Väterkarenz trotz Kündigung??

Juli86Juli86

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bearbeitet 1. 06. 2011, 13:41 in Karenz & Rechtliches
Hallo erstmal.

Mein Mann und ich arbeiteten im gleichen Betrieb bis ich in Mutterschutz
ging, heute wurde er gekündigt, am 14, Juni beginnt eigentlich meine
Karenz, könnte mein Mann die Karenz jetzt übernehmen und wenn ja wie
funktioniert das.

Vielen Dank im Voraus.

Kommentare

  • Selbst habe ich keine Ahnung darüber, aber hast du dich schon mal bei der Arbeiterkammer erkundigt? Eventuell wissen die Mitarbeiter beim AMS auch einiges dazu. Ich würd mal diese Stellen abklappern. help.gv.at ist auch immer eine gute Adresse.
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 2. 06. 2011, 14:18
    sehr kompliziert dein Fall!! - geh unbedingt zur AK!!


    dh du geht dann wieder arbeitern! - dh. ENDE deiner arbeitsrechtlichen
    Karenz - und Mann kümmert sich dann um das KIND

    Frage ist dann auch, wer dann Kinderbetreuungsgeld bekommt
    (von der GKK) ?  - ist unabhängig von der arbeitsrechlichen Karenz zu sehen



    Geh bitte zu Deiner zuständigen Arbeiterkammer und lege alle Fakten dar:

    Geburtstermin deines Kindes

    Schutzfrist

    Kündigungstermin bzw. Kündigungsfrist deines Mannes - sprich auch die Kündigung bei der AK an - vielleicht kann man da was machen...

    Schutzfrist bzw. Ende der Schutzfrist

    Meldung des Vaters an der Arbeitgeber wegen Karenz - ist diese schon erfolgt oder noch rechtzeitig?

    irrsinnig kompliziert  - mache unbedingt einen Termin bei der AK aus!!

    PS: Netter Betrieb, wenn der Papa gekündigt wird, wenn die Mama in der Schutzfrist bzw. in der Karenz ist...
  • Nachdem du weiterhin angestellt bleibst, könntest du ganz normal in Karenz gehen. Geht dein Mann in Karenz, so ist er auch der Bezieher des KBGs. So weit ich weiß, kannst du den Bezug, d.h. die Karenzteilung zwei Mal wechseln, zB von Mutter zu Vater und zurück.

    Wenn davon auszugehen ist, dass dein Mann einen neuen Job hat, wenn du in Karenz bist, könnte er dann theoretisch auch in Karenz gehen. Die Frage ist, wie das mit einem neuen Dienstgeber zu vereinbaren ist - der wird sich eher nicht darüber freuen, wenn der neue Mitarbeiter gleich mal in Karenz geht. Inwiefern die Karenz während der Arbeitslosigkeit in Anspruch genommen kann, weiß ich nicht. Ich denke, dass er das KBG aber in Anspruch nehmen kann, sodass du arbeiten gehen kannst.

    Hätte dein Mann die Karenz direkt im Anschluss an die Schutzfrist in Anspruch genommen, so hätte er dies bis Ende der Schutzfrist bekannt geben müssen. Der Kündigungsschutz gilt dann ab Bekanntgabe der Karenz, frühestens aber vier Monate vor der tatsächlichen Inanspruchnahme. Das trifft bei euch nicht zu, oder? Sonst: unbedingt zu AK!

    Genau weiß ich das aber auch nicht - ich würd da auch bei AK und AMS nachfragen.

    Infos zur Karenz und zur Teilung der Karenz finden sich auch auf www.karenz.at


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