Optimalste Karenzaufteilung - Geht das?

bearbeitet 10. 06. 2022, 10:30 in Karenz & Rechtliches
Liebes Forum,

wir überlegen gerade doch auf das Karenzmodell 12+2 zu wechseln und hätten noch einige wichtige Fragen dazu. Unser Kind ist am 30.03.22 auf die Welt gekommen, ich bin bis 01.07. im Mutterschutz (Kaiserschnitt). Wir würden gerne das Einkommensabhängige Modell wählen und ich wäre gerne 2 Jahr bei meinem Kind. Ich habe 30 Urlaubstage. Wäre es möglich das ich ab dem 02.07. in Elternkarenz bin und mein Partner ab dem 01.04.23 zwei Monate in Elternkarenz ist? Kann ich in den 2 Monaten in welchen mein Partner in Elternkarenz ist meinen Urlaub (6 Wochen) aufbrauchen? Müsste ich die ca. 2 Wochen die übrig bleiben arbeiten? Würde mir mein Arbeitgeber (Stadt Wien Kindergärten) dann einfach einen Kindergarten zuteilen? Und könnte ich nachdem mein Partner 2 Monate in Karenz war, wieder in die Elternkarenz zurückkehren, bis unser Kind ihr 2. Lebensjahr erreicht hat?

DANKE!

Kommentare

  • Hi, so mal als erste Klugscheißerung von mir, damit dann alle vom gleichen reden: 12+2 ist kein Karenzmodell, sondern der einkommensabhängige KBG Bezug.

    Karenz willst du 2 Jahre nehmen. Ja deine Karenz schließt direkt an den Mutterschutz an.
    Und ja, dein Mann kann die zwei Monate schon (rein arbeitsrechtlich) nehmen, ABER!! Dann gilt es nicht mehr für das EAKBG. Es ist dafür zu spät dafür. Der Bezug deines Mannes, um im Rahmen 12+2 zu bleiben, muss am 1. Geburtstag eures Kindes starten.
    (Dein Denkfehler könnte sein, dass du den Bezug erst startest nach dem Mutterschutz - ja schon. Aber zählen tut es schon von Geburt an. Nur während des MS bekommst du das was höher ist (meistens ist das das Wochengeld) also 4 Monate Wochengeld + 6 Monate KBG + 2 Monate Papa KBG.

    Betreffend Karenz, 1 Monat dürft ihr gleichzeitig nehmen, das wird dir am Ende aber abgezogen.
    Ob du arbeiten musst oder den Urlaub konsumierst oder unbezahlten Urlaub nimmst oder eine Kombi daraus musst du kit deinem Arbeitgeber ausmachen 👍

    Man korrigiere mich gerne 🤗
    favorita
  • @winnie aber der 1.4.23 wäre e, wenn das Kind ein jahr alt ist 🤔. Streng genommen müsste er aber ab 30.3.23 in karenz gehen und kbg beziehen, oder eben einen monat früher, falls das mit dem überlappungsmonat so beide eltern zuhause sind auch eine Option ist.

    Was das konsumieren des Urlaubs während der Papa-karenz betrifft: geht schon, vorausgesetzt der AG stimmt zu. Gleiches gilt für einvernehmlichen unbezahlten Urlaub, wenn der bezahlte aufgebraucht ist - das kannst du nicht alleine entscheiden.

    Persönlich würde ich aber jeder Mama empfehlen, während der Papa-karenz arbeiten zu gehen und den Papa machen zu lassen 🙂. Das Kind ist dann 1 jahr alt, lass ihm ruhig den ganzen Alltag mit Kind inklusive arztterminen, play dates, Kursen, Haushalt, etc in der Zeit. Du kannst dann nach der Papa-karenz nochmal in karenz gehen @Ludmilla.

    Was dein AG in den 2 Monaten mit dir macht weiß ich nicht, es gibt hier einen Pädagogenaustauachthread, vielleicht kann dir da jemand helfen. Ich denke schon, dass du da dann ev in einem anderen Standard wo gerade bedarf ist eingesetzt werden kannst. 🤔
    Wenn Bedarf ist, kanns sein, dass dein AG den Urlaub in dem Ausmaß ablehnt. Wenn gerade e genug Personal da ist, passts ihm vielleicht e gut, aber wenn deine Kolleginnen in der Zeit wo du da bist Überstunden abbauen oder angesammelten Urlaub nehmen können und wollen wärs ja e eine nette Abwechslung für dich, oder?
    winnieitchify
  • Also was wichtig ist: Karenz und Kinderbetreuungsgeld sind zwei unterschiedliche Ansprüche! Ea KBG gibt’s eben max. 12+2 Monate. Auf Karenz gibt’s bis zum 2. Geburtstag einen Anspruch.

    Wir haben’s so gemacht: Ich war 12 Monate in Karenz, dann im 13. Monat waren wir beide in Karenz (da habe ich aber eben kein Geld mehr bekommen), dann im 14. Monat wäre mein Mann alleine gewesen, aber ich habe für den Zeitraum einen unbezahlten Urlaub vereinbart, damit wir auch das zweite Monat gemeinsam daheim sein können (Achtung: der unbezahlten Urlaub sollte ein Monat übersteigen, damit man keine Lohnnebenkosten zahlen muss) und bis zum Ende des 23. Lebensmonats bin ich weiterhin in Karenz. Weil wir ein Monat überlappt haben, hatte ich eben nur mehr Anspruch auf 23 Monate Karenz.

    Ich würde euch empfehlen, auch ein Monat gemeinsam zu gehen, entweder im 12 oder 13. Monat, dann kannst du ja im zweiten Monat deines Mannes in Urlaub gehen (sofern dein AG zustimmt) und dann auch bis Ende des 23. LM wieder in Karenz zu gehen. Sofern dein AG zustimmt, kannst du natürlich auch über die 23 Monate hinaus in Karenz gehen. Anspruch hättest du mit einem überlappenden Monat aber eben nur bis zum 23 LM. Alles darüber hinaus ist Vereinbarungssache ;-)
  • Aja beim Bezug des ea KBG zählt die Zeit des Wochengeldes hinein. Also alles vom Geburtstermin rechnend. Aber das hat eine meiner Vorrednerinnen ja auch schon erwähnt 😊
  • Ja, dein Mann muss wie schon erwähnt aber ab 30.03. 61 Tage in Karenz gehen, da er spätestens anschließend an die Zeit wo du das eaKBG bekommen hast, gehen muss und deine 12 Monate gehen bis genau 29.03. Oder ihr überlappt bereits das 12. Monat und ihr habt beide parallel Bezüge.

    Wir machen es so ähnlich wie @sabsie4517 aber im 2ten Monat baue ich in Vollzeit Urlaub ab. Werde danach aber eventuell nur noch 1-2 Monate Karenz anhängen…ist noch offen. Die Erstmeldung ist einmal, dass ich bis Ende 13. Monat in Karenz bin.

    Und nur weil beide in Karenz sind, muss es ja nicht bedeuten, dass der Mann dann nichts tut. Aber wir haben zwei Kinder im Abstand von 14 Monaten und da macht es für uns einen enormen Unterschied, dass wir uns mit den Kindern dann auch aufteilen können. Beim ersten Kind konnte mein Mann wegen Studium nicht in Karenz gehen.
  • Ich würde mich bei der Arbeiterkammer beraten lassen, das hab ich damals gemacht und mir wurden alle Optionen durchgerechnet, wie ich wo am besten aussteige. Kann’s also nur empfehlen, die gehen da (wenn man einen guten Berater erwischt) sehr detailliert darauf ein
  • @sabsie4517 Du warst ja 1 Monat (etwas mehr...) im unbezahlten Urlaub. Dein Partner hat in dem Zeitraum KBG bezogen - konntest du dich da bei ihm mitversichern? Ich war bisher nur mitversichert als mein Mann ganz normal gearbeitet hat. Danke!

    Wir möchten nämlich auch gerne die 2 Monate, die mein Partner in Karenz ist, gemeinsam zuhause sein und ich habe nicht genug Urlaub, somit würde mich meine Firma in unbezahlten Urlaub gehen lassen :)
  • @Julia839 Ja ich war ganz normal bei ihm mitversichert ab dem 1. Geburtstag, am selben Tag hat seine Karenz gestartet.
  • @sabsie4517 super, vielen Dank für die schnelle Antwort! 👍😄
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