Hallo,
vielleicht kann mir hier wer weiterhelfen.
Ich habe kürzlich das Erinnerungsschreiben der ÖGK bzgl. Nachweis der MKP-Untersuchungen bekommen, den Nachweis hab ich ein paar Wochen zuvor schon per Mail eingebracht, also das ist schon erledigt.
Jetzt weiß ich aber nicht wie ich folgenden Punkt handhaben muss:
Ich bin geringfügig selbstständig, habe letztes Jahr im Juni angefangen, da blieb ich natürlich unter der Geringfügigkeitsgrenze. Dieses Jahr werd ich wahrscheinlich ab Sommer dann über der Grenze drüber sein. Meine Zuverdienstgrenze zum KBG liegt aber eh viel höher, das sind die 18.000.
Wieviel ich gesamt verdienen werde in diesem Jahr kann ich nicht sagen, ist jedes Monat individuell.
Muss ich da jetzt überhaupt was machen wenn ich eh unter den 18.000 bleib (was auf jeden Fall so ist) oder eh nicht? Und wenn ja, was genau?
Für mich ist das mit dem selbständigen Arbeiten noch ganz neu, das wirft generell echt viele Fragen auf 🙈
Aber vielleicht kennt sich ja wer hiermit aus und kann mich aufklären 😊
Kommentare
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Ich denk aber da geht's ums Vorjahr.
Aber ich kenn mich ehrlicherweise mit geringfügiger Selbständigkeit nicht aus. Die Umsätze müssen ja trotzdem ans FA gemeldet werden oder?
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Ja ESt.-Bescheid mit Einnahmen/Ausgaben Rechnung muss ich eh machen, hab ich fürs letzte Jahr auch schon gemacht aber noch keinen Bescheid erhalten. Vielleicht wart ich einfach bis ich den hab und schick den dann hin...
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Soweit ich weiß wird das im ganzen Jahr angeschaut, wobei man eine gewisse Anzahl an Monaten nicht drüber verdienen darf. Da würde ich mal unverbindlich telefonisch nachfragen und mit Unklarheiten dann zum Steuerberater. Da lohnt sich dann evtl. Auch zu investieren, um steuern zu sparen und eben mit dem kbg gut zu liegen