Geringfüge Beschäftigung und AMS

Meine einkommensabhängige KBG endet Mitte November und mein Mann wird 61 Tage Karenz nach mir nehmen (12+2 Option). Ich soll nach Beendigung meiner KBG Vollzeit arbeiten, aber meine Firma möchte, dass ich ab nächsten Januar weiterarbeite. Muss ich für November und Dezember geringfüge Beschäftigung nehmen oder mich beim AMS anmelden? Wenn ich ein Geringfüge Beschäftigung nehme, habe ich dann im nächsten Jahr Anspruch auf Arbeitslosengeld vom AMS? Danke vielmals.
_bambi_

Kommentare

  • Solange du ein aufrechtes Dienstverhältnis hast (auch in karenz), kannst du meines Wissens kein alg beantragen.

    Du hast während dein Mann in karenz ist keinen Anspruch auf karenz oder Elternteilzeit, aber einvernehmlich geht's schon, dass du die karenz bei deinem AG bis jänner verlängerst. Wie lange war denn ursprünglich die karenz vereinbart?

    Kann nur sein, dass der AG deines Mannes eine Bestätigung, dass du in der Zeit wo er in karenz ist arbeitest, möchte. Aber da die Karenz vermutlich schon genehmigt ist, es ist ja schon bsld soweit, hätte er das wenn dann schon gemacht 🤔.

    Du musst dir nur wegen dem versichern etwas überlegen. Also du musst dichh in der Zeit ohne kbg Bezug und ohne Einkommen selbst versichern oder beim Partner mitversichern (wenn das während seiner karenz geht).

    Geringfügig arbeiten kannst du schon, das musst du aber meist dem AG melden (steht im dienstvertag, ob man eine nebentätigkeit melden muss) und wenn du unter der geringfügigkeitsgrenze arbeitest, musst du dich ebenfalls selbst versichern oder beim Partner mitversichern.
  • Wenn du geringfügig beschäftigt bist, hast du danach kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, da du nicht in die Sozialversicherung einzahlst, sondern nur Unfall versichert bist.
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