Zweites Kind gleich nach Berufseintritt?

bearbeitet 17. 04. 2023, 12:03 in Karenz & Rechtliches

Ich werde heuer 33 Jahre, meine Kleine wird morgen 7 Monate. Nächstes Jahr im März fange ich wieder zu arbeiten an. Habe jetzt das Einkommensabhängige Karenzmodell. Hätte das beim zweiten Kind auch wieder gerne. Will dann mit 30 Stunden starten und verdiene dann knapp 1900€ netto. Werden dann aber bald dann unser zweites Kind planen nachdem ich wieder zu arbeiten begonnen hab.
Wie lange muss ich arbeiten um das einkommensabhängige wieder zu bekommen?? Eine Freundin sagt 6 Monate, hab aber auch schon was von 3 Monaten gelesen. Was stimmt jetzt??
Weil wenn ich im März anfange, muss ich bis August arbeiten mindestens. Wenn ich jetzt angenommen im April nächstes Jahr schwanger werde, geht sich das ja locker aus, auch wenn ich vorher schon schwanger werde oder?? Nur kommt das nicht blöd wenn ich gleich zu arbeiten beginne und gleich wieder schwanger werde oder schon schwanger bin wenn ich wieder zu arbeiten beginne?? 🙈
Das eine ist ja auch, das ich eigentlich gar nicht mehr in meinen alten Job zurück will, weil es nicht mehr passt. Aber einen neuen Job beginnen und gleich schwanger werden ist ja noch blöder. Und im jetzigen Job beantrage ich auch elternteilzeit, also hab ich auch Schutz vor der Kündigung, was ich im neuen Job dann nicht habe.
Wie seht ihr das??

Kommentare

  • Ob 3 oder 6 Monate weiß ich nicht.
    Aber wenn du das so genau timst und dann in vorzeitigen Mutterschutz geschickt wirst weil du zB eine Plazenta praevia hast dann kannst du das eakbg schon vergessen. Bei meiner ersten SS hatte ich absolut keine Beschwerden und jetzt hab ich Probleme mit Blutdruck, was auch ein Grund für vorzeitigen MS sein kann.

    Und bzgl neuer Firma... Ich hab auch zwischen den Kindern Firma gewechselt aber dann ein Jahr gearbeitet und mich sozusagen unentbehrlich gemacht bevor ich wieder schwanger wurde. Und der Firmenchef hat dann gleich gesagt "wie stellst du dir alles vor, wir wollen dich auf keinen Fall verlieren...".
    Und der Kündigungsschutz ist auch wichtig finde ich ☺️
  • bearbeitet 17. 04. 2023, 09:27
    Man muss 6 Monate (182 Tage) kranken und pensionsversicherungspflichtig arbeiten um erneut Anspruch auf das eakbg zu haben. Berechnet wird es dann vom Gehalt der letzten 3 Monate.
    weißröckchenmariak29
  • Für das eaKBG musst du 6 Monate oder genauer 182 Tage arbeiten, aber Achtung, der Mutterschutz zählt nicht dazu! Für dich würde das dann heißen, Mutterschutz frühestens ab August bzw ET ab Oktober oder später, abhängig davon wann genau du zu arbeiten beginnst.
    Die 3 vollen Monate sind für die Berechnung des Wochengeldes relevant, weil da eben die letzten 3 vollen Kalendermonate herangezogen werden. Wenn du zB nur 2 volle Monate hast, wird für das dritte ein Einkommen von 0€ angenommen.
    Alle Angaben ohne Gewähr! ;)
  • Nein man muss nicht 6 Monate "arbeiten" per se. Karenz zählt auch, sofern man ZUVOR 6 Monate gearbeitet hat.

    Zumindest interpretiere ich das so:
    Zeiten des Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz (MSchG) sowie Zeiten der gesetzlichen Karenz nach dem Mutterschutzgesetz oder dem Väter-Karenzgesetz (bis maximal zum zweiten Geburtstag eines Kindes) gelten bei aufrechtem Dienstverhältnis als Zeiten der Ausübung einer Erwerbstätigkeit, sofern in den 182 Kalendertagen unmittelbar davor eine in Österreich kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit tatsächlich und ununterbrochen ausgeübt wurde.

    https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/geburt/3/2/3/2/1/Seite.080614.html#Voraussetzungen

  • Man braucht keine 6 Monate! Die Karenzzeiten bis zum 2. Geburtstag werden angerechnet, sofern du davor eben auch Anspruch auf eaKBG hattest.

    Achtung: andere Unterbrechungen von mehr als 14 Tagen, wie unbezahlter Urlaub oder Krankenstand außerhalb des Bezug des Arbeitgebers, sind wiederum nachteilig. Ich war zB in der Karenz meines Mannes ein Monat in unbezahlten Urlaub und habe daher keinen Anspruch. Da ich nur ca. 5 Monate bis zum neuen Mutterschutz arbeite, kann ich nur das KBG Konto beziehen.

    Wichtig sind die 3 vollen Monate vor Eintritt des Mutterschutzes für die Berechnung des Wochengeldes und da dann eben auch für die Berechnung des eaKBG. Fängst du direkt mit 1. März oder in der Mitte des Monats wieder an? Also ich bin zB ab Ende April im Mutterschutz und da wird dann der Nettoverdienst von Jänner bis März herangezogen. Es wäre also gut, wenn du zumindest drei volle Monate vor dem Monat, in dem der neuerliche Mutterschutz startet, wieder im Dienst bist.

    Aber ja wie oben schon jemand erwähnt hat. Du weißt nie, wie deine SS verläuft und ob eventuell ein vorzeitiger Mutterschutz notwendig wird. Du hast dann zwar Anspruch auf eaKBG, aber wenn du zB nur ein volles Monat gearbeitet hast, mindert das dann natürlich deine Tagessätze fürs Wochengeld und KBG.
  • Habs auch so gemacht - 3 Monate reichen ✌🏻
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Social Media & Apps


Registrieren im Forum