Finanzielle Hürden - Wie überleben mit pauschalem KBG?

Hallo Mamis, Papis & Co,

ich bin bisschen ratlos und bekomme minimale Panik...

Ich bekomme ab November pauschales KGB und zwar sage und schreibe € 16,94.
Inklusive KG und Alimente komme ich auf € 790. Ich weiss ehrlich nicht wie ich das schaffen soll bzw. wie ich überleben soll...

Wohnbeihilfe kann ich auch erst ab einen bestimmten Einkommenshöhe beantragen und da fehlt mir doch bisschen was. Zudem habe ich Fixkosten die ich decken muss und das schaffe ich nicht so... Deswegen meine Frage hier: Wem geht es genau so? Habt ihr Tipps wie ich einen Homeoffice-Job bekomme und wo? Gibt es eine Hilfe vom Staat?

Ich muss sagen bin echt am verzweifeln.. ich bekomme zwar noch mein Wochengeld aber durch die Fixkosten ist es doch schwer etwas auf die Seite zu legen.

Kommentare

  • Ohne Partner, nur mit dem pauschalen KBG ginge es gar nicht.
  • Ich hatte erst eaKBG- nun Pauschale.

    Und ich frag mich oft wie AE das schaffen sollen.
    Man darf dazu verdienen aber mit Baby halt schwer. Also hier wäre es ohne meinem Mann nicht möglich.
  • @sara2709 ich finde es echt nicht cool, das mütter so wenig bekommen! :'(
  • @mydreamcametrue wie lange warst du bei eaKBG den daheim? auch nur ein jahr?
    Ka48
  • Ich häng mich da auch mal dran.
    Ohne Partner könnte ich mir nicht mal die Fixkosten der Wohnung leisten.
    Woher kommst du denn? Mir ist das neu das man für die Wohnung Beihilfe ein minimum Einkommen braucht. Es gibt doch nur eine Obergrenze oder 🤔
  • @paradisebomb du kannst normalerweise auf Mindestsicherung/Sozialhilfe aufstocken lassen, aber eben nur wenn du keine großen Ersparnisse hast. Vielleicht informierst du dich mal in die Richtung.
  • @Hasi19 aus wien. ein freund von damals war lehrling und hat sich die wohnung nicht mehr leisten können, weil er sich mit seiner freundin getrennt hat. er wurde damals abgelehnt, weil er eben zu wenig verdient hat. finde ich auch voll arg...
  • @itchify oh echt? ich dachte man muss auch für die mindestsicherung einen bestimmten stundensatz für den arbeitsmarkt verfügbar sein? muss mich da schlau machen, danke!
  • Von fair sind wir da sowieso weit weg.

    Ich fühle mich so schon ausgehalten nur weil mein Mann sämtliche Einkäufe usw zahlt.
    Bin froh, dass ich meinen Anteil zur Miete und meine anderen Fixkosten nicht auch noch abgeben musste.
  • @paradisebomb na funktioniert ja toll unser Sozialstaat bzw die hilfspakete die angeboten werden 🤦‍♀️
    Finde es bei uns in Nö so unlogisch das wir die Beihilfe erst im Nachhinein ausbezahlt bekommen.. Ich brauch ja jetzt monatliche Unterstützung und nicht nächstes Jahr... 😒
  • Wenn du in Karenz bist, kannst du ja dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung stehen 🙂
    JaquelineMoreparadisebomb
  • bearbeitet 17. 10. 2022, 18:55
    paradisebomb schrieb: »
    @mydreamcametrue wie lange warst du bei eaKBG den daheim? auch nur ein jahr?

    1 Jahr, danach Bildungskarenz 1 Jahr. Während dieser wurde ich geplant wieder schwanger - hatte Anspruch auf Wochengeld aber dann war nur die Pauschale möglich für die 2. Karenz.

    In Summe war ich dann 4 Jahre am Stück daheim.
  • sara2709 schrieb: »
    Von fair sind wir da sowieso weit weg.

