Hallo! Ich habe eine Frage zur ETZ und zwar möchte ich meine Stunden von 25 auf 30 aufstocken.
Diese wurde bereits vom AG zugestimmt und meine Vorgesetzte meinte, die Personalabteilung würde auf mich mit einem neuen Arbeitsvertrag (?) zukommen.
Im Nachhinein hat mich das Ganze zum Grübeln gebracht, denn laut meiner Recherchen bedarf es lediglich eine Änderungsmitteilung aber kein komplett neuer Vertrag oder liege ich da falsch!?
Wenn ich dadurch schlechter dargestellt werde bzw mein Schutz verlieren würde, dann bleibe ich lieber beim alten Vertrag bzw bei den alten Stunden.
Ist der Vorgang meines AGs normal oder muss ich da auf was achten? Habe eben Angst den Schutz zu verlieren!
Kommentare
2,224
Als ich aufgestockt habe, gab's nur eine Vertragsänderung.
Falls du dir unsicher bist, könntest du bei der AK anrufen.
210
Bei mir ist es zwar schon ein paar Jahre her, aber ich hatte während der Elternteilzeit zuerst 20h, dann 25h und später 30h.
Ich kann mich nicht genau erinnern, denke aber schon, dass ich jedes Mal einen Vertrag bekommen hatte, wo einfach die neue Stundenanzahl drauf stand.
Alles andere ist gleich geblieben.
Wenn du unsicher bist, am Besten bei der AK nachfragen.
1,482
951
Ich habe eine Vereinbarung unterschrieben, die "Elternteilzeit" heißt. Da wurde genau festgehalten, welches Stundenausmaß, welche Wochentage, etc. Unterschrieben von Personalleitung, Geschäftsführung und mir. Und als ich Stunden aufgestockt habe, gabs eine Vereinbarung bzgl. Änderung des Stundenausmaßes der ETZ.
54
Die AK meinte, es bedarf bei einer Stundenaufstockung keinen neuen Arbeitsvertrag und man soll sowas ja nicht unterschreiben.
Bin gespannt, was die Personalabteilung mir vorlegen wird.
4,838