In Karenz schwanger

Hallo ihr lieben.
Sry für den langen Text vielleicht könnt ihr mir da weiterhelfen. Unsere Tochter kam am 25.10.22 zur Welt, habe mich dafür entschieden das pauschale Kbggeld Konto für 23 Monate zu beziehen also bis 01.09.24
Bin jetzt mit dem zweiten Kind schwanger, das heißt nach Ablauf meiner karenz ist der Termin also am 26.09.24. Nun meine Frage steht mir Wochengeld zu, Habe vor der ersten schwangerschaft noch gearbeitet und ganz normal wochengeld erhalten ? ist sonst noch etwas zu berücksichtigen wenn ich das offiziell dem Arbeitgeber melde?

Kommentare

  • sara2709sara2709

    4,817

    bearbeitet 6. März, 23:36
    Bin auch während der ersten Karenz wieder schwanger geworden.
    Kanns dir aber nur aus der Sicht "arbeitssuchend" sagen.
    Bei mir war das Wochengeld in der Höhe vom pauschalen Tagsatz.
    Du musst nur die Verkürzung rechtzeitig beantragen wegen der Fristen. Die Karenz muss an dem Tag enden (lieber ein oder zwei Tage später) an dem der Muschu beginnt. Der Übergang muss nahtlos sein sonst gibts kein Wochengeld.
  • Hallo, ich bin in meiner 1. Karenz 2019 wieder schwanger geworden, hatte aber das einkommensabhängige Model. Meine Karenz hat jedoch ca. 2 Monate vor dem Eintritt in den „neuen“ Mutterschutz geendet und ich musste diese 2 Monate arbeiten, um ein Recht auf Wochengeld zu bekommen.

    Du schreibst, dass deine Karenz mit 01.09.24 endet. Geburtstermin ist der 26.09.24 - Mutterschutzbeginn demnach der 01.08.24?

    Du hast da die Möglichkeit mit deinem Arbeitgeber die 1. Karenz mit 31.07.24 vorzeitig zu beenden und mit 01.08.24 eine neue Karenz zu beginnen.

    Der beste Ansprechpartner für das ist die AK!
    AceNati1806
  • bearbeitet 7. März, 13:29
    @mamavon2 kann man eine Karenz vir Geburt des Kindes beginnen?
    Hab ich noch nie gehört
    Hab mir immer gedacht, man beendet seine Karenz einen Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes, und dann normal Mutterschutz, und nach der Geburt wieder Karenzmeldung
  • @Ace bist du aus Wien? Falls ja, am Kagraner Platz ist die ÖGK KBG Stelle, die sind der richtige Ansprechpartner und können dir das ganz genau sagen mit deinen persönlichen Daten. Habe mich mehrfach kompetent dort beraten lassen
  • Soweit ich weiß besteht anspruch auf Wochengeld, wenn man zum Zeitpunkt des Mutterschutzbeginns noch karenzgeld bezieht.
    https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.867346&portal=oegkportal
    Lg & alles gute
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