Trennung, Unterhalt usw.
Kann ich bei einer Trennung von meinem Partner, obwohl wir nicht verheiratet waren Unterhalt für mich fordern oder ist er nur verpflichtet für die Kinder zu bezahlen?
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Kommentare
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Ich hingegen habe meine Arbeit aufgegeben beim ersten kind, wir sind aufs land gezogen usw. Wegen ihm bin ich jetzt in einer Situation in der ich keinen Job habe und kein Geld verdiene.
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Habt ihr geteilte obsorge? Weil wenn ihr das habt und die Kinder die Hälfte der Zeit bei ihm sind dann muss er auch keinen Unterhalt für die Kinder zahlen.
Du kannst natürlich versuchen dass du ihm die Situation klar machst, was du für ihn aufgegeben hast und vielleicht zahlt er ja freiwillig etwas. Weiß nicht wie euer Verhältnis is. Aber ich kenne einige Väter die das machen um ein gutes Verhältnis zur Kindesmutter zu haben.
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Auch wenn er gut verdient & du für ihn einiges aufgegeben hast...hast du ja vermutlich freiwillig gemacht oder aus Liebe.
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Wenn er gut verdient, zahlt er dann eh nicht so wenig für die Kids.
Ich musste mir damals mit 2 jährigen kind auch eine Wohnung, einen Job und eine Kinderbetreuung suchen, du bekommst Hilfe vom Staat. Also nicht in Selbstmitleid versinken, was du alles aufgegeben hast, sondern Kopf hoch - es ist alles zu schaffen
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Wenn er ja so gut verdient, wird er eh sehr viel Kindesunterhalt zahlen müssen, denn dieser wird am Gehalt bemessen. Das ist wirklich nicht wenig und um den Rest musst du dich eben kümmern wie jeder andere Erwachsene auch...
Wie alt sind denn die Kinder überhaupt?
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@kea echt, du kennst welche, dir freiwillig für die Ex Freundin zahlen? Ich kenne nur das Gegenteil: Frauen, die absichtlich nicht mehr arbeiten gehen um den Mann auszunehmen, so dass er überhaupt kein Leben mehr hat... Und ganz ehrlich, solche Frauen sind mir sowas von zuwider! Wenn ich mich schon von meinem Mann trenne, wäre es mir peinlich, von ihm abhängig zu sein!
Alimente für Kinder ist natürlich was anderes, sind ja seine auch...
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hab ich gerade gefunden - >
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhalt/koennen-nicht-verheiratete-elternteile-unterhalt-bekommen-/125234
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Bei uns solltest du aber Mindestsicherung beantragen können bis du Betreuung und Job findest.
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Wir streiten nur noch wegen diesem einen Thema. Er hat natürlich überhaupt kein Verständnis für mich, wie auch, im geht'sja bestens.
Ich will unbedingt weg von hier, am besten nach Wien zurück. Keine Ahnung wie ich hier wegkomme ohne Geld und Arbeit.
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Auf alle Fälle solltest du dir Beratungsstellen für Alleinerziehende suchen und dich informieren, was dir wo zusteht.
Alles gute!
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Oder erst nach einer offiziellen Scheidung? Die Frau ist leider nur wenige Stunden berufstätig. In der gemeinsamen Wohnung würden Mutter + Kind bleiben. Ist aber keine Genossenschaftswohnung. Daher auch keine Wohnbeihilfe möglich, oder?!
Der Partner weigert sich (noch) auszuziehen, weil er seiner Ansicht nach keine 2 Wohnungen finanzieren könne.
Ich möchte der Frau und ihrem Kind gerne helfen mit Tipps oder auch behördlichen Anlaufstellen (NÖ). Ich finde eine räumliche Trennung wäre auch erstmal für beide wichtig. Bei einer Frauenberatung war sie schon.
Könnt ihr mir weiterhelfen? Danke!
LG
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@butterblume86 leider hast du wirklich keinen Anspruch auf Unterhalt für dich, sehr wohl aber für die Kids. Ich finde das auch sehr unfair, und die Regelung aus DE deutlich besser.
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Wie viel bekommt man als Alleinerziehende dazu?
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Ich bekomme z.b. Außer den Alimenten nichts
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Und für die relativ hohen einmaligen Finanzierungsbeiträge, gibt es da irgend eine Option für Unterstützung?
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Habt ihr vielleicht auch noch Tipps dazu:
bezüglich Alimente und Besuchsrecht würden sie sich einig, die Frage ist, kann man das so regeln oder muss es dazu etwas Offizielles geben?
Macht es Sinn die Scheidung bald “durchzuziehen“ oder könnten sie vielleicht auch erst eine Weile getrennt leben? Möglicherweise hat ihre Beziehung zu einem späteren Zeitpunkt noch eine Chance?
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Man kann sich immer natürlich auch so einigen. Aber vielleicht sollte sie sich trotzdem ans Jg wenden, die haben oft sehr gute Tipps auch bezüglich Beihilfen.