Heirat wenn Kinder da/geplant sind. Ja/Nein?

Mein Freund und ich diskutieren immer wieder mal über das Thema heiraten vor allem auch weil wir ja Kinder wollen.
Mir geht’s da halt um die rechtliche Absicherung. Klar kann man das auch anders regeln aber mit einer Heirat wäre auch gleich etwas abgedeckt was ihm wichtig ist, die Kinder sollen seinen Nachnamen haben aber für ich steht fest, die Kinder werden den gleichen Namen haben wie ich zum Zeitpunkt der Geburt. Bin da leider etwas gebrandmarkt. Als ich 12 war haben sich meine Eltern scheiden lassen. Mein Bruder und ich sind bei Mama geblieben die wieder ihren Mädchennamen angenommen hat und ich musste dann immer erklären warum Mama und ich einen anderen Nachnamen hatten. Ich fand das so schrecklich. Meine Familiensituation geht schließlich niemanden was an.
Vielleicht ist das jetzt nicht mehr so aber ich will das halt einfach nicht.

Wie steht ihr dazu bzw. haben unverheiratete unter euch das irgendwie geregelt?
Soweit ich jetzt weiß hat sie Obsorge mal automatisch die Mutter aber für den Vater müsste man da was machen? Stimmt das?

Danke!

Kommentare

  • @MinaTaliesin du widersprichst dir da selber ein bisschen - die Kinder sollen seinen Namen haben, aber bei der Geburt deinen bekommen???

    Grundsätzlich hast du sowohl verheiratet als auch ledig verschiedene Möglichkeiten. Ihr könnt beide eure Namen behalten, euch für einen entscheiden oder einen doppelnamen wählen, wenn ihr heiratet. Beim kind müsst ihr dann halt festlegen, wie es heißen soll wenn ihr nicht beide den gleichen Namen habt. Auch unverheiratet kann dein Kind den Namen deines Partners bekommen, wenn ihr das wollt.

    Das ganze rechtliche kann man auch in einem Vertrag regeln, wenn ihr die Ehe nicht wollt.

    Garantie, dass ihr ewig zusammen bleibt gibt's weder durch die Ehe noch durch den Namen... mit deiner Vorgeschichte würde ich ggf über einen ehevertrag nachdenken, falls ihr heiratet...

    Die Situation, dass die Kinder anders heißen als mutter oder vater gibt's heute öfter als in deiner Kindheit. Schon allein, weil viele ihre Namen beim heiraten behalten oder gar nicht heiraten.
  • Wir waren bei der Geburt unserer Tochter nicht verheiratet, die Hochzeit war aber bereits geplant für einige Monate später. Beim Standesamt musste mein Mann extra mitkommen weil wir wollten dass sein Name angenommen wurde (da ich bei der Hochzeit auch seinen Namen angenommen habe). Bei der Geburt bis zur Anmeldung hat das Baby aber den Namen der Mutter. Man kann auch eine Doppelnamen für das Kind nehmen wenn das für euch eine bessere Option ist (auch unverheiratet).

    Die Obsorge hat nur die Mutter und wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht haben wollt müsst ihr das beim Jugendamt klären. Dafür müsst ihr aber glaube ich (bin mir aber nicht sicher) eine bestimmte Zeit zusammen wohnen (wurde zumindest bei uns nachgefragt wie lang wir schon zusammen wohnen).
  • Ich sag mal: rechtlich einfacher ist wenn ihr verheiratet seid bevor das Kind kommt. Gehen tut alles auch ohne Hochzeit (Name, Sorgerecht etc), es ist aber mit deutlich mehr Rennerei verbunden. Also wenn ihr das sowieso vorhabt, dann ist vorher heiraten geschickter.

    Und ehrlich: wenn man Kinder hat kann man finde ich auch gleich heiraten. Geschieden ist man schnell wieder, aber den Papa seiner Kinder wird man nie wieder wirklich los.
  • Sorry hab ich leider vergessen zu erwähnen, wenn wir heiraten sollten dann nehme ich seinen Namen an und dann hätten wir alle den gleichen.
    In meinem Kopf war das klar aber anscheinend nicht, wenn man da außerhalb ist. 😄
  • Also wir haben erst geheiratet wie unser 2.Kind unterwegs war, fürs 1.Kind musste mein Mann damals eine Vaterschaftsanerkennung machen, Sorgerecht hatte ich damals alleine, mein Sohn hat bis zur Hochzeit meinen Namen getragen und dann mit mir gemeinsam den meines Mannes angenommen (gekostet hat das nichts damals weil er ja der Papa ist), wäre mir damals allerdings irgendetwas passiert und ich wäre nicht mehr entscheidungsfähig gewesen wäre die Obsorge an meine Mama gegangen und nicht an den Kindesvater, also haben wir dann vor der Geburt unseres 2. doch geheiratet
  • Wie @Lura schon schreibt, das mit der Obsorge würde ich als eines der ersten Dinge regeln wollen (sollte ich nicht zuvor verheiratet sein 😉). Meiner Meinung nach kommt zuerst der Papa, dann die Oma. Und was ist wenn ich die zwei aus irgend einem Grund z'kriegen, dann kann der Vater sich das Kind "zurück streiten" oder so...
  • Vielen Dank für eure Infos.
    Das mit der Obsorge sehe ich als Hauptgrund. Immerhin soll das Kind dann schon beim Vater sein/bleiben wenn der Mutter was passiert.
    Da muss ich spätestens wenn’s mal soweit ist, dass ich schwanger bin nochmal mit meinem Freund reden.
  • melly210 schrieb: »

    Und ehrlich: wenn man Kinder hat kann man finde ich auch gleich heiraten. Geschieden ist man schnell wieder, aber den Papa seiner Kinder wird man nie wieder wirklich los.

