Karenz Anspruch?

hanahhanah

2

bearbeitet 13. 02. 2013, 16:08 in Smalltalk
Hallo

Hab versucht mich alleine übers internet zu informieren habe aber bis jetzt nichts gefunden, ich bin in der 15 Woche schwanger hab aber vorher nie gearbeitet erst dieses Jahr hab angefangen, zur meiner Frage, hab ich Anspruch auf Karenz auch wenn ich nur 3 Monate gearbeitet habe, für hilfreiche kommentare währ ich dankbar danke im voraus

Kommentare

  • Ja hast du ab dem zeitpunkt wo deine Probezeit um ist.
    war auch 3 monate nach dem arbeitsbeginn schwanger.
    hast dem arbeitgeber noch nicht bescheid gegeben?
  • @hanah meinst du Karenz, also nicht arbeiten gehen nach der Geburt oder das Kinderbetreungsgeld?
  • Du hast Anspruch auf Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld - das bekommt jeder! Wenn du jetzt berufstätig bist, dann wirst du auch 8 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt das Wochengeld bekommen!
  • karenz mein ich soviel ich weiss bekommt man das 2 jahre, da gibt es so viele begriffe kenn mich nicht mehr aus, was ist jetzt wochengeld, wenn das mit der probezeit stimmt danke wo kann man da anrufen um sich konkret zu informieren

    Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld das weiss ich
  • Auf jeden fall mal bei der Arbeiterkammer genau deine Situation abklären lassen!
    WochenGeld bekommst du in der Schutzfrist, das sind 8 Wochen vor und nach der Geburt.
    Nach den 8 Wochen kannst du in karenz gehn, das musst du aber melden!
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Social Media & Apps


Registrieren im Forum