auf das pauschale kbg hast du als angestellte auf jeden Fall Anspruch.... aber was genau darf ich mir unter einem "Sondervertrag" vorstellen? Werkvertrag? freie Dienstnehmerin?
hier bekommst du Info zu selbstständigkeit
portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=525590&dstid=0&titel=Kinderbetreuungsgeld%2Cals%2CErsatz%2Cdes%2CErwerbseinkommens
also hast du einfach nur einen befristeten Arbeitsvertrag. damit bist du ganz normale Angestellte (ich geh mal davon aus, dass das der gleiche Vertrag wie bei der MA48 ist - also kein Beamtenstatus) und es gelten die ganz normalen Regeln zum KBG
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auf das pauschale kbg hast du als angestellte auf jeden Fall Anspruch.... aber was genau darf ich mir unter einem "Sondervertrag" vorstellen? Werkvertrag? freie Dienstnehmerin?
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