Eakbg und unbezahlter Urlaub

Hi :-) kennst sich jemand besser mit den KBG-Regelungen aus? Wir waren diese Woche bei der AK, sind aber nicht so gut beraten worden.
Ich würde gerne 22 Monate zu Hause bleiben und dabei das Maximum an KBG rausholen. Gleich nach der Geburt wird mein Partner im Juli Papamonat nehmen. Zusätzlich möchte er nächstes Jahr ein Monat unbezahlt auf Urlaub gehen und lt. AK würde er dann KBG beziehen.
Gleichzeitig hab ich noch 26 Tage Urlaub bis zum MuSchu, macht es Sinn diesen mitzunehmen und zwischen Karenz und Muschu oder nach der Karenz zu verbrauchen?
Vl kann hier jemand weiterhelfen 🙂

Kommentare

  • sabsie4517sabsie4517

    2,307

    bearbeitet 19. Februar, 22:53
    @Sunny2808 Ich habe mich mit dem Thema selbst schon sehr ausgiebig beschäftigt und mir konnte die AK auch keine vernünftige Auskunft geben 🫣

    Was ihr beachten müsst: Unbezahlter Urlaub von mehr als 14 Tagen im Beobachtungszeitraum vorm eaKBG hemmt den Anspruch auf diesen. Wir haben es so gelöst, dass ich nach meinem Bezug 1-2 Monate (Achtung: mind. 32 Tage, damit du die Lohnnebenkosten nicht zahlen musst) im unbezahlten Urlaub war während mein Mann im 13. & 14. Monat mit eaKBG in Karenz war. Ein Monat könnt ihr auch gleichzeitig in Karenz gehen und eaKBG beziehen. Dann verkürzt sich dein Anspruch auf Karenz allerdings auf 23 Monate.

    Du kannst also 12 Monate eaKBG beziehen und ein Monat normal in Urlaub gehen (mit Einkommen) während dein Partner in Karenz ist. Somit hättest du in den ersten 13 Monaten ein Einkommen. Vom 14. bis zum 22. Monat müsstest du dich dann bei deinem Partner mitversichern lassen. Bei einem normalen VZ Job steigst du mit der Variante sicher am besten aus (als mit dem Konto).

    Die ÖGK möchte beim Antrag auf KBG auch immer eine Bestätigung über die Karenzvereinbarung (auch wenn es eigentlich zwei unterschiedliche Ansprüche sind). Ich weiß leider nicht, wie genau die sind, wenn dein Partner in unbezahlten Urlaub anstatt in Karenz ist. Vielleicht wäre es gut, eure Variante dann direkt mit der ÖGK abzuklären.
    Sunny2808
  • Aja der Anspruch auf eaKBG endet mit dem 1. Geburtstag. Also es macht mM nicht viel Sinn, den Urlaub zwischen Mutterschutz und Karenz zu verbrauchen (es sei denn dein Mann möchte direkt im Anschluss an den MuSchu in Karenz gehen). Das wäre noch eine Option. Also er zwei Monate in Karenz, du ein Monat im Urlaub. Das zweite Monat könnt ihr gemeinsam gehen und auch gleichzeitig beziehen und anschließend bist du dann bis zum 13. Monat (weil ihr ja ein Monat gleichzeitig bezogen habt) mit eaKBG in Karenz. Anschließend dann eben ohne Bezug bis max. zum 23. Monat. Dein Mann könnte dann auch um den 1. Geburtstag in unbezahlten Urlaub gehen (sofern der Arbeitgeber dem zustimmt). Aber eben aufpassen, dass er länger als 31 Tage geht. Ich würde nur sicherheitshalber abklären, ob bei dieser Variante zu berücksichtigen ist, dass dein Partner vor Bezug des eaKBG Familienzeitbonus (wegen des Papamonats) bezieht. Ich wüsste jetzt aber nicht, dass dies den Anspruch auf eaKBG hemmen würde.
    Sunny2808
  • Mir hat’s im ersten Beitrag leider die Info bezüglich Urlaub gelöscht 🫣

    Also du kannst natürlich auch den Urlaub während der Karenz deines Mannes verbrauchen, damit du eben keinen unbezahlten Urlaub nehmen musst. Also sowohl wenn er direkt im Anschluss an deinen MuSchu oder im Anschluss an deinen KbG Bezug bezieht. Ansonsten würde ich den Urlaub aber eher für die Zeit danach aufheben.
  • @sabsie4517 Der Mann will den unbezahlten Urlaub nehmen. Das ist genau das wie wir es gemacht haben, anstatt der Karenz für ihn.

