Hi :-) kennst sich jemand besser mit den KBG-Regelungen aus? Wir waren diese Woche bei der AK, sind aber nicht so gut beraten worden.
Ich würde gerne 22 Monate zu Hause bleiben und dabei das Maximum an KBG rausholen. Gleich nach der Geburt wird mein Partner im Juli Papamonat nehmen. Zusätzlich möchte er nächstes Jahr ein Monat unbezahlt auf Urlaub gehen und lt. AK würde er dann KBG beziehen.
Gleichzeitig hab ich noch 26 Tage Urlaub bis zum MuSchu, macht es Sinn diesen mitzunehmen und zwischen Karenz und Muschu oder nach der Karenz zu verbrauchen?
Vl kann hier jemand weiterhelfen 🙂
Kommentare
2,307
Was ihr beachten müsst: Unbezahlter Urlaub von mehr als 14 Tagen im Beobachtungszeitraum vorm eaKBG hemmt den Anspruch auf diesen. Wir haben es so gelöst, dass ich nach meinem Bezug 1-2 Monate (Achtung: mind. 32 Tage, damit du die Lohnnebenkosten nicht zahlen musst) im unbezahlten Urlaub war während mein Mann im 13. & 14. Monat mit eaKBG in Karenz war. Ein Monat könnt ihr auch gleichzeitig in Karenz gehen und eaKBG beziehen. Dann verkürzt sich dein Anspruch auf Karenz allerdings auf 23 Monate.
Du kannst also 12 Monate eaKBG beziehen und ein Monat normal in Urlaub gehen (mit Einkommen) während dein Partner in Karenz ist. Somit hättest du in den ersten 13 Monaten ein Einkommen. Vom 14. bis zum 22. Monat müsstest du dich dann bei deinem Partner mitversichern lassen. Bei einem normalen VZ Job steigst du mit der Variante sicher am besten aus (als mit dem Konto).
Die ÖGK möchte beim Antrag auf KBG auch immer eine Bestätigung über die Karenzvereinbarung (auch wenn es eigentlich zwei unterschiedliche Ansprüche sind). Ich weiß leider nicht, wie genau die sind, wenn dein Partner in unbezahlten Urlaub anstatt in Karenz ist. Vielleicht wäre es gut, eure Variante dann direkt mit der ÖGK abzuklären.
2,307
2,307
Also du kannst natürlich auch den Urlaub während der Karenz deines Mannes verbrauchen, damit du eben keinen unbezahlten Urlaub nehmen musst. Also sowohl wenn er direkt im Anschluss an deinen MuSchu oder im Anschluss an deinen KbG Bezug bezieht. Ansonsten würde ich den Urlaub aber eher für die Zeit danach aufheben.
3,517
Den Resturlaub würde ich nach der Karenz in Vollzeit verbrauchen und danach erst in ETZ gehen 👍🏻
2,307
3,517
Ja wie du schon geschrieben hast, drauf achten dass es mehr als 1 Monat unbezahlt ist, weil man dann von der sozvers abgemeldet wird (man ist dann eh durch den kbg Bezug versichert).
Hm korrekt… man bewegt halt sich innerhalb der vorgegebenen Regeln 🤷♀️ uns wurde das sogar von der AK so gesagt dass das geht. Wenn das für wen nicht ok ist, dann müssen die Regeln angepasst werden, so wie es bei der Bildungskarenz gemacht wird.
Edit: das war noch vor diesem 22/24 Monate Karenz Dings. Da hatte man einfach die arbeitsrechtlichen 2 Jahre.
150
Aber welche Bezüge würde mein Mann erhalten wenn er 1 Monat + 1 Tag in unbezahlten Urlaub geht? Wir
verdienen beide gut, deswegen würden wir beide das volle KBG über € 2.400 erhalten.
