Karenz länger als 3 Jahre

Hallo meine Lieben,

ich lese überall, dass man nicht länger als 2 Jahre in Karenz gehen kann. Stimmt das? Ich würde eigentlich gerne 3 Jahre in Karenzgehen, da ich mein Kind nicht mit 2 Jahren in den Kindergarten geben möchte. (Bin aktuell in der 25. SSW) Mir ist aber klar, dass ich das Kinderbetreuungsgeld nur max. 2 Jahre bekomme.
Oder hab ich die Infos falsch verstanden? Geht hier jemand länger als 2 Jahre in Karenz?

Lieben Dank vorab!
LG Sam

Kommentare

  • @Sam87 Hallo 👋🏼 also mit Einverständnis des Unternehmens kannst du auch länger als 2 Jahre. Aber eben nur mit Einverständnis Aber du musst dann aufpassen, weil du deinen Kündigungsschutz verlierst. Wenn du fragen hast, kannst du mich gerne anschreiben. Liebe Grüße
  • fanny85fanny85

    2,056

    bearbeitet 15. 07. 2020, 18:29
    So wie JudithM schreibt kannst du im Einvernehmen mit dem Unternehmen auch länger zu Hause bleiben. Die arbeitsrechtliche Karenz geht nur bis zum 2. Geburtstag.

    Ich bin jetzt beim 2. Kind auch länger (33 Monate) daheim, weil sie erst im September in den Kiga anfangen kann. Bei uns in der Firma ist das überhaupt kein Problem zum Glück. KBG hatte ich bis zum 2. Geburtstag.
  • Klar kannst du auch 3 Jahre daheim bleiben. Du verlierst allerdings den Anspruch auf Kündigungsschutz und Elternteilzeit. Aber wenns für deinen AG passt, kann er dir quasi freiwillig trotzdem eine teilzeitstelle nach den 3 Jahren anbieten.

    In der Zeit, wo du kein kbg mehr bekommst, kannst du dich beim Partner mitversichern.

    https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.837641&portal=oegkwportal

    Kbg Konto kannst du bis zu 28 Monate beziehen. Die Summe ist aber die gleiche wie bei 12 Monaten Bezug.
  • @wölfin Nein, den Anspruch auf Elternteilzeit verliert man definitiv nicht!
  • Dann ist mir jetzt einiges klar! Vielen lieben Dank für die schnellen Antworten! :-)
  • @fanny85
    Man verliert den Anspruch auf Elternteilzeit sehr wohl, wenn man länger als 2 Jahre in Karenz bleibt. Die Karenz geht nur 2 Jahre, was danach folgt wäre Sonderurlaub bzw unbezahlter Urlaub.

    Ob du danach Teilzeit bekommst hängt von deinem Arbeitgeber ab.
  • @Clarissa und das steht bitte wo?

    Der Anspruch auf ETZ besteht - sofern die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind - unabhängig davon, ob davor eine Karenz in Anspruch genommen wurde.
    Es muss nur rechtzeitig (3 Monate vor Beginn) beantragt werden.
  • @fanny85
    Bei uns stehts in der Betriebsvereinbarung ;)

    Wo steht es denn, dass es generell nicht so ist?
    Ich lass mich ja gerne belehren, hast du eine Quelle?
  • Bei uns steht das glaub ich auch iwo in einer Info vom AG, dass man den Anspruch auf ETZ verliert wenn man länger als 2 Jahre in Karenz geht 🤔
  • fanny85fanny85

    2,056

    bearbeitet 15. 07. 2020, 20:34
    @Clarissa
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    Wenn das bei euch in der Betriebsvereinbarung so geregelt ist, dann ist das was anderes. Im Gesetz steht's jedenfalls so. Und selbst wenn ich mich - so wie ich jetzt - im Sonderurlaub befinde, hab ich ja nach wie vor ein aufrechtes Dienstverhältnis zwecks der 3 jährigen Betriebszugehörigkeit.

    Edit: gerade nochmal nachgeschaut - bei uns ist es sogar im Kollektivvertrag geregelt, dass Anspruch auf ETZ im Anschluss an einen Sonderurlaub besteht.
  • Ich war bei der großen 2 1/2 Jahre zuhause, da der Kindergarten erst bei uns mit 2 1/2 ist. Mir wurde gesagt das ich das letzte 1/2 den Kündigungsschutz verliere was mir aber egal war und ich konnte trotzdem in Elternteilzeit gehen.

    Bei der kleinen jetzt bin ich ebenfalls 2 1/2 Jahre zuhause und verlieren wieder den Kündigungsschutz das letztere 1/2 Jahr aber kann dann wieder in Elternteilzeit gehen.
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