Altes Abfertigungsgesetz - nach Karenz weiterhin gf Beschäftigung beim alten DG?

anni83anni83

1

bearbeitet 8. 08. 2013, 17:10 in Karenz & Rechtliches
Hallo!

Kennt sich vielleicht jemand mit den Bestimmungen ALTES Abfertigungsgesetz aus?

Ich beabsichtige meine derzeitige Karenz zu beenden, damit erlange ich Abfertigungsanspruch, bin noch im alten Abfertigungssystem. Nun habe ich aber beim gleichen DG ein geringfügiges Dienstverhältnis, darf ich dann dort weiterhin arbeiten als gf Beschäftigte?

Danke schon einmal!

Glg

Kommentare

  • Da das geringfügige ein extra Dienstverhältnis sein sollte - es war ja jetzt parallel zu dem vorigen karenzierten oder? Somit unterliegt das geringfügige dem neuen abfertigungsgesetz und sollte dein altes Dienstverhältnis nicht beeinträchtigen...
    Wenn du aber selbst kündigst bekommst du im alten abfertigungsgesetz keine Abfertigung soweit ich weiß
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 8. 08. 2013, 22:14
    claudsch1980 schrieb: »
    Wenn du aber selbst kündigst bekommst du im alten abfertigungsgesetz keine Abfertigung soweit ich weiß

    Außer es ist ein Mutterschaftsaustritt dann die Hälfte von den erworbenen Ansprüchen - zb 1,5 statt 3 Monate etc max aber 5 Monate..

    Ich glaube seit 2002 gibt des das neue... Angenommen du bist 2001 eingestiegen, dann hast 12 Jahre.... Ab 10 Jahre sind es 5 Monate Anspruch... Also davon die Hälfte also 2,5 Monate Bruttomonatsgehälter inkl allem Drum und Dran
    - geh zur Ak, nicht das der Anspruch dann aufgrund des geringfügigen Dv berechnet wird.... (es wird immer das letzte Monatsgehalt berücksichtigt)
  • kleine Korrektur:

    seit 2003 gibt es die neue Abfertigung:

    und:

    die Abfertigung beträgt nach 10-jähriger Dienstzeit: 4 Monatsentgelte
    die Abfertigung beträgt nach 15-jähriger Dienstzeit: 6 Monatsentgelte

    bei "Elternschaft"-Selbstkündigung jeweils die Hälfte des Anspruches: also danach 2 Monatsentgelte bei 10-jähriger Dienstzeit, und 3 Monatsentgelte bei 15-jähriger Dienstzeit
    carry schrieb: »

    Außer es ist ein Mutterschaftsaustritt dann die Hälfte von den erworbenen Ansprüchen - zb 1,5 statt 3 Monate etc max aber 5 Monate..

    Ich glaube seit 2002 gibt des das neue... Angenommen du bist 2001 eingestiegen, dann hast 12 Jahre.... Ab 10 Jahre sind es 5 Monate Anspruch... Also davon die Hälfte also 2,5 Monate Bruttomonatsgehälter inkl allem Drum und Dran
    - geh zur Ak, nicht das der Anspruch dann aufgrund des geringfügigen Dv berechnet wird.... (es wird immer das letzte Monatsgehalt berücksichtigt)

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