Arbeiten in Karenz aber ohne KBG-Bezug

Mami_MausMami_Maus

2,210

bearbeitet 4. 06. 2018, 13:58 in Karenz & Rechtliches
Hallo,
meine Karenz sieht so aus:
Ich bin 2 Jahre daheim, beziehe aber nur 1 Jahr das Einkommensabhängige KBG.
2 Monate geht mein Mann in Karenz und bezieht KBG.
In den 2 Monaten die mein Mann zuhause ist, bin ich ja auch zuhause, beziehe aber kein Geld.
Wie viel darf ich in diesen 2 Monaten dazuverdienen?

Eigentlich ja so viel ich will, da ich ja kein Geld beziehe?

Müsste ich da meine Karenz (die ja dann noch 10 Monate geht) pausieren oder abmelden, oder kann ich einfach ein Monat arbeiten gehen?

Aja ich bin aus Niederösterreich.

Vielen Dank schon mal!

Kommentare

  • Eigentlich dürftest du rein rechtlich in den 2 Monaten die dein Mann zu Hause ist nicht in Karenz sein, ihr dürft euch das erste Monat überschneiden, aber spätestens im zweiten Monat MUSST du wieder arbeiten gehen.
    Elternteilzeit steht dir in diesem Monat auch nicht zu, weil dein Mann sich zu dieser Zeit in Karenz befindet.
  • Dein AG, bei dem du in karenz bist muss zustimmen, dass du in den zwei Monaten arbeitest. Wirst du beim gleichen AG arbeiten oder bei einem anderen?
    Die karenz ist eine Vereinbarung zwischen dir und deinem AG, hat nicht direkt was mit kbg bezug zu tun.
  • sunshine2013 schrieb: »
    Eigentlich dürftest du rein rechtlich in den 2 Monaten die dein Mann zu Hause ist nicht in Karenz sein, ihr dürft euch das erste Monat überschneiden, aber spätestens im zweiten Monat MUSST du wieder arbeiten gehen.
    Elternteilzeit steht dir in diesem Monat auch nicht zu, weil dein Mann sich zu dieser Zeit in Karenz befindet.

    Das haben wir anfangs mit der GKK abgeklärt, in karenzgeld dürfen wir beide sein, aber nur einer darf KBG beziehen.
    mamima
  • @wölfin es wäre der gleiche Arbeitgeber, er braucht 1 Monat dringend eine Aushilfe und hat gefragt ob ich komme, da es genau in die Karenz von meinem Mann fällt. Er meinte ich muss nur klären wie viel ich verdienen darf.
  • mamimamamima

    1,367

    bearbeitet 4. 06. 2018, 14:42
    @sunshine2013 ich dachte, kinderbetreuungsgeld und karenzvereinbarung sind 2 getrennte dinge.

    edit: frage hat sich gerade beantwortet. danke 😊
  • @Mami_Maus der GKK ist es egal, rechtlich darf halt nur einer von beiden in Karenz sein (außer ein Überschneidungsmonat) also könnte sich einer eurer AG beschweren.
  • Genau, der GKK wird's egal sein, die haben damit ja nix zu tun, aber theoretisch könnt dein AG verlangen, dass du wieder arbeiten kommst, wenn dein Mann in Karenz ist oder die Firma deines Mannes lehnt die Karenz deines Mannes ab, weil du ja selber in Karenz bist.
    Ob das von den Firmen wirklich so streng genommen wird, weiß ich aber nicht.
  • @Mami