Elternteilzeitvertrag und Stundenänderung

Hallo an alle Mütter, ich schreibe hier wieder, um zu sehen, ob jemand von euch schon diese Erfahrung gemacht hat und mir helfen kann. Ich arbeite als Verkäuferin und habe einen Elternteilzeitvertrag von 20 Stunden pro Woche. Jetzt bin ich schwanger und möchte auf 15 Stunden reduzieren.

Beim ersten Mal, als ich meine Chefin gefragt habe, hat sie mir gesagt, dass sie sich informieren müsse. Beim zweiten Mal hat sie mir gesagt, dass es nicht gut für mich sei, weil ich weniger verdienen würde (was ich natürlich wusste), und jetzt sagt sie mir, dass es vielleicht gesetzlich nicht wirklich möglich ist.

Diese Sache scheint mir ein bisschen wie Betrug, denn wenn es gesetzlich nicht möglich ist, weißt du es und sagst es mir beim ersten Mal, wenn ich frage.

Ich habe dennoch eine E-Mail an die AK geschickt, um präzise Informationen zu erhalten, aber während ich auf die Antwort warte, frage ich, ob eine von euch schon Erfahrungen damit gemacht hat.

Es scheint wirklich, dass sie alles versuchen wollen, damit ich am Ende kündige.

Kommentare

  • Das kommt drauf an. Ist vom Verdienst und Vollzeitstunden im Betrieb abhängig.

    15 Stunden könnten schon geringfügig sein, und somit gesetzlich tatsächlich schwierig bei Elternteilzeit.
    Geringfügig beschäftigt müsstest Du Dich beim AMs hauptversichern.

    Versteh schon, dass sich der Dienstgeber da absichern muss.

    Erfahrung hab ich aber keine damit.

  • Solang du im Rahmen der Elternteilzeit bist muss der Dienstgeber einer Änderung zustimme. es gibt aber eine 3 Monatsfrist, also wenn du’s jetzt einmeldest müssen sie erst in 3 Monaten die Anpassung durchführen.
    Ich bin schwanger und habe jetzt meine Stunden erhöht um mehr Geld im Mutterschutz zu bekommen, der Ag hat zugestimmt obwohl er wusste, das ich schwanger bin.
    Lynni87
  • @jujuju bezüglich Stunden hätte ich folgende Info:

    Bei der Elternteilzeit muss die wöchentliche Normalarbeitszeit um mindestens 20 % reduziert werden, darf aber zwölf Stunden nicht unterschreiten. Für jemanden, der also beispielsweise zuvor 40 Stunden pro Woche gearbeitet hat, kann die vereinbarte Arbeitszeit zwischen 12 und 32 Stunden pro Woche liegen.
  • Stimmt, dass hat die HR bei uns auch so gesagt @krümel05
    Ich hab deshalb nur auf 30,8h erhöhen können (weil ich davor bei 38,5h war).
  • So wie jujuju schreibt. Man hat einmal in der gesamten ETZ einen Anspruch auf Änderung, aber da gibt es diese 3 Monatsfrist.
    Vereinbaren kann man natürlich öfter und schneller Änderungen.
  • Danke für die Antworten, dann werde ich mal sehen was mir die AK sagt. Denn wenn die 3 Monate Zeit haben um zu genehmigen dann bin ich schon im Mutterschutz.
  • CapuCapu

    45

    bearbeitet 14. Juli, 21:49
    krümel05 schrieb: »
    @jujuju bezüglich Stunden hätte ich folgende Info:

    Bei der Elternteilzeit muss die wöchentliche Normalarbeitszeit um mindestens 20 % reduziert werden, darf aber zwölf Stunden nicht unterschreiten. Für jemanden, der also beispielsweise zuvor 40 Stunden pro Woche gearbeitet hat, kann die vereinbarte Arbeitszeit zwischen 12 und 32 Stunden pro Woche liegen.

    das ist nur teilweise korrekt. du darfst auch mit zB 35h oder sogar 38,5h zurückkommen, du musst nur fix vorgegebene Zeiten haben und der Arbeitgeber stimmt zu.
  • @Capu ja, es gibt die Verlagerung der Arbeitszeit.

    Das ist bei uns zwar relativ flexibel möglich, wird aber nicht vertraglich fixiert und somit auch nicht in den Soll-Stunden der Zeiterfassung. Weiters habe ich nur eine Leistungserfassung, wann genau ich diese Leistung also erbringe, ist daher auch nicht erfasst (nur an welchen Tagen). Wäre mir also zu unsicher…
    Capu
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