    Ich fühle mich so schon ausgehalten nur weil mein Mann sämtliche Einkäufe usw zahlt.
    Bin froh, dass ich meinen Anteil zur Miete und meine anderen Fixkosten nicht auch noch abgeben musste.

    Du brauchst dich nicht ausgehalten fühlen. Du arbeitest genauso nur halt unbezahlt.
    Wärst du nicht daheim könnte er nicht so viel arbeiten da er 50% der Zeit die Kinder betreuen müsste.
    Also bitte fühl dich nicht klein!
    puderrosawinniePurelovestoriesKimikoMommy_of_a_Girl
  • Hasi19 schrieb: »
    @paradisebomb na funktioniert ja toll unser Sozialstaat bzw die hilfspakete die angeboten werden 🤦‍♀️
    Finde es bei uns in Nö so unlogisch das wir die Beihilfe erst im Nachhinein ausbezahlt bekommen.. Ich brauch ja jetzt monatliche Unterstützung und nicht nächstes Jahr... 😒

    ich glaube bei uns in wien ist es nicht anders, wird im nachhinein überwiesen (wohnebeihilfe)
  • @mydreamcametrue das weiß ich eh und er gibt mir auch nie ein derartiges Gefühl. Aber wir haben uns halt beim Einkaufen, tanken,... immer abgewechselt und ich war noch nie der Typ "Mann muss alles zahlen".
  • winnie schrieb: »
    Wenn du in Karenz bist, kannst du ja dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung stehen 🙂

    das stimmt :#
  • sara2709 schrieb: »
    Von fair sind wir da sowieso weit weg.

    Ich fühle mich so schon ausgehalten nur weil mein Mann sämtliche Einkäufe usw zahlt.
    Bin froh, dass ich meinen Anteil zur Miete und meine anderen Fixkosten nicht auch noch abgeben musste.

    solltest dich aber nicht so fühlen, immer hin ist ein partner da um dich zu unterstützen und die zeit zusammen durch zustehen.
    ich finde es einfach voll blöd, wieso bekommt eine mutter weniger? wollen sie einem kinder kriegen weniger schmackhaft machen? finde die ersten jahre sind soooo so wichtig. ich verzichte da gern auf luxus, aber würde gern einfach über die runden kommen wollen und meine fixkosten decken können.
  • Das pauschale KBG nur ein Jahr beziehen ist keine Option? Dann sollte der Tagessatz höher sein.

    Nach einem Jahr müsstest du dann halt wieder arbeiten gehen oder Mindestsicherung oder Arbeitslosengeld beziehen?
  • Es wurde eh schon alles genannt. Mindestsicherung kannst du in jedem Fall beantragen.

    Wenn die Alimente zu gering sind, kann man die vom Staat aufstocken lassen. Eine monatliche Vorrauszahlung. Der Kindsvater wird irgendwann zur Kasse gebeten. Da kenn ich mich aber nicht aus.

    Bei der Wohnbeihilfe musst du in den letzten 10 Jahren für ein paar Monate am Stück das Mindesteinkommen gehabt werden.
    Das geht sich bei den meisten aus, da 10 Jahre wirklich eine lange Zeit sind die es dir möglich machen die besten Monate am Stück rauszusuchen.
    Die Grenzen sind eh im Web zu finden und richten sich wie die Mindestsicherung nach der Personenanzahl.

    Wenn man nicht gerade gewerbetreibend ist (oder jemand im Haushaltl) hat Ö schon ein paar Leistungen zu bieten.
    paradisebomb
  • Das pauschale KBG nur ein Jahr beziehen ist keine Option? Dann sollte der Tagessatz höher sein.

    Nach einem Jahr müsstest du dann halt wieder arbeiten gehen oder Mindestsicherung oder Arbeitslosengeld beziehen?

