Hat wer hier die Erfahrung mit aufgeschobener Karenz während einer Schwangerschaft gemacht? Wird diese so wie normale Karenz einer Erwerbstätigkeit gleichgestellt, wenn sie in den ersten 2. Lebensjahren des Kindes gemacht wird? Ich frage mich, ob ich wieder den Anspruch auf eaKGB hätte bzw. ob die aufgeschobene Karenz noch dazu zählt oder nicht..
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