Wochengeldanspruch nach Weiterbildungsgeld

bearbeitet 19. 12. 2022, 17:16 in Karenz & Rechtliches
Hallo! Ich bin ziemlich verzweifelt da sehr ungeplant erneut schwanger und es uns finanziell etwas treffen könnte. Vielleicht könnt ihr mir Auskunft geben ich wäre sehr dankbar. Ich habe ein Formular auf Verzicht gegen entfällt der Bezüge unterzeichnet und konnte somit nach dem Gehaltsabhängigen Karenzjahr direkt in Bildungskarenz gehen. Meine Bildungskarenz und somit meine Bezüge vom AMS, enden am 10.02.23. Bis Sept 2023 wäre ich dann unbezahlt zuhause geblieben und würde danach wieder meine Arbeit ausüben. Nun gehe ich aber m ab 20.02 in Mutterschutz. Wie sieht es da ums Wochengeld aus? Wird dieses aus den Bezügen der letzten 3 Monate geteilt durch 3 berechnet? Oder gilt das Weiterbildungsgeld gar nicht als Einkommen, und ich habe absolut keinen Anspruch auf Wochengeld?

Vielen Dank im Voraus für die Antwort, hoffe wirklich sehr auf Auskunft eurerseits!

Kommentare

  • @Diana88 ich glaube wenn du am 9.2 in MuSchu gehen würdest dann würdest du 180% vom Weiterbildungsgeld kriegen, so aber nichts.
    Nimmt dich deine Firma nicht doch für die 10 Tage oder gibt es evtl einen Grund für vorzeitigen Mutterschutz den du schon weißt (1. Kind Frühchen oder so?)
    Aber am besten zur AK.
  • Bei mir war’s zeitlich ähnlich wie bei dir. War bei Kind 1 ein Jahr in Karenz und dann ein Jahr in Bildungskarenz. 12 Arbeitstage später begann der Mutterschutz.

    Ich war in dieser Zeit Vollzeit angestellt und hab zum Großteil den Urlaub vom Mutterschutz aufgebraucht. Das würd sich bei dir locker ausgehen.😊

    Ich hab im Mutterschutz dann ca dasselbe wie beim ersten Kind bekommen. Es waren sogar ein paar Euro mehr. Wie es berechnet wird, kann ich dir nicht sagen. Die GKK schützt dieses Geheimnis mit allen Mitteln 🤪 zumindest wenn du das vorab wissen möchtest 🙈

    Danach kannst du aber wg dem AMS Bezug nur das Pauschale Modell nehmen.

    Ich hoffe die Info hilft dir. Hab damals mehrmals die GKK kontaktiert und entweder keine oder widersprüchliche Infos bekommen 🙈
  • Ich wurde in der BK schwanger - wenn Mutterschutz während dieser beginnt dann bekommst du 180%. Bei der Karenz ist dann nur die Pauschale möglich.
  • Also wenn man von Bildungskarenz in MuSchu geht berechnet sich das Wochengeld dann aus 180% vom Weiterbildungsgeld oder wird das Wochengeld vom Verdienst vor der 1. Karenz berechnet? (Also wahrscheinlich ca. gleich viel wie beim 1. Kind) - Irgendwie steht überall etwas anderes 😅
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