Elternteilzeit - Stunden aufstocken

Hallo! Ich habe eine Frage zur ETZ und zwar möchte ich meine Stunden von 25 auf 30 aufstocken.

Diese wurde bereits vom AG zugestimmt und meine Vorgesetzte meinte, die Personalabteilung würde auf mich mit einem neuen Arbeitsvertrag (?) zukommen.

Im Nachhinein hat mich das Ganze zum Grübeln gebracht, denn laut meiner Recherchen bedarf es lediglich eine Änderungsmitteilung aber kein komplett neuer Vertrag oder liege ich da falsch!?

Wenn ich dadurch schlechter dargestellt werde bzw mein Schutz verlieren würde, dann bleibe ich lieber beim alten Vertrag bzw bei den alten Stunden.

Ist der Vorgang meines AGs normal oder muss ich da auf was achten? Habe eben Angst den Schutz zu verlieren!

Kommentare

  • @chrissie ich kann dir leider nicht sagen, ob ein neuer Vertrag Nachteile für dich hat.
    Als ich aufgestockt habe, gab's nur eine Vertragsänderung.
    Falls du dir unsicher bist, könntest du bei der AK anrufen.
    chrissie
  • Hallo!
    Bei mir ist es zwar schon ein paar Jahre her, aber ich hatte während der Elternteilzeit zuerst 20h, dann 25h und später 30h.
    Ich kann mich nicht genau erinnern, denke aber schon, dass ich jedes Mal einen Vertrag bekommen hatte, wo einfach die neue Stundenanzahl drauf stand.
    Alles andere ist gleich geblieben.
    Wenn du unsicher bist, am Besten bei der AK nachfragen.
    chrissie
  • Ich bin zwar nicht in Elternteilzeit weil ich nach der Karenz gekündigt habe, aber ich arbeite bei meinem aktuellen Dienstgeber TZ und habe vor einigen Monaten von 20 auf 24 Std erhöht und dazu musste ich so eine Art Vertagszusatz neu unterschreiben, wo die Stundenanzahl und das Bruttogehalt festgehalten wurde 😊
    chrissie
  • Vielleicht hat sich deine Vorgesetzte auch einfach falsch ausgedrückt @chrissie und sie meinte eh so eine Art Vertragszusatz? Ich würde das evtl. gleich direkt bei der Personalabteilung erfragen.

    Ich habe eine Vereinbarung unterschrieben, die "Elternteilzeit" heißt. Da wurde genau festgehalten, welches Stundenausmaß, welche Wochentage, etc. Unterschrieben von Personalleitung, Geschäftsführung und mir. Und als ich Stunden aufgestockt habe, gabs eine Vereinbarung bzgl. Änderung des Stundenausmaßes der ETZ.
    chrissie
  • Danke sehr! Nach RS mit der AK werde ich keinesfalls einen neuen Vertrag unterschrieben, sondern wirklich nur die Änderungen (Stundenanzahl, Lage, ETZ Befristung bis zum Schulanfang) schriftlich festhalten.

    Die AK meinte, es bedarf bei einer Stundenaufstockung keinen neuen Arbeitsvertrag und man soll sowas ja nicht unterschreiben.

    Bin gespannt, was die Personalabteilung mir vorlegen wird.
  • @chrissie ich hab keinen neuen Vertrag bekommen sondern nur selbst das ETZ Schreiben abgegeben.
    chrissie
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