    Tut mir leid, ich kann dieser Wortwahl nicht ganz folgen...
    Man wird den Papa der Kinder nie wieder wirklich los?
  • itchifyitchify

    5,258

    bearbeitet 29. 08. 2018, 13:27
    Also Vaterschaftsanerkennung, seinen Namen geben und gemeinsame Obsorge ging bei uns alles auf einmal bei der Geburtsanmeldung am Standesamt in 5 Minuten.
    Seit es keine Erbschaftsteuer mehr gibt gibt es außer der Witwenrente eigentlich keine Unterschiede mehr die mir einfallen. Testament sollte man ja sowieso haben.
  • bei mir wars auch so, bezüglich der obsorge. bei der geburtsmeldung im magistrat wurde das gleich erledigt, samt vaterschaftsanerkennung, geburtsurkunde, staatsbürgerschaftsnachweis usw

    das gesetz ist ja relativ neu, dass die gemeinsame obsorge auch bei einer scheidung bei beiden elternteilen bleibt. man müsste schon arge gründe angeben und auch beweisen, damit dem anderen die obsorge entzogen wird.
  • @MinaTaliesin kann die Gedanken total gut nachvollziehen..

    Ja, die Mutter hat die alleinige Obsorge, wenn sie nicht verheiratet ist.
    Und in der Geburtsurkunde steht kein Vater, solange der nicht festgestellt ist.
    Natürlich kann die Vaterschaft jederzeit anerkannt werden und die gemeinsame Obsorge nach Geburt auf offiziellem Weg vereinbart werden.
  • @MinaTaliesin hier auch ned verheiratet, beide Kinder haben meinen Namen, jetzt wird voraussichtlich nächstds Jahr geheiratet dann nehmen wir alle seinen namen an.

    Obsorge brauchst ned viel machen, von jeden eine Unterschrift am Standesamt und es is erledigt. =)

  • CathérinaCathérina

    2,883

    bearbeitet 29. 08. 2018, 15:17
    @MinaTaliesin Also mein "Mann" und ich sind auch noch nicht verheiratet. Unsere gemeinsame Tochter hat aber von anfang an seinen Familiennamen bekommen und auch unsere zweite Tochter wird dann von anfang an seinen Familiennamen bekommen. Wenn wir dann heiraten, nehme ich auch seinen Namen an. Bezüglich der Obsorge mussten wir nicht aufs Jugendamt. Wir waren am Standesamt und haben mit Geburtsurkunde auch gleich die Vaterschaftsanerkennung und die geteilte Obsorge in einem gemacht, bzw. wurde uns das gleich angeboten und war für uns auch von anfang an klar, dass wir die geteilte Obsorge haben wollen.

    Der einzige Grund, warum wir noch geschwind zum Jugendamt gegangen sind ist, weil wir dort ein Geschenk für unsere Maus bekommen haben und uns das geholt haben.
  • @MinaTaliesin also wir haben auch unverheiratet unsre maus bekommen. dass sie meinen nachnamen trägt war für uns beide von anfang an klar. das gemeinsame sorgerecht und die vaterschaftsanerkennung wurde dann bei der geburt gleich erledigt. da wurden alle unterlagen im kh abgegeben und 3 tage später am standesamt unterschrieben und abgeholt :) grad wegen der obsorge wollten wir sofort das gemeinsame sorgerecht.
  • Es hat jede der Möglichkeiten ihre Vorteile...

    Wir wollten einfach zuerst heiraten und dann Kinder kriegen, so haben wir es auch gemacht. Erstens ersparen wir uns so einige Wege, und noch wichtiger war für mich, dass ich meine Hochzeit noch ohne Kind feiern wollte.

    Genauso gut kann man aber mittlerweile Kinder kriegen ohne verheiratet zu sein, und auch das Erklären, warum da vielleicht verschiedene Nachnamen sind, ist beinahe nicht mehr nötig. Durch meinen Job als Lehrerin muss ich feststellen, dass es mittlerweile eher üblich ist, dass die Eltern nicht verheiratet sind (sehr oft sind ja nicht mal beide die leiblichen Eltern). Es ist also auch für Kinder und Jugendliche Gang und gäbe, dass Eltern (von Mitschülern usw) unverheiratet/getrennt/usw sind. Da wird es sicher keine Probleme mit verschiedenen Nachnamen geben, so wie es vielleicht in unserer Kindheit mal war.
  • melly210 schrieb: »
    Und ehrlich: wenn man Kinder hat kann man finde ich auch gleich heiraten. Geschieden ist man schnell wieder, aber den Papa seiner Kinder wird man nie wieder wirklich los.

    Ich wollte nur anmerken: Nein geschieden ist man nicht schnell wieder. Man muss eine Zeit lang getrennt leben, hat mehrere Termine bei Gericht inklusive peinlichen/aufwühlenden Gesprächen mit dem Richter und bei Kindern auch eine verbindliche Mediation was ich weiß.

    Außerdem kann man den Anspruch auf Mindestsicherung/Ausgleichszulage verlieren (bei Unterhaltsverzicht während der einvernehmlichen Scheidung) bzw kann genauso die Frau zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden falls kein Verzicht gemacht wurde.

  • Ich finde man kann alles regeln bzgl Kind das sollte nicht der Hauptgrund einer Heirat sein. Wollt ihr heiraten und wenn ja warum? das sollte Eure frage sein

    Ich bin nicht verheiratet und habe es auch nicht vor obwohl ein Kind unterwegs ist, mir ist das nicht wichtig
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