Ein Freund von mir ist momentan 3 Monate in Vaterkarenz und bezieht deswegen auch 3x das KBG UND 2 Monate - 1 Tag sein normales Gehalt. Das ist genau das Modell das sie bei der AK nicht mehr beraten dürfen :-) Mich würd aber halt intressieren wie das möglich ist, es heißt ja "unbezahlter" Urlaub warum erhält man dann td Gehalt?
150
73
73
Karenz und KBG sind zwei verschiedene Dinge. Der Mann muss 2 Monate in Karenz gehen, damit ihr die vollen 24 Monate nutzen könnt. Geht ihr davon 1 Monat gemeinsam Karenz, habt ihr bis zum 23.Monat Anspruch.
73
150
Es wäre eh so geplant das er, wenn das Kind im Juli kommt, im Juli den Papamonat nimmt und dann nächstes Jahr im April/Mai den unbezhalten Urlaub.
Mich hätte es nur interessiert was man tatsächlich bekommt wenn man unbezahlt auf Urlaub ist. Jeder den ich kenne sagt, das sie normales Gehalt + KBG erhalten haben, aber ich verstehe den Sinn dahinter nicht. Ich würd gern wissen wie das funtioniert....
73
3,517
Durch den einen Tag mehr wird man von der Sozialversicherung abgemeldet von der Firma. Das ist aber egal weil man durch den KBG Bezug versichert ist.
Und bei der Zuverdienst Grenze zählen nur volle Monate.
Sagen wir, das Kind hat am 6. März Geburtstag. Du bist beziehst KBG bis 5. März. Er dann von 6. März weg 61 Tage, also bis ungefähr 5. Mai oder so.
Also haben wir angebrochenen März, ganzen April, angebrochenen Mai.
Der April zählt weil er als einziger Monat ganz ist, da darf er (fast) nichts verdienen. Er geht also von 31.03. bis 30.04. in unbezahlten Urlaub (Ganzer April und ein Tag vom März).
Er bekommt also KBG von 6. März bis 5. Mai und das Gehalt das er halt normal verdient vor und nach seinem unbezahlten Urlaub.
2,307
Während des unbezahlten Urlaubs, also das Monat plus einen Tag, bekommt dein Mann eh nichts. Für die angebrochenen Monate, bei dir dann eben März und Mai, bekommt er für die paar Tage weniger Gehalt, aber eben zusätzlich das KBG.
Und ja wenn dein Partner in Karenz geht, kannst du eben bis zum 24. Monat in Karenz gehen (außer ihr teilt ein Monat, dann sind es nur 23 Monate). Wenn dein Partner nicht in Karenz geht (sondern eben in unbezahlten Urlaub), dann kannst du maximal bis zum 22. Monat gehen.
Ihr müsst aber auch aufpassen, dass ihr beide nicht gleichzeitig KBG bezieht. Das geht nur beim erstmaligen Wechsel und dann max. 31 Tage.
2,307
Also ich habe zB Mitte Mai Termin. Mein Mann hat arbeitstechnisch da aber immer viel Arbeit. Könnte ich zB für 10 Monate beziehen, dann mein Mann für die zwei Monate, also zB von Mitte März bis Mitte Mai und ich dann wieder ab Mitte Juni. Er würde dann zB einen unbezahlten Urlaub von 30.3 bis 3.5 nehmen. Übersehe ich da jetzt was? Und ich müsste alle drei Bezuugsteile extra bei der ÖGK beantragen. Also zuerst bis 15.3.2026, dann er von 16.3 bis 15.5 und dann für die restlichen zwei Monate nochmals ich? Und die Karenz beim AG melde dann nur ich für den Zeitraum bis max. zum Ende des 22. Monats?
3,517
2,307
Ich muss mich nämlich bald entscheiden, ob ich das Konto oder das eaKBG beantrage und würde das dann auch davon abhängig machen, ob mein Mann mit der Variante KBG beziehen könnte.
