Grundbucheintragung

BiancaBianca

1,541

bearbeitet 24. 09. 2013, 22:53 in Karenz & Rechtliches
So bräuchte dringend euern rat,mein ex und ich haben uns damals einen grund gekauft wo wir gemeinsam im kredit und gemeinsam im grundbuch drinnen stehen.
Jetzt will er mich da raus streichen lassen, geht dasohne meine einverständnis??
Und kann er den grund ohne meine einwilligung verkaufen?
Zahlen tut schon immer er den grund. Er meint dadurch das er ihn deswwegen verkaufen kann und mich auch rausnehmen lassen kann da er alleiniger zahler ist??

Bräuchte drinngend antworden!!

Kommentare

  • Wenn du im grundbuch stehst braucht es deine einwilligung...
  • in jeder art auch wenn er zahler für den grund ist??
    Kann er da ganz sicher nichts unternehmen??
  • Es is wurscht wer zahlt... selbst wenn der nachbar zahlen würde ;) haben die personen die eingetragen sind im grubdbuch die rechte und in dem fall teilt ihr euch diese quasi nix geht ohne deine einverständnis
  • habt ihr ein belastungs- und veräusserungsverbot einverleiben lassen?
  • @Minicosa was meinst damit :-)
  • mit einem im grundbuch einverleibten belastungs und veräusserungsverbot kann der andere das grundstück ohne schriftlichezustimmung weder verkaufen oder belasten! dies muss aber im grundbuch eingetragen sein!
  • nein da wurde nichts vermerkt!
  • trotz alle dem: wenn du im grundbuch als hälfteeigentümerin drinnen stehst bleibst du auch hälfteeigentümerin, egal wer den kredit bezahlt hat, die zahlung der kreditraten ändert am grundbuchsstand nichts!
    da ich den sachverhalt u den grundbuchsstand nicht kenne tu ich mir mit rechtsauskünften ziemlich schwer !bei jedem bezirksgericht gibt es immer dienstags vormittag einen amtstag, bei welchem man kostenlose rechtsauskünfte bekommt!
  • Wenn du auch im Grundbuch stehst kann er ohne deine Einverständniss nichts machen...egal wer was bezahlt! :)
  • hast du das leicht gelernt??
    Ja ich muss da morgen e unbedingt anrufen und um einen termin fragen, den das mit jeden dienstag gibt es eider bei uns seit kurzem nicht mehr, muss um einen termmin bitten. am 30,9 möchte er dann aber eine entscheidung haben, hab echt keine ahnung ob er mir da nicht irgendwie an kann.

    Möchte den grung unbedingt behalten, eben nur nicht um den preis den sonst würde ich ihn den abkaufen.
  • Meine Elten haben ein Haus. Nur meine Mutter steht im Grundbuch.. der Hauskredit läuft auf meinen Papa. Jetzt lassen sie sich scheiden. Mein Papa hat zwar für den Hauskredit unterschrieben aber NULL recht auf das Haus!
    Das heisst für dich ohne deine einverständnisserklärung kannn er sich nicht helfen wer im Grundbuch steht hat rechte. Er genauso wie du. Nur um was zu Verkaufen braucht er dich. Es sei denn er hat das Verkaufsrecht.
  • wenn du eine rechtsschutzversicherung hast, welche einen beratungsrechtsschutz inkludiert kannst auch zu einem erstgespräch zu einem anwalt gehen! der rechnet dann das erstgespräch mit deiner rechtsschutzversicherung ab! wichtig egal ob du zu gericht oder zum anwalt gehst: alle unterlagen die du hast( kaufvertrag, kreditvertag etc) immer mitnehmen! nur so kann man dir eine rechtsverbindliche auskunft geben!
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