Hallo ihr Lieben!
Ich hätte eine Frage zum Thema Kindergarten.
Meine Tochter ist nun 9 Monate alt und hat lt. Brief einen Platz bei einem städtischen Kiga ab Februar 2024 bekommen. Bei der Anmeldung vor einigen Monaten bin ich noch davon ausgegangen mit Mitte Februar wieder in meinen Job einzusteigen. Nun haben sich meine Pläne geändert und ich beginne erst Anfang 2025 wieder zu arbeiten.
Nun frage ich mich, ob man für den Erhalt des Kiga-Platzes angestellt sein muss. Weiters würde ich gerne wissen, ob mein Kind eine Mindeststundenanzahl im Kiga verbringen muss.
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen und sage schon mal danke! ❤️
Kommentare
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Zur Mindeststundenanzahl gibt es diese konkrete Vorschreibung nur im letzten Kindergartenjahr, das verpflichtend ist. Ein regelmäßiger Besuch ist bei uns aber schon erwünscht.
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Angeben ist aber wirklich wichtig, wäre sonst ein Kündigungsgrund laut AGBs.
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@Tilda93 vielleicht weißt du etwas genaueres dazu.
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Und ja das solltest melden weil spätestens nach Nutterschutz wärs wieder ein Halbtagsplatz
Bei mir wars so dass ich dachte ich arbeite weiter bei meinem Verein.. hab dann aber im Okt gekündigt.. und war auf Jobsuche ( im Sept sind sie Kinder eimgewöhnt worden)
Hatte dann bis zum Job auch einen Halbtagsplatz