    Ich werde mich mal schlau machen bzgl. Mindestsicherung während der Karenz. Ruf mal gleich morgen die MA40 an. Zwar beziehe ich noch Wochengeld, aber denke die Info kann ich mir aufjedenfall einholen. Arbeiten gehen würde ich wirklich erst nach zwei Jahren. Die Zeit mit meinem Sohn würde ich gern intensiv erleben, finde das sososo wichtig.

    Und ja, der Tagessatz ist dann höher, ca € 33.
    winniePurelovestories
  • Nasty schrieb: »
    Es wurde eh schon alles genannt. Mindestsicherung kannst du in jedem Fall beantragen.

    Wenn die Alimente zu gering sind, kann man die vom Staat aufstocken lassen. Eine monatliche Vorrauszahlung. Der Kindsvater wird irgendwann zur Kasse gebeten. Da kenn ich mich aber nicht aus.

    Bei der Wohnbeihilfe musst du in den letzten 10 Jahren für ein paar Monate am Stück das Mindesteinkommen gehabt werden.
    Das geht sich bei den meisten aus, da 10 Jahre wirklich eine lange Zeit sind die es dir möglich machen die besten Monate am Stück rauszusuchen.
    Die Grenzen sind eh im Web zu finden und richten sich wie die Mindestsicherung nach der Personenanzahl.

    Wenn man nicht gerade gewerbetreibend ist (oder jemand im Haushaltl) hat Ö schon ein paar Leistungen zu bieten.

    Ich habe mich einfach falsch informiert, vielen Dank!

    Es stimmt, es werden paar Leistungen geboten, bin auch dankbar dafür, das wir die Möglichkeit haben dazu, aber es wäre meiner Meinung nach viel einfacher, wenn eine Mutter weniger Amtswege erledigen müsste und es von Beginn an das KBG etwas höher gesetzt wird. Ist aber nur meine Meinung.

    Vielen Dank nochmal :*
  • @paradisebomb darf ich fragen, warum du dich nicht für die einkommensabhängige Variante entschieden hast. Mir persönlich wäre das pauschale auch zu wenig gewesen, deswegen war immer klar, dass ich das eakbg wähle
  • paradisebomb schrieb: »
    Arbeiten gehen würde ich wirklich erst nach zwei Jahren. Die Zeit mit meinem Sohn würde ich gern intensiv erleben, finde das sososo wichtig.

    Und ja, der Tagessatz ist dann höher, ca € 33.
    Naja, 2 Jahre zuhause bleiben muss man sich halt auch alleine oder gemeinsam mit dem Partner / Kindsvater leisten können.

    Ich habe das eaKBG bezogen und, weil wir bauen werden, direkt nach dem Wochengeld wieder geringfügig zu arbeiten begonnen. Seit mein Sohn 1 ist, habe ich gesteigert und bin jetzt (er ist 1,5) bei guten 20 Stunden pro Woche. Damit Höhe vom Wochengeld und eaKGB auch bei Kind 2 wieder möglichst hoch sind. Ein Haus könnten wir uns ohne mein Zusatzverdienst wesentlich schwerer leisten.

    Du musst halt auch Prioritäten setzen. Das man in Österreich mindestens ein Jahr bei passablem Auskommen zuhause bleiben kann, ist international gesehen eh extremer Luxus.
    maria1712susericzparadisebombSlayerBedaRikkuVillacherinNinchen86felicity_8
  • @Hasi19

    ich hab dem typen damals gesagt, dass ich jz das geld brauch und nicht nächstes jahr, wenn ich wieder arbeite und er hat gemeint, wenn ich ihm bis fr eine stellungnahme meiner derzeitigen situation schicke, dann macht er meinen akt nochmal auf. und siehe da, 3 wochen später hab ich sogar eine nachzahlung bekommen. auf da landesregierung muss ma abissl hartnäckig sein.

