Kinderbetreuungsgeld beim zweiten Kind
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Hallo!!
Vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen. . .
Ich habe im Dezember 2011 mein erstes Kind bekommen und die Kinderbetreuungsgeldvariante von 2,5 Jahren genommen. Ein kleines Geschwisterchen war immer schon geplant, jetzt meine Frage. Ich habe gehört das man, wenn man die ersten 2,5 Jahre das Kinderbetreuungsgeld voll bezogen hat und dann erst schwanger wird, keinen Anspruch auf ein Kinderbetreuungsgeld für das zweite Kind hat. Stimmt das??? Wann muss man dann schwanger werden um noch Anspruch zu haben??? Ich bin total verwirrt. . . .
Liebe Grüße
Vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen. . .
Ich habe im Dezember 2011 mein erstes Kind bekommen und die Kinderbetreuungsgeldvariante von 2,5 Jahren genommen. Ein kleines Geschwisterchen war immer schon geplant, jetzt meine Frage. Ich habe gehört das man, wenn man die ersten 2,5 Jahre das Kinderbetreuungsgeld voll bezogen hat und dann erst schwanger wird, keinen Anspruch auf ein Kinderbetreuungsgeld für das zweite Kind hat. Stimmt das??? Wann muss man dann schwanger werden um noch Anspruch zu haben??? Ich bin total verwirrt. . . .
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Kommentare
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kein Kinderbetreuungsgeld wenn man dazwischen nicht arbeiten gegangen ist. Ich habe nämlich mit meinem Arbeitgeber meine Karenz auf 2,5 Jahre ausgemacht. . .
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DANKE
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oder wenn das vielleicht Mütter sind, die vor 2002 ihre Kinder bekommen haben, weil es da nicht das Kinderbetreuungsgeld für (fast) jede gab, nur sondern nur das "Karenzgeld", das mit der Erwerbtätigkeit zusammenhing und es da durchaus sein konnte, wenn der Abstand zwischen den Kindern so groß war, dass dann kein "Karenzgeld" für das 2. und weitere gab... - und nach deren Erfahrung hat das gestimmt... - nur glücklicherweise stimmt das heute nicht mehr