Hallo! Mein ET ist am 27.07.25. Ich würde gerne die längste Karenzdauer wählen! Also das Pauschale Kinderbetreuungsgeldkonto. Im Rechner steht dass wenn mein Baby spätestens am 8.August zur Welt kommt, ich am 05.12.2027 wieder arbeiten muss. Stimmt das so oder kommen die 8 Wochen Mutterschutz noch dazu? Und es steht überall dass ich spätestens bis zum 2.Geburtstag in Karenz sein kann, dass stimmt ja dann nicht. Ich weiß nicht mehr genau wie das damals bei meiner Tochter war. Liebe Grüße
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Karenz (im Sinne von du bist freigestellt von deiner Arbeit) ist nicht das selbe wie der Bezug von Kinderbetreuungsgeld. Kbg bekommst du je nach Modell kurz oder lang. Es nehmen auch einige das eaKBG, legen sich monatlich einen Teil zur Seite und bleiben dafür länger in Karenz.
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Kinderbetreuungsgeld kannst du aber länger beziehen (so wie du es im Rechner schon ausgerechnet hast). Da musst du dann nur aufpassen, dass du die Zuverdienstgrenze nicht übersteigt.
Es gibt auch die Möglichkeit, dass du mit deinem Arbeitgeber eine längere Karenzdauer vereinbarst. Das wird dann vermutlich wie unbezahlter Urlaub gehandhabt und du verlierst dadurch wahrscheinlich auch den Kündigungsschutz. Falls das eine Option ist (also dein Arbeitgeber offen dafür), würde ich das aber vorab mit der AK abklären.