    @paradisebomb

    ich hab das ekbg genommen und mir wirklich immer die hälfte sofort abgebucht fürs 2. jahr.
    paradisebomb
  • Sozialhilfe (Mindestsicherung) kannst du aufjedenfall beantragen. Dazu musst du nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, da du ja in Karenz bist. Das müsstest du erst wenn die Karenz endet. Bedenke aber, dass das Kindergeld sowie die Alimente leider abgezogen werden. Das wird als Einkommen berechnet, u somit kriegst du das halt weniger von der Sozialhilfe.
    Wohnbeihilfe weiß ich jetzt gar nicht mehr wie das genau ist. Früher, wo es ja auch noch Mindestsicherung hieß, hat man das ganz normal beantragen können. Das hat man bekommen, wenn man eben zu wenig Einkommen hat. Damit man es sich ja leisten kann. Seitdem es jetzt aber die Sozialhilfe ist, kann man die Wohnbeihilfe nicht mehr gleichzeitig beantragen (zumindest war es hier in der steiermark zuletzt so) also beides aufeinmal geht nicht. Dafür aber, sofern zu wenig Geld eben, kriegt man ein zusätzliches Geld von der Sozialhilfe für das Wohnen sozusagen. So wars zumindest zuletzt bei uns, aber ob es überall so ist, weiß ich nicht. Da würd ich mich einfach schlau machen. Zuerst wie gesagt die Sozialhilfe beantragen, da kannst du ja auch fragen wie das jetzt genau mit der Wohnbeihilfe ist.

    paradisebomb
  • @Dani2511 ehrlich gesagt, weil ich nicht wusste wie ich sonst das zweite jahr auskommen soll ohne einem einkommen. im nachhinein betrachtet einfach schlecht informiert.
    paradisebomb
  • @weißröckchen Ja, da hast du vollkommend Recht.
  • @ka_pünktchen18 hat das für dich/euch so gut geklappt?
  • Hallo.

    Du könntest zusätzlich zu Mindestsicherung auch noch "Ansuchen um Förderung als Hilfe in besonderen Lebenslagen".
    Schau dir das online an, da bekommt man auch eine finanzielle Unterstützung. Ebenso gibts Hilfe wenn man Strom oder dgl. nicht bezahlen kann.

    Ich finde es auch toll, wenn man so lange als möglich beim Kind Zuhause bleibt. Uns wars finanziell aufgrund Hausbau nicht möglich u. ich bin nach 15 Mon. wieder arbeiten gegangen.
    Würde in deinem Fall überlegen ob nicht 1 Jahr Karenz besser wäre aufgrund der finanziellen Lage. Oder EaKbg und dir da einen Teil fürs 2.Jahr weglegen u. so die Karenz verlängern. Oder du arbeitest geringfügig nebenbei oder nach einem Jahr dazu?
  • @paradisebomb wenn es noch möglich ist, würde ich das EaKbg wählen und ich hab im zweiten Jahr Bildungskarenz gemacht, das kann man super zuhause neben Kind machen.
    mydreamcametrueparadisebomb
  • Ich hab es genauso wie @Linna vor. Meiner Meinung nach die finanziell beste Lösung wenn man 2 Jahre beim Kind daheim bleiben möchte.

    Selbst das EaKbg (auf 2 Jahre gerechnet) kam mir mager vor und ohne Partner bzw Erspartes wär ich definitiv auch wieder nach 1 Jahr in den Beruf zurück gegangen.
    paradisebomb
  • Linna schrieb: »
    @paradisebomb wenn es noch möglich ist, würde ich das EaKbg wählen und ich hab im zweiten Jahr Bildungskarenz gemacht, das kann man super zuhause neben Kind machen.

    So habe ich es auch gemacht, damit waren die finanziellen Einbußen relativ gering.
    paradisebomb
  • @Ka48 werde ich aufjedenfall machen. ich wollte nach einem jahr geringfügig arbeiten nachdem ich erfahren habe das es so wenig ist.

