zählen hierzu NICHT:
also: 1 Arbeitgeber und lange Zeit Krankengeld von der GKK: Anzahl 1 angeben
-> sonst kommt es noch zu Verwirrung, dass ein Lohnzettel von einer weiteren Firma fehlt, die es aber ohnehin nicht gibt.
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Jetzt hab ich noch eine Frage mein mann hat heuer den C Schein für seine Firma gemacht. Wir würden diese Kosten gern beim nächsten steuerausgleich abschreiben, unter welchem Punkt müssen wir das angeben?
Danke schon im voraus!
Lg
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