648
2,307
Wieso sollte man aber den Anspruch auf Elternteilzeit verlieren? Das wäre mir neu 😅
2,307
Ich kenne dazu jetzt keine Judikatur, aber mM nach bleibt das Dienstverhältnis aufrecht und somit auch der Anspruch auf Elternteilzeit:
73
2,307
Ich würde mit dem Konto ggf besser aussteigen (das ist aber auch nicht ganz sicher und wäre davon abhängig, welche Info mein Arbeitgeber der ÖGK dann weitergibt - diesbezüglich war ich gestern bei der ÖGK) und das eaKBG daher nur wählen, wenn mein Mann auch Kinderbetreuungsgeld beziehen möchte. Ich möchte nämlich nicht auf die Sonderleistung von 40,- umgestellt werden, da ich mit dem Konto auf 2 Jahre knapp 1.000,- mehr rausbekommen würde (aufgrund des Wochengeldbezuges in den 8 Wochen nach der Geburt verfallen mir ja dann die 40,- Tagsatz).
Ich werde wohl aber nicht drum herum kommen, dass er sich das von der AK nochmals bestätigen lässt. Die dürfen das wie oben bereits erwähnt aber wohl nicht mehr aktiv erklären/vorschlagen. Aber wenn man selbst damit kommt, sich vielleicht schon zu einem Ja oder Nein äußern 😅
648
(Mein dienstverhältnis war länger als 3 Jahre)
Ah ok, jetzt versteh ich es. Ich glaub schon dass das geht weil ja karenz und kbg 2 verschiedene Sachen sind, aber frag lieber noch nach
2,307
Und ja das Dienstverhältnis wird eben nicht unterbrochen und somit müsste der Anspruch darauf normal weiter bestehen 🤷🏼♀️
Ich bin bei der AK auch bissi vorsichtig. Zu meinem Problem konnten sie mir zwischen Kind 1 und Kind 2 auch keine definitive Aussage geben 😅🫣
648
Ich glaub es ging darum, dass ich gesagt hab ich geh dann 30h während mein Partner in Karenz ist….man kann ja nicht in etz wenn der andere in Karenz ist, aber ich hab zu dem Zeitpunkt (13,5 Monate) nachts noch so oft gestillt und war so müde, dass ich gesagt hab ich pack keine 40h. Deswegen meinte sie glaube ich ich kann danach nimmer in etz, sorry da hab ich wohl was durcheinander gebracht 🙈🙈
2,307
Was ich wichtig finde: Wenn man in unbezahlten Urlaub geht, verliert man den Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld und müsste dann vor einem erneuten Mutterschutz die 182 Tage voll bekommen. Das ist mir bei Kind 2 und wohl auch Kind 3 zum Verhängnis geworden 🫣 Insgesamt habe ich über 182 Tage, aber nicht am Stück, sondern durch die zweite Karenz getrennt.
23
Zusätzlich würde mich interessieren, ob jemand weiß, ob diese Variante auch beim „Überlappen“ des eakgb-Modelles funktioniert?
Sprich wie oben erwähnt wäre der Geburtstag der 6. März.
Die Frau bezieht Kinderbetreuungsgeld bis zum 5. März und bleibt auch so lange in Karenz.
Der Mann bezieht vom 3. Februar bis zum 3. April (ich hoffe ich hab richtig gezählt, auf alle Fälle 61 Tage, davon 31 überlappend).
Unbezahlt in Urlaub wäre er dann von 28. Februar bis 31. März! Wäre für uns deshalb wichtig, weil er im „vorgerückten Monat“ leichter Urlaub nehmen könnte.
Danke für die Info.
2,307
Theoretisch müsste das aber so wie ihr es von den Tagen geplant habt funktionieren. Ich habe die Tage auch nochmals im Web in einen Zeitspannenrechner eingetragen und das wären 31 Tage überlappend, was ja möglich ist.
Falls du da aber eine Info seitens AK erhältst, würde ich mich auch über eine Rückmeldung freuen :-)