@Day beim Arbeitgeber oder das Kinderbetreuungsgeld?
Beim AG geht 1x verlängern bis maximal zum 2. Geburtstag. Alles andere musst du auf seine Zustimmung hoffen.
@Day Wenn du das Konto hast, hier die entsprechenden Infos von der Seite des Bundeskanzleramts:
Die mit dem Antrag festgelegte Anspruchsdauer kann beim pauschalen Kinderbetreuungsgeld bei jedem Kind einmal geändert werden (durch einen der beiden Elternteile). Dazu ist vom beziehenden Elternteil ein eigener Änderungsantrag bei der Krankenkasse einzubringen.
Der Änderungsantrag ist spätestens 91 Tage vor Ablauf der ursprünglich beantragten Anspruchsdauer möglich und bindet auch den anderen Elternteil. Die Krankenkasse berechnet anhand des geänderten Anspruchszeitraums einen neuen Tagesbetrag (auch für rückwirkende Zeiträume). Die Eltern werden so gestellt, als hätten sie von Anfang an diese geänderte Variante mit dieser Dauer und diesem Tagesbetrag gewählt.
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Kommentare
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Beim AG geht 1x verlängern bis maximal zum 2. Geburtstag. Alles andere musst du auf seine Zustimmung hoffen.
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Die mit dem Antrag festgelegte Anspruchsdauer kann beim pauschalen Kinderbetreuungsgeld bei jedem Kind einmal geändert werden (durch einen der beiden Elternteile). Dazu ist vom beziehenden Elternteil ein eigener Änderungsantrag bei der Krankenkasse einzubringen.
Der Änderungsantrag ist spätestens 91 Tage vor Ablauf der ursprünglich beantragten Anspruchsdauer möglich und bindet auch den anderen Elternteil. Die Krankenkasse berechnet anhand des geänderten Anspruchszeitraums einen neuen Tagesbetrag (auch für rückwirkende Zeiträume). Die Eltern werden so gestellt, als hätten sie von Anfang an diese geänderte Variante mit dieser Dauer und diesem Tagesbetrag gewählt.