Frage zum Partnerschaftsbonus, EaKBG, Karenzdauer

Hallo! Ich schreibe hier zum 1. Mal und hab mich bei einigen Themen schon durchgelesen, aber bin immer noch etwas unklar was einzelne Punkte betrifft.

Situation: Ich habe mich für das EaKBG entschieden (80% bis zum 1. Geburtstag des Kindes). Ich möchte 1,5 Jahre in Karenz gehen (ca. bis Sept. 2023), danach geht mein Partner für 6 Monate bis unser Zwerg 2 Jahre ist (ca. März 2024).

Meine Fragen:
1. Wann können mein Partner und ich den Partnerschaftsbonus beantragen? auf oesterreich.gv.at steht das verwirrend geschildert 🤔 -

Haben die Eltern

das pauschale (Kinderbetreuungsgeld-Konto) oder das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld
zu annähernd gleichen Teilen (50:50 bis 60:40) und
mindestens im Ausmaß von je 124 Tagen bezogen,
so erhält jeder Elternteil nach Ende des Gesamtbezugszeitraums auf Antrag einen Partnerschaftsbonus in der Höhe von 500 Euro. Der Partnerschaftsbonus ist eine einmalige Zahlung. Insgesamt erhalten beide Elternteile also 1.000 Euro.

Also wir haben das EaKBG aber ich beziehe es 365 Tage zu 100%. Ich versteh das mit der 50:50/60:40 Aufteilung nicht... Habe ich Anspruch auf diesen Bonus oder nicht?

2. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld gebührt längstens für 365 Tage ab Geburt des Kindes, wenn nur ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld bezieht. Bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile gebührt es längstens für 426 Tage ab der Geburt des Kindes.
Dem zweiten Elternteil sind 61 Tage unübertragbar vorbehalten. (laut ÖGK)

Wie melde ich das an, dass wir die 426 Tage in Anspruch nehmen wollen, mein Partner aber nach meinem Karenz Ende (nach 1,5 Jahren) 6 Monate in Vaterkarenz geht? Oder geht das nicht?

Ich weiß es ist ein langer Post aber wir diskutieren mittlerweile seit Tagen wegen diesem bürokratischen Albtraum.

Ich hoffe ihr könnt uns weiterhelfen.

Kommentare

  • Ich glaube das funktioniert so nicht, wie ihr es gerne hättet.

    Das Einkommensabhängige bekommt ihr nur die ersten 14 Monate, dh dein Freund müsste zumindest die 2 Monate nach dem 1. Geburtstagstag zuhause bleiben und das Geld beantragen, nicht erst nach 1,5 Jahren.

    Und für den Bonus müsstet ihr die Zeit, in dem das Geld bezogen wird, annähernd gleich aufteilen. Also die ersten 14 Monate (zb jeder 7 Monate, wobei ich nicht weiß, wie das mit der Zeit des Wochengeldbezugs läuft).

    So hab ich es zumindest verstanden.

    Sonst bei der AK anrufen und such beraten lassen 😉
    Minoo
  • Die Karenz selbst könnt ihr euch aber schon so einteilen (1,5 Jahre und 0,5 Jahre) nur bekommst du dann nur das 1. Jahr Kinderbetreuungsgeld und dein Freund im letzten halben Jahr nichts.
  • @blackcherry1991
    danke dir für die schnelle Antwort 😊
    Kenn mich jetzt auf jeden Fall aus!
    blackcherry1991
  • Den Bonus bekommt man nur, wenn das ekbg zumindest im Ausmaß von 40 zu 60 Prozent bezieht. Auf 14 Monate erhöht sich der bezugsdauer, wenn dein Partner es auch zumindest für 1 Monat bezieht. Bei uns war ich jetzt 7 Monate in Karenz und ab Februar geht mein Freund 7 Monate. Somit haben wir die 14 Monate plus den Bonus. Bei euch würde aber dein Partner gar kein Kbg bekommen, da er ja unbezahlt daheim war. Von dem her keine Verlängerung und kein Bonus
  • Hi, ich leihe mir mal kurz diesem Thread aus 🙈
    @Dani2511 nachdem du das ekbg inkl. Partnerschaftsbonus bezogen hast, weißt du vielleicht zufällig folgendes:
    Zählt die Zeit nach der Geburt indem man noch Wochengeld bezieht auch schon für die Aufteilung von mind. 60/40? Oder muss nur die Zeit danach, also die 12 Monate in denen man tatsächlich eakg bezieht, annähernd gleich verteilt sein?

