Hallo,
laut Arbeiterkammer Webseite muss ich den Arbeitgeber spätestens am letzten Tag des Mutterschutzes darüber informieren wie lange ich in Karenz gehen möchte. Wisst ihr ob man das später noch ändern kann? Wir sind nämlich noch am überlegen ob auch mein Mann 2 Monate in Karenz geht. Das hängt aber davon ab ob er bei seinem aktuellen Arbeitgeber bleibt oder den Job wechselt, was wir frühestens im März wissen. Bis dahin muss ich aber schon meine Meldung machen.
Kommentare
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Du kannst bis zu dem Zeitpunkt melden, wo ihr den Wechsel machen würdet und dann 3 Monate vorher verlängern oder den Wechsel bekanntgeben...
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Du kannst sowohl kürzer als auch länger beziehen als du in Karenz bist!
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Die Summe die du gesamt bekommst ändert sich ja nicht nur die tägliche Höhe.
Wenn du dann verlängerst würde sich ja der Tagsatz von Anfang an ändern, was rückwirkend schlecht geht. Ich würde mir einfach immer etwas zur Seite legen für das halbe Jahr wo du dann nichts mehr ausbezahlt bekommst
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Wenn du in karenz bist und kein kbg mehr beziehst bist du allerdings nicht versichert. Du kannst dich dann bei deinem Partner mitversichern lassen.
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(https://www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/kinderbetreuungsgeld-ab-1.3.2017/kbg-konto.html)
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Wenn du jedoch zuerst 1,5 Jahre angegeben hast, bekommst du Betrag X / Anzahl Tage aliquot ausgezahlt. Wenn du den Zeitraum verlängerst wird der aliquote Anteil, den du bis zur Verlängerung bekommen hast weniger und die Differenz musst du zurückzahlen, damit du bis zum verlängerten Termin wieder ausbezahlt bekommst. Somit bleibst du auch versichert.
In dem Fall ist einfach ratsam die Verlängerung eher früher als später mitzuteilen, wenn bekannt, da der Rückzahlungsbetrag weniger ist oder eher 2 Jahre zu wählen und eher verkürzen (da könnte nur das Problem sein, wenn der Arbeitgeber der Verkürzung nicht zustimmt).
Keine Bezahlung/Versicherung betrifft nur das Einkommensabhängige Modell.
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Ev steigst du mit ea kbg und dann beim Partner mitversichern besser aus. Du müsstest dir aber im 1. Karenzjahr Geld zur Seite legen.
Lass dich auch von der Hochschülerschaft der Uni wo du studieren möchtest beraten.
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