    danke dir!
  • @Linna muss aber vom arbeitgeber bewilligt werden oder? wäre auch eine option
  • @Jigsawdani ja, leider habe ich nicht arg doll erspartes um 2 jahre damit auszukommen. aber in kombi mit bildungskarenz klingt das sehr vernünftig 🫠
  • @paradisebomb ja muss bewilligt werden, würde einfach gleich mal fragen. Ich habe mir was gesucht, was mit meinem Beruf zu tun hat. Etwas anderes hätte ich nicht bewilligt bekommen.
    paradisebomb
  • @paradisebomb aber wäre es nicht möglich, nach einem Jahr wieder zu arbeiten? Mein Freund und ich hätten das eakbg und waren gesamt 14 Monate in Karenz. Seit September geht mein Sohn, 15 Monate, in die Krippe
  • @Dani2511 wäre möglich, ja, aber ich will solang wie möglich die zeit mit meinem kind nutzen. ich werde bestimmt eine lösung finden,. zurzeit sind 22 monate in karenz vorgesehen.
    winnieSarah6
  • @paradisebomb

    ja, muss aber dazu sagen, hab vor dem karenz sehr gut verdient.
  • @paradisebomb

    ja, muss aber dazu sagen, hab vor dem karenz sehr gut verdient.

    Na gut aber die Obergrenze eaKBG sind grad mal 66€ am Tag, wenn man das auf 2 Jahre teilt 1000€ im Monat. Viel ist das auch nicht wenn man AE ist.

    Für mich war das schon für 1 Jahr ein Verlustgeschäft. Aber war mir klar, dass wir Einbußen haben werden.
  • bearbeitet 18. 10. 2022, 18:40
    mir wurde das ekbg sogar bei einer beratung empfohlen, beim 2. kind rentiert es sich dann nimma

  • @ka_pünktchen18 wie lange warst du in karenz?
  • Ich war bei meinem ersten Sohn auch Alleinerziehend. Aus diesem Grund war ich nur 1 1/2 Jahre daheim. (Damals gab es noch die anderen Varianten von KBG)

    Wie viele schon gesagt haben, ich würde schauen, dass ich Mindestsicherung bekomme. Dann kannst du dich auch von des GIS befreien lassen, Rezeptgebühr Befreiung müsste es dann auch geben.

    Es ist toll, dass du 2 Jahre daheim bleiben willst, aber manchmal geht es leider nicht :(

    Bezüglich Bildungskarenz musst du halt beachten, dass diese spätestens am Tag nach dem Ende deiner Karenz beginnt und dein Arbeitgeber muss zustimmen.
    paradisebomb
  • mir wurde das ekbg sogar bei einer beratung empfohlen, beim 2. kind rentiert es sich dann nimma

    Naja, ausser man arbeitet 6 Monate vor dem nächsten Mutterschutz sozialversicherungspflichtig + verdient die letzten 3 vollen Monate vor dem Mutterschutz genug, damit das esKBG wieder hoch ausfällt.
    riczparadisebomb
  • @wuhselwuh am donnerstag habe ich ein beratungsgespräche bei der ma40. mal sehen was dabei rauskommt. und ja manchmal geht es leider nicht ☹️ hoffe es klappt für uns. danke dir
  • @paradisebomb ich bin gerade in der Scheidung und zusätzlich in Karenz mit Kind Nr.3 - beziehe noch ein ganzes Jahr das pauschale KBG.
    Bekomme zusätzlich eine Aufstockung (weil mein Mann arbeitslos war, gibt's aber auch für AE - befristet auf 1 Jahr) und beziehe jetzt Wohnbeihilfe (bekommt man im Vorhinein ausbzehalt, wurde hier auch falsch geschrieben)
    Alimente kannst du übers Jugendamt berechnen lassen und ggf vorstrecken, aber erhöht wird da nix (weiß nicht wer das gesagt hat, aber du bekommst prozentuel was dir halt zusteht)

    ... Also es gibt schon einiges an Unterstützung! Rechne aber nach, obs nicht besser ist, wenn du kürzerer in Karenz gehst - zB 18 Monate? Rechne mal was du Fixkosten hast im Monat und je nachdem siehst eh, wie lange es sich ausgehen wird.... Sparen schön und gut, aber es ist schon ein langer Zeitraum
    paradisebomb
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