Vorzeitiger Mutterschutz

bearbeitet 28. 06. 2023, 06:02 in Karenz & Rechtliches
Hallo liebe Mütter,

ich hoffe, ihr könnt mir bei einer Frage weiterhelfen. Aktuell befinde ich mich im vorzeitigen Mutterschutz, und mein Arbeitgeber hat bereits die Unterlagen an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) weitergeleitet. Allerdings habe ich ein kleines Problem: Die Mitarbeiter bei der ÖGK scheinen nicht besonders kompetent zu sein. Jedes Mal, wenn ich nach der Berechnung des Wochengeldes frage, erhalte ich eine andere Antwort.
Einmal wird mir gesagt, dass das Wochengeld auf der Summe meiner letzten drei Nettogehälter basiert, multipliziert mit 17% und geteilt durch die Anzahl der Tage der letzten drei Monate. Ein anderes Mal wird mir gesagt, dass das Wochengeld auf meinem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate basiert, multipliziert mit 14 und durch 12 geteilt wird.

Ich bin total verwirrt und weiß nicht, welche Aussage jetzt korrekt ist. Könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen und herausfinden, wie das Wochengeld wirklich berechnet wird?

Außerdem habe ich letzten Monat mein Urlaubsgeld bekommen und frage mich, ob das zum Nettogehalt zählt oder ob es bei der Berechnung des Wochengeldes außen vor bleibt.

Des Weiteren habe ich gehört, dass man, wenn man sich im vorzeitigen Mutterschutz befindet, die gehaltsbezogene Variante in der Karenz nicht beantragen kann. Stimmt das? Es wäre super, wenn jemand von euch hier mehr Informationen dazu hat.
Ich danke euch schon im Voraus für eure Hilfe und freue mich auf eure Antworten.

LG
Babymom

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