Alleinerziehend: ea/pKBG + Mindestsicherung in Karenz

Liebe Community,

ich bin neu hier (und auch neu im Babythema, 15.SSW :smile: ) und versuche mein Glück bei eurem Erfahrungsschatz, da ich bei unzähligen Telefonaten mit AK und Sozialamt nicht wirklich weiterkomme.. ich muss aber jetzt schon wissen, wie ich dann nach der Geburt finanziell abgesichert sein kann.

Situation:
Alleinlebend, zukünftig Alleinerziehend, keine Alimente in Aussicht (Vater unbekannt). Derzeit in einem Beschäftigungsverhältnis.

Wunsch:
2 Jahre Karenz

Frage:
Wenn ich mich für das pauschale KBG (2 Jahre) entscheide, dann ist der monatliche Betrag (inkl. Familienbeihilfe) unter der Mindestsicherung. Habe ich in der Karenz einen Anspruch auf Aufstockung bis zur Mindestsicherung?

Oder, wenn ich mich für das eaKBG entscheide (1 Jahr) und dann im 2.Jahr als einziges "Einkommen" die Familienbeihilfe habe (und womöglich Mietbeihilfe), habe ich dann in der Karenz Anspruch auf Aufstockung bis zur Mindestsicherung?

Denn auch, wenn ich im 1.Jahr vom eaKBG jedes Monat etwas für das 2.Jahr spare, dann kann ich alleine davon auch nicht 1 Jahr leben, da ich ja alle Fixkosten und die Kosten für das Kind alleine zu tragen habe. Und mitversichern beim Partner ist ja leider nicht möglich.

Ist/war jemand in einer ähnlichen Situation und wisst ihr vielleicht, was in so einem Fall die beste Lösung wäre?

Ich danke euch vielmals!

Liebe Grüße

Kommentare

  • Hi, ich bin selber alleinerziehend mein Sohn ist aber mittlerweile schon 4 Jahre alt. Ich hab eakg genommen. 1. Weil ich mich bei keinem hätte mitversichern können und somit mich selbst versichern hätte müssen und 2. Weil ich einfach wusste das das Geld viel zu wenig sein wird für uns zwei.
    War somit am 1. Geburtstag von meinem Sohn wieder in der Arbeit, anfangs mit 25 Std hab dann eine leitende Stelle angeboten bekommen und auf 32 Std aufgestockt
    Wie das mit mindestsicherung ist, keine Ahnung. Mein "Einkommen" war nicht unter dieser Grenze. Vl hilft dir das etwas, wenn du etwas brauchst kannst mir gerne schreiben
  • Liebe Sunha,
    danke für deine Nachricht!

    Ja, bevor ich von einem satten Einkommen von rund 350€ im Monat (Familienbeihilfe+Wohnbeihilfe) leben muss und keine Mindestsicherung bekomme, dann muss ich wohl auch im 2.Jahr Teilzeit arbeiten.. Ich würde halt wirklich gerne mehr Zeit für das Kleine haben.. :(

    Wie sieht das denn in der Realität aus - könnte man als Alleinerziehende geringfügig zu Hause arbeiten (home office), wenn man keine Kinderbetreuung hat und das Kleine bei einem zu Hause ist? Oder ist sowas unmöglich? :D

    Liebe Grüße
  • @babynewbie ganz realistisch gesprochen, unmöglich.

    Es ist alles immer irgendwie machbar aber da wirst du am meisten drunter leiden. Ich finde es jetzt noch absolut unmöglich mit meinem Sohn zuhause zu arbeiten. Weil man sich einfach nicht konzentrieren kann und mit noch kleinerem sicher genauso.

    Es hängt aber sicher auch viel vom Kind ab und wenn du die Zeit so einteilen kannst das das du arbeitest wenn die kleine schläft, geht es vl auch aber ich find man kommt da sehr schnell an seine Grenzen, weil du ja auch den Haushalt, einkaufen,.. Alleine machen musst.

    Also mein Sohn und ich waren sehr gut mit der Betreuung ab 1. Aufgehoben. Mein Sohn hat es dort an nichts gefehlt, ich fand es super wieder raus zu kommen und wir waren am Ende beide nicht mit den Nerven am Ende.

    Also vergiss halt nicht das selbst wenn du vl eine Mama, Papa hast die dir mal die kleine abnehmen das ganz eine andere Hausnummer ist als mit Partner, würde mir da an deiner Stelle das Leben so einfach und passen für euch wie möglich machen :) am Ende musst du und deine kleine glücklich sein
    babynewbie
  • @babynewbie ja du hast in der karenz anspruch auf mindestsicherung.. ich hatte 5 monate vollen mindestsicherungsbezug nach auslauf von eakbg
  • @ohmy du kriegst misi, wenn das jahr eakbg ausgelaufen ist? Wie lange u wovon hängt das ab?
  • @Kampfkeks Einkommen vom Partner (in diesem Fall ja nicht) und man darf keine größeren Ersparnisse haben (normalerweise auch kein Auto). Bei Wohneigentum setzen sie sich ins Grundbuch.
    ohmy
  • @itchify achsoo ok.. Ich wusste aber gar ned das es prinzipiell möglich wäre.. Auch wenns für mich eh ned in frage kommt.. Danke ☺️
  • @ohmy hmm.. super, dass das bei dir geklappt hat!
    bei mir hat die AK gesagt, ich bekomme keine Mindestsicherung, weil ich ja in der Karenz einen Dienstgeber habe und ich soll einfach im 1.Jahr soviel vom eaKBG sparen, dass ich im 2.Jahr davon leben kann.. (wtf?)
    und das Sozialamt hat gesagt, man muss besser Gestelltes zuerst in Anspruch annehmen, dh. wenn ich zb. Anspruch auf AMS habe, dann muss ich mich beim AMS arbeitssuchend melden, Kinderbetreuung organisieren und von denen Arbeitslosengeld beziehen, nur wenn das weniger als Mindestsicherung ist, bekomme ich den Rest vom Sozialamt..
    Jeder sagt irgendwie was anderes :s
  • Hey, ich weiß nicht, ob das eine Option wäre, aber wenn du 1J eaKBG nimmst könntest du im 2.Jahr Bildungskarenz nehmen, dein AG müsste zustimmen und du müsstest dir einen Kurs finden (ich hab einen reinen Online Kurs gemacht) und du bekommst dann Weiterbildungsgeld in Höhe vom AMS Geld, wenn du Fragen hast kannst du mir ja schreiben, ich kenne mich nicht sooo gut aus, aber ich hab’s so gemacht und hatte damit eine Weiterbildung und genug Einkommen im 2. Jahr ☺️
    babynewbie
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