    Den Resturlaub würde ich nach der Karenz in Vollzeit verbrauchen und danach erst in ETZ gehen 👍🏻
    Sunny2808
  • sabsie4517sabsie4517

    2,307

    bearbeitet 20. Februar, 08:24
    @winnie Was macht es denn für einen Unterschied? Außer dass man nicht kündigungsgeschützt ist, diesen nicht einseitig antreten kann (dafür braucht’s die Zustimmung des Arbeitgebers), zudem möchte die ÖGK eine Karenzbestätigung (wollten diese die von euch nicht?) Und bei nur einem Monat kommt halt hinzu, dass man die Lohnnebenkosten tragen muss. Ich würde diesen Fall auf alle Fälle mit der ÖGK besprechen. Außerdem würde ich empfehlen, Urlaub auf der Seite stehen zu lassen. Mit 0 Urlaub dann wieder im Berufsalltag zu starten, wenn man ein Kleinkind in der Betreuung hat, ist mM nicht so klug. Vor allem wenn die Frageerstellerin auch nur 22 Monate Karenz in Anspruch nehmen möchte. Und klar ists ein finanzieller Vorteil, wenn man sichs dazwischen auszahlen lässt. Aber genauso gut könnte sie dann ja die Karenz ihres Partners damit überbrücken. Für mich wäre das die einfachere und korrektere Variante (da ja auch der Partner Anspruch auf Karenz hat) und so der gesamte Anspruch auch bis zum 24. Monat (anstatt bis zum 22. Monat) besteht.
  • winniewinnie

    3,517

    bearbeitet 20. Februar, 13:24
    @sabsie4517 Ich weiß es nicht mehr, was die von uns wollten. Aber eigentlich sollte es ja egal sein, was die Person macht, solange sie nicht die Zuverdienstgrenze überschreitet.
    Ja wie du schon geschrieben hast, drauf achten dass es mehr als 1 Monat unbezahlt ist, weil man dann von der sozvers abgemeldet wird (man ist dann eh durch den kbg Bezug versichert).
    Hm korrekt… man bewegt halt sich innerhalb der vorgegebenen Regeln 🤷‍♀️ uns wurde das sogar von der AK so gesagt dass das geht. Wenn das für wen nicht ok ist, dann müssen die Regeln angepasst werden, so wie es bei der Bildungskarenz gemacht wird.



    Edit: das war noch vor diesem 22/24 Monate Karenz Dings. Da hatte man einfach die arbeitsrechtlichen 2 Jahre.
  • Sunny2808Sunny2808

    150

    bearbeitet 20. Februar, 14:34
    @sabsie4517 danke dir! Bei der AK wurde nur erwähnt das man 1 Monat in unbezahlten Urlaub gehen kann, sie hat zwar gesagt das es noch eine andere Variante gibt (warscheinlich das mit 1 Monat + 1 Tag) aber sie dieses Modell nicht mehr beraten dürfen.
    Aber welche Bezüge würde mein Mann erhalten wenn er 1 Monat + 1 Tag in unbezahlten Urlaub geht? Wir
    verdienen beide gut, deswegen würden wir beide das volle KBG über € 2.400 erhalten.

    Ein Freund von mir ist momentan 3 Monate in Vaterkarenz und bezieht deswegen auch 3x das KBG UND 2 Monate - 1 Tag sein normales Gehalt. Das ist genau das Modell das sie bei der AK nicht mehr beraten dürfen :-) Mich würd aber halt intressieren wie das möglich ist, es heißt ja "unbezahlter" Urlaub warum erhält man dann td Gehalt?
  • Achja und ich habs auch so verstanden das der Mann 2 Monate KBG beziehen muss damit ich die Möglichkeit habe 22 Monate zu Hause zu bleiben. Ist das korrekt oder hab ich das falsch verstanden? :o
  • bearbeitet 20. Februar, 15:11
    Ich kenn das mit dem unbezahltem Urlaub nur so, dass man eben unbezahlt zu Hause bleibt. Haben wir so gemacht, als mein Mann 2 Monate in Karenz ging und eakbg bezog. Ich war währenddessen im unbezahlten Urlaub.
  • Sunny2808 schrieb: »
    Achja und ich habs auch so verstanden das der Mann 2 Monate KBG beziehen muss damit ich die Möglichkeit habe 22 Monate zu Hause zu bleiben. Ist das korrekt oder hab ich das falsch verstanden? :o

    Karenz und KBG sind zwei verschiedene Dinge. Der Mann muss 2 Monate in Karenz gehen, damit ihr die vollen 24 Monate nutzen könnt. Geht ihr davon 1 Monat gemeinsam Karenz, habt ihr bis zum 23.Monat Anspruch.
  • Eakbg könnt ihr nur im 1. jahr beziehen (bzw. 426 Tage nach Geburt, wenn es der Partner auch bezieht). Geht dein Partner z.b. nach 1,5 Jahre erst in Karenz bekommt er kein eakbg.
  • Apfelkern schrieb: »
    Eakbg könnt ihr nur im 1. jahr beziehen (bzw. 426 Tage nach Geburt, wenn es der Partner auch bezieht). Geht dein Partner z.b. nach 1,5 Jahre erst in Karenz bekommt er kein eakbg.

    Es wäre eh so geplant das er, wenn das Kind im Juli kommt, im Juli den Papamonat nimmt und dann nächstes Jahr im April/Mai den unbezhalten Urlaub.
    Mich hätte es nur interessiert was man tatsächlich bekommt wenn man unbezahlt auf Urlaub ist. Jeder den ich kenne sagt, das sie normales Gehalt + KBG erhalten haben, aber ich verstehe den Sinn dahinter nicht. Ich würd gern wissen wie das funtioniert....
  • bearbeitet 20. Februar, 15:29
    Ich kenne das so auch nicht. Unbezahlter Urlaub heißt eben unbezahlt zu Hause bleiben. Und KBG bezieht er, wenn er in Karenz geht.
  • winniewinnie

    3,517

    bearbeitet 20. Februar, 15:51
    @Sunny2808Die Variante 1 Monat Plus 1 Tag unbezahlter Urlaub in Kombination mit KBG funktioniert so (Stand 2021 eigene Erfahrung):
    Durch den einen Tag mehr wird man von der Sozialversicherung abgemeldet von der Firma. Das ist aber egal weil man durch den KBG Bezug versichert ist.
    Und bei der Zuverdienst Grenze zählen nur volle Monate.
    Sagen wir, das Kind hat am 6. März Geburtstag. Du bist beziehst KBG bis 5. März. Er dann von 6. März weg 61 Tage, also bis ungefähr 5. Mai oder so.
    Also haben wir angebrochenen März, ganzen April, angebrochenen Mai.
    Der April zählt weil er als einziger Monat ganz ist, da darf er (fast) nichts verdienen. Er geht also von 31.03. bis 30.04. in unbezahlten Urlaub (Ganzer April und ein Tag vom März).
    Er bekommt also KBG von 6. März bis 5. Mai und das Gehalt das er halt normal verdient vor und nach seinem unbezahlten Urlaub.
    Sunny2808
  • Okay. Also das betrifft dann aber diejenigen, die tatsächlich nur ein Monat gehen wollen, aber trotzdem zwei Monate eaKBG beziehen möchten. Somit umgeht man die zwei Monate Karenz. Ich persönlich fand’s halt schön, dass wir zwei ganze Monate gemeinsam daheim waren 😅

    Während des unbezahlten Urlaubs, also das Monat plus einen Tag, bekommt dein Mann eh nichts. Für die angebrochenen Monate, bei dir dann eben März und Mai, bekommt er für die paar Tage weniger Gehalt, aber eben zusätzlich das KBG.

    Und ja wenn dein Partner in Karenz geht, kannst du eben bis zum 24. Monat in Karenz gehen (außer ihr teilt ein Monat, dann sind es nur 23 Monate). Wenn dein Partner nicht in Karenz geht (sondern eben in unbezahlten Urlaub), dann kannst du maximal bis zum 22. Monat gehen.

    Ihr müsst aber auch aufpassen, dass ihr beide nicht gleichzeitig KBG bezieht. Das geht nur beim erstmaligen Wechsel und dann max. 31 Tage.
    Sunny2808
  • @winnie Wie schaut’s denn aus, wenn man die Variante 1 plus 1 mitten im Bezug der Mutter macht.

    Also ich habe zB Mitte Mai Termin. Mein Mann hat arbeitstechnisch da aber immer viel Arbeit. Könnte ich zB für 10 Monate beziehen, dann mein Mann für die zwei Monate, also zB von Mitte März bis Mitte Mai und ich dann wieder ab Mitte Juni. Er würde dann zB einen unbezahlten Urlaub von 30.3 bis 3.5 nehmen. Übersehe ich da jetzt was? Und ich müsste alle drei Bezuugsteile extra bei der ÖGK beantragen. Also zuerst bis 15.3.2026, dann er von 16.3 bis 15.5 und dann für die restlichen zwei Monate nochmals ich? Und die Karenz beim AG melde dann nur ich für den Zeitraum bis max. zum Ende des 22. Monats?
  • @sabsie4517 Ich meine dass das so gehen müsste, weil am Ende ja nur der Zuverdienst zählt 🤔 aber ich bin nicht vom Fach und weiß auch nicht, ob sich da bei „es zählt nur ein ganzer Monat bezüglich Zuverdienst“ was geändert hat. Vielleicht das nochmal recherchieren. Aber wenn die AK da was bestimmtes nicht mehr beraten darf, deutet das ganz schwer drauf hin dass es immer noch so geht und es genau das ist was ich beschrieben habe 😂
  • Ich möchte den Thread wieder etwas beleben und wollte mal nachfragen, ob jemand aktuell Erfahrung damit gemacht hat, neben dem Bezug des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes für einen Monat plus einen Tag in unbezahlten Urlaub (anstatt zwei Monate in Karenz) zu gehen. Im Antrag fürs KBG muss man ausfüllen, ob man in Karenz geht oder nicht. Ich bin mir daher sehr unsicher, ob das dann nicht doch zu einem Problem führen könnte 🫣

    Ich muss mich nämlich bald entscheiden, ob ich das Konto oder das eaKBG beantrage und würde das dann auch davon abhängig machen, ob mein Mann mit der Variante KBG beziehen könnte.
  • Ich bin mir nicht sicher wie du es meinst aber ich hab nach den 12 Monaten eaKBG ein paar Wochen unbezahlten Urlaub dran gehängt, um gleichzeitig mit meinem Partner noch daheim zu sein. Er hat dann die 2 Monate eaKBG bekommen (und war dann noch länger in Karenz während ich schon gearbeitet hab). Achtung du hast dann aber keinen Anspruch auf elternteilzeit (war mir egal da ich eh nicht dort bleiben wollt und einfach so Teilzeit vereinbart hab). Ganz aktuell is es aber nicht war Ende 2022. lg
  • sabsie4517sabsie4517

    2,307

    bearbeitet 23. April, 23:11
    @marmot2507 Danke für den Input! So haben wir es 2022 selbst eh auch gemacht. Weiter oben ging es aber um das Modell, dass der Partner anstatt in Karenz zu gehen, unbezahlten Urlaub für ein volles Monat und einen Tag nimmt und nebenbei zwei Monate einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld erhält. Ich selbst würde einfach weiter ohne Einkommen in Karenz bleiben.

    Wieso sollte man aber den Anspruch auf Elternteilzeit verlieren? Das wäre mir neu 😅
  • Meinst du vielleicht, weil das Dienstverhältnis 3 Jahre gedauert haben muss?

    Ich kenne dazu jetzt keine Judikatur, aber mM nach bleibt das Dienstverhältnis aufrecht und somit auch der Anspruch auf Elternteilzeit:

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  • Soweit ich weiß, kann dein Mann aber nur das eakbg beziehen, wenn du es auch beziehst. Also du kannst nicht das kbg Konton nehmen und er dann das eakbg. So war es zumindest bei uns.
  • @Apfelkern Ja deshalb versuche ich eben herauszufinden, ob diese Sonderlösung mit unbezahlten Urlaub (statt Karenz) wirklich noch so einfach umzusetzen ist.

    Ich würde mit dem Konto ggf besser aussteigen (das ist aber auch nicht ganz sicher und wäre davon abhängig, welche Info mein Arbeitgeber der ÖGK dann weitergibt - diesbezüglich war ich gestern bei der ÖGK) und das eaKBG daher nur wählen, wenn mein Mann auch Kinderbetreuungsgeld beziehen möchte. Ich möchte nämlich nicht auf die Sonderleistung von 40,- umgestellt werden, da ich mit dem Konto auf 2 Jahre knapp 1.000,- mehr rausbekommen würde (aufgrund des Wochengeldbezuges in den 8 Wochen nach der Geburt verfallen mir ja dann die 40,- Tagsatz).

    Ich werde wohl aber nicht drum herum kommen, dass er sich das von der AK nochmals bestätigen lässt. Die dürfen das wie oben bereits erwähnt aber wohl nicht mehr aktiv erklären/vorschlagen. Aber wenn man selbst damit kommt, sich vielleicht schon zu einem Ja oder Nein äußern 😅
  • @sabsie4517 das hat mir am Telefon die Dame von der ak gesagt 🤷‍♀️🤷‍♀️
    (Mein dienstverhältnis war länger als 3 Jahre)

    Ah ok, jetzt versteh ich es. Ich glaub schon dass das geht weil ja karenz und kbg 2 verschiedene Sachen sind, aber frag lieber noch nach
  • @marmot2507 Okay spannend 🫣 Davon hätte ich noch nie was gehört und ich hatte damals auch keine Probleme.

    Und ja das Dienstverhältnis wird eben nicht unterbrochen und somit müsste der Anspruch darauf normal weiter bestehen 🤷🏼‍♀️

    Ich bin bei der AK auch bissi vorsichtig. Zu meinem Problem konnten sie mir zwischen Kind 1 und Kind 2 auch keine definitive Aussage geben 😅🫣
  • @sabsie4517 sorry vergiss es das is scho länger her, ich hab da glaub ich was verwechselt. Ich bin mir aber auch nimmer sicher 🙈
    Ich glaub es ging darum, dass ich gesagt hab ich geh dann 30h während mein Partner in Karenz ist….man kann ja nicht in etz wenn der andere in Karenz ist, aber ich hab zu dem Zeitpunkt (13,5 Monate) nachts noch so oft gestillt und war so müde, dass ich gesagt hab ich pack keine 40h. Deswegen meinte sie glaube ich ich kann danach nimmer in etz, sorry da hab ich wohl was durcheinander gebracht 🙈🙈
  • @marmot2507 Das ist natürlich korrekt 👍 Man kann sich’s aber mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Wenn dieser zustimmt, dass du für die Zeit weniger Stunden arbeitest, dann ist das durchaus auch eine Möglichkeit 😉

    Was ich wichtig finde: Wenn man in unbezahlten Urlaub geht, verliert man den Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld und müsste dann vor einem erneuten Mutterschutz die 182 Tage voll bekommen. Das ist mir bei Kind 2 und wohl auch Kind 3 zum Verhängnis geworden 🫣 Insgesamt habe ich über 182 Tage, aber nicht am Stück, sondern durch die zweite Karenz getrennt.
  • @sabsie4517 darf ich fragen ob du es seitens der AK schon abklären hast lassen?

    Zusätzlich würde mich interessieren, ob jemand weiß, ob diese Variante auch beim „Überlappen“ des eakgb-Modelles funktioniert?
    Sprich wie oben erwähnt wäre der Geburtstag der 6. März.
    Die Frau bezieht Kinderbetreuungsgeld bis zum 5. März und bleibt auch so lange in Karenz.
    Der Mann bezieht vom 3. Februar bis zum 3. April (ich hoffe ich hab richtig gezählt, auf alle Fälle 61 Tage, davon 31 überlappend).
    Unbezahlt in Urlaub wäre er dann von 28. Februar bis 31. März! Wäre für uns deshalb wichtig, weil er im „vorgerückten Monat“ leichter Urlaub nehmen könnte.

    Danke für die Info.
  • @crossie Wir werden dieses „Modell“ vermutlich nicht machen. Mir ist es zu unsicher, ob das dann auch durchgeht. Beim Antrag zum KBG wollen sie ja dezidiert wissen, ob man in Karenz ist oder nicht 🤷🏼‍♀️ Ich steige mit dem Konto auf 2 Jahre aber besser aus (da ich vermutlich beim eaKBG auf die Sonderleistung umgestellt werde) und möchte nicht riskieren, dass ich aufgrund dessen was verliere. Mein Mann muss auch nicht unbedingt in unbezahlten Urlaub gehen, weshalb wir wohl bei der „Sicherheitsvariante“ bleiben 🫣

    Theoretisch müsste das aber so wie ihr es von den Tagen geplant habt funktionieren. Ich habe die Tage auch nochmals im Web in einen Zeitspannenrechner eingetragen und das wären 31 Tage überlappend, was ja möglich ist.

    Falls du da aber eine Info seitens AK erhältst, würde ich mich auch über eine Rückmeldung freuen :-)
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