KBG Konto
joysun
980
Ich habe gestern erst bei der AK angerufen. Dachte ich verstehe es, heute irgendwie wieder nicht 
Vielleicht kann mir hier noch jemand helfen.
Mein Sohn ist am 16.5.24 geboren, ich werde das KBG Konto beziehen. Frage als Beispiel.
Ich würde bis September2025 das Karenzgeld beziehen wollen. Wären etwa 28,54€ Taggeld.
Ich möchte dann etwa im März/April 2025 wieder ein paar Stunden arbeiten gehen. Da ich (Pflege) ggf. auch über die Geringfügigkeit verdienen werde, stellen sich mich folgende Fragen:
- Darf in der Zeit wo ich noch Karenzgeld beziehe über die Geringfügigkeit verdienen, ohne, dass mit das Karenzgeld gesteichen wird? Was wäre die Konsequenz wenn ich über die Geringfügigkeit kommen würde,weil dies wären ja nur 518€, kann sein dass ich auch mal 800€ im Monat verdienen würde (je nach Zulage)
- Die bei der Ak meinte ich könnte drüber gehen, aber nur irgendwas mit 13 Kalenderwochen.
- Es stellt sich dabei natürlich die Frage wie lange ich gehe, wenn ich ja sowieso wieder ein paar Stunden arbeite ab Frühjahr.
- Was wäre der Unterschied zu Geringfügig bzw. wenn ich etwas mehr verdiene?
Ich checks irgendwie nicht. Einerseits „nur“ geringfügig verdienen, andererseits is es eh wurscht.
Liebe Grüße und danke schon mal im Voraus, falls mir wer anhand des Beispiels erklären kann?!
Vielleicht kann mir hier noch jemand helfen.
Mein Sohn ist am 16.5.24 geboren, ich werde das KBG Konto beziehen. Frage als Beispiel.
Ich würde bis September2025 das Karenzgeld beziehen wollen. Wären etwa 28,54€ Taggeld.
Ich möchte dann etwa im März/April 2025 wieder ein paar Stunden arbeiten gehen. Da ich (Pflege) ggf. auch über die Geringfügigkeit verdienen werde, stellen sich mich folgende Fragen:
- Darf in der Zeit wo ich noch Karenzgeld beziehe über die Geringfügigkeit verdienen, ohne, dass mit das Karenzgeld gesteichen wird? Was wäre die Konsequenz wenn ich über die Geringfügigkeit kommen würde,weil dies wären ja nur 518€, kann sein dass ich auch mal 800€ im Monat verdienen würde (je nach Zulage)
- Die bei der Ak meinte ich könnte drüber gehen, aber nur irgendwas mit 13 Kalenderwochen.
- Es stellt sich dabei natürlich die Frage wie lange ich gehe, wenn ich ja sowieso wieder ein paar Stunden arbeite ab Frühjahr.
- Was wäre der Unterschied zu Geringfügig bzw. wenn ich etwas mehr verdiene?
Ich checks irgendwie nicht. Einerseits „nur“ geringfügig verdienen, andererseits is es eh wurscht.
Liebe Grüße und danke schon mal im Voraus, falls mir wer anhand des Beispiels erklären kann?!
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Kommentare
527
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/kinderbetreungsgeld/Zuverdienst_neben_Karenz_und_Kinderbetreuungsgeld.html#:~:text=Zuverdienst beim Kinderbetreuungsgeld-Konto,-Beim Kinderbetreuungsgeld-Konto&text=Beträgt die errechnete individuelle Zuverdienstgrenze,als Konto beziehen) dazuverdient werden.
Darf ich fragen, warum du nicht das eaKBG nehmen möchtest?
6,017
Da siehst ja dann, wie viel du dazuverdienen darfst.
Du musst ja dann nämlich sowieso der ÖGK Bescheid geben, wenn du was dazu verdienst.
Ich würd, sobald du dieses Schreiben bekommen hast, dann evtl. einfach nochmal bei der ÖGK auch nachfragen.
also bei mir (ich hab auch das Konto) war die individuelle Zuverdienstgrenze ich glaub sogar über 1000€, wenn ich mich recht erinnere.
980
Ich hatte ein Einkommen von meinem Job von etwa 1100€ und habe studiert. Selbsterhalter bekam ich auch so etwa 1000€, aber das fließt nicht mit ein oder? Daher denke ich macht das Gehaltsabhängige weniger Sinn oder?
@summerbreeze1
Und wie lange hast du es bezogen, dass du etwa 1000€ dazuverdienen durftest?
Danke für eure Antworten
Kennst du das auch?
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6,017
hab 2 Jahre gewählt 🤗
980
A ok, ja da bekommst im Monat ja auch bet soviel. Glaubst ist das dann auch der Grund warum deine Zuverdienstgrenze höher ist?
6,017
1,603
Ich hatte damals 1,5j karenz und bin nach 1 j Arbeiten gegangen 15std und hatte mehr als geringfügig verdient ☺️
https://www.sozialversicherung.at/kbgZuverdienstrechner/views/home.xhtml