    Würde es nämlich so verstehen:
    "Zeiten, in denen das Kinderbetreuungsgeld zur Gänze geruht hat (beispielsweise wegen eines Anspruchs auf Wochengeld) oder in denen aus einem anderen Grund kein Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde, werden für den Partnerschaftsbonus nicht angerechnet."

    Das bedeutet bei 10 Wochen Wochengeld nach Geburt (Tochter kam bissi früher), würde man mit einer Aufteilung von 9 (davon 10 Wochen Wochengeld) zu 5 die 60/40 erfüllen.

    Ich finde es so traurig, dass es unter allen KBG Rechnern keinen gibt, wo man das einfach eintippen und ausrechnen lassen kann 😖
  • @awa ich würde meinen ja, das das eakbg ab Geburt zählt.
  • @Dani2511 danke :-)
    Rufe zur Sicherheit morgen nochmal bei der Hotline an und hoffe auf kompetente Beratung
  • Also ich hätte es so verstanden, dass nur die Zeiten zählen, in denen KBG bezogen wird. Die Zeiten des Wochengeldes also nicht dazu zählen.
    Würde mich interessieren was du bei der Hotline erfährst, betrifft mich auch 😉
    awa
  • Das eaKBG bekommt man nach dem Wochengeld. Mein Sohn ist 2 Wochen vor Termin und per Kaiserschnitt gekommen, ich hab somit ca 14 Wochen nach Geburt noch Wochengeld bekommen und dann erst eaKBG. Ich hätte das mit dem partnerschaftsbonus auch so verstanden, dass erst die Zeit ab dem eaKBG dazu zählt.
  • @Thessi ich werde die Infos dann hier reinschreiben :-)

    Ich habe jetzt mal die Zeiten so berechnet, dass die Wochengeldzeit nicht zählt und 40/60 erst gilt, wenn man dann tatsächlich das KBG bezieht. Ö
    Lasse mir das morgen bestätigen.

    Es ist ganz schön mühsam das ganze zu durchschauen und genau auszurechnen. Möchte nicht wissen wie es Menschen mit Sprachbarriere oder niedrigem Bildungsgrad dabei geht.
    thereseThessi
  • Falls das Wochengeld aber niedriger ist als das eaKbg wird aufgestockt, also ganz so eindeutig ist es nicht!
  • @therese das stimmt. Das KBG ruht während der Wochengeldzeit nur, wenn das Wochengeld höher ist. Steht auch genauso auf irgendeiner der zahlreichen Internetseiten
  • bearbeitet 28. 10. 2023, 21:57
    @Dani2511 @awa Wenn das noch gleich ist wie vor 2 Jahren, zählt die Zeit des Wochengeldes nicht zu der Zeit, die für den Partnerschaftsbonus 60/40 aufgeteilt werden muss!

    Freunde von mir haben den nicht bekommen, obwohl sie je 7 Monate daheim waren. Der Grund: Sie brauchte einen Kaiserschnitt, hatte daher nach der Geburt 12 Wochen Mutterschutz und Wochengeld und hat ihre 40% Karenzanteil nicht erreicht.
  • @LenaBanana manchmal fragt man sich echt, wer sich diese Gesetze ausdenkt. Geht ja dann komplett am Ziel vorbei, wenn zwei Eltern es sich wirklich gleichberechtigt aufteilen und um den Bonus umfallen...

    Wir werden 9 zu 5 aufteilen und Dank Wochengeld (10 Wochen nach Geburt) ist das etwas mehr als 60/40.
    therese
  • @awa
    Ja, total dumm! Ich kann aber nicht garantieren, dass es noch so ist - ist eben 2,5 Jahre her.

    Wir planen es genau gleich mit dem daheim bleiben 😊 Ich 9, er 5 Monate.
    awa
  • @LenaBanana ich rufe morgen bei der Serviceline an und lasse es mir erklären/bestätigen. Werde das Ergebnis des Gesprächs dann hier posten :-)

    Schön :-) ist ja leider selten, dass Väter länger zuhause bleiben wollen/können.
    Stillst du voll? Wir haben den geplanten Wechsel nämlich von 8 auf 9 Monate verschoben, weil ich mir Sorgen mache wie gut es mit der Beikost klappt.
  • @awa Das wäre super, danke!

    Ja leider ist es echt selten! Ich freu mich auch immer, wenn ich es von jemandem lese Und klar, der Chef von meinem Mann wird auch nicht begeistert sein aber für meine Firma ist meine Karenz ja genauso "blöd"! Zum Glück verdienen wir fast gleich viel, also fällt das Argument auch weg 😊

    Ich bin aktuell noch schwanger, hab aber vor, voll zu stillen (wenn es hoffentlich klappt). Das ist auch genau wie bei dir der Grund, warum ich es nicht 50/50 aufteilen will. Mit 9 Monaten ist normal schon mehr Beikost dabei und den Rest für tagsüber kann ich ja abpumpen oder halt doch Pre.
    awa
  • Wir teilen es uns auch 50:50 nach Wochengeld auf und ich hoffe mal, dass das korrekt ist und wir den Bonus bekommen. Ich hab gerade wieder zu arbeiten begonnen (mein Sohn war 8 Monate) und ich kann es mir durch die Selbstständigkeit zum Glück ganz gut richten, wie ichs brauche, stille nämlich auch noch viel. Aber es klappt sonst gut und die Zeit, die ich nicht zu Hause bin, wird schon ganz gut mit abgepumpter Milch und kleinen Mahlzeiten überbrückt. @awa, bin gespannt was morgen bei dir rauskommt!
    awa
  • Es ist tatsächlich so, dass nur der Bezug vom KBG zählt.
    Während man Wochengeld bezieht, ruht das KBG - vorausgesetzt das Wochengeld ist höher als das KBG. Das bedeutet in diesen Fällen zählt die Wochengeldzeit (Schutzfrist) NICHT für die 60:40 Aufteilung.
    Thessitherese
  • Mohnblume88Mohnblume88

    4,451

    bearbeitet 12. 11. 2023, 14:26
    Darf ich hier kurz mitmischen? Hab ne kurze Frage.

    Wie war das mit dem KBG - wenn die Mutter das Pauschale nimmt, kann der Vater dann auch nur das Pauschale nehmen oder doch das eaKBG?
    Laut einem Screenshot meiner Freundin geht nur, dass beide das gleiche nehmen, aber ich bild mir ein, dass es da schon eine Möglichkeit gab.
    Schokolade
  • @Mohnblume88 Wenn ihr wollt, dass der Partner das ea KBG erhält, dann müsst ihr auch dieses beim ersten Antrag (der Mutter vermutlich) beantragen. Falls die Mutter selbst nur Anspruch auf das Konto hat, dann gibt’s die Sonderleistung. Die ist mit dem Konto in der 365-Tage Variante gleichgestellt. Also der höchste Tagsatz auf ein Jahr. Man müsste sich dann halt, wenn man länger daheim bleiben will, beim Partner mitversichert, weil man eben nur ein Jahr KBG bekommt bzw plus die zwei Monate des Partners.
    Mohnblume88
  • @sabsie4517 danke dir! Das muss man sich dann wirklich durchrechnen, wie sich das am besten ausgeht. Ganz schön kompliziert 😅 (bin froh, dass es nicht mich betrifft).
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