Hallo, ich bin zum ersten Mal schwanger (24ssw).
Ich habe zwar noch einige Wochen, aber wollte mich Mal bzgl. Wochengeld/Kinderbetreuungsgeld informieren.
Ich arbeite 35h im Verkauf und habe nebenbei ein reglementiertes Gewerbe angemeldet. Ich zahle hierfür den Mindestbetrag für die Versicherung bei der SVS. Dort habe ich bereits nachgefragt, ob und in welcher Höhe ich Anspruch auf Wochengeld von der Seite der SVS habe, die Dame meinte ich habe keinen Anspruch darauf.
Jetzt wollte ich Mal fragen ob schon Mal jemand in so einer Situation war?
Ich habe jetzt auch Mal versucht mein KBG auszurechnen. (Dafür brauche ich jedoch den Wochengeld - Betrag)
Da gibt's dann so Zeilen wie (selbstständige Arbeit / Gewerbetrieb...)
Muss ich dann obwohl ich keinen Anspruch auf Wochengeld von der SVS habe, bei der Berechnung des KGB meine Einkommenssteuer vom Gewerbe angeben? Wenn ja, wieso? Und bekomme ich dadurch dann auch ein höheres KGB?
Ich versteh das nicht ganz...
Vielleicht war schon Mal jemand in einer ähnlichen Situation und kann mir weiterhelfen
Danke schon im Voraus 😊
Kommentare
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Ich habe auch noch Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Honorare für Bücher). Das ist bei mir mit der Zuverdienstgrenze das größere Problem.
Wirst du dein Gewerbe weiter ausüben, während du KBG beziehst?
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Das erste halbe Jahr Werd ich es wahrscheinlich stilllegen, aber dann würde ich schon gerne was dazu verdienen mit meinem Gewerbe.
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Für das Pauschale ist ja nicht mal irgendeine Erwerbstätigkeit nötig.
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Ich habe bereits bei der SVS, AK und WKO angerufen. Irgendwie kann oder will mir niemand richtig Antworten auf all meine Fragen geben.
Naja ich versuche es einfach weiter... Danke für Eure Nachrichten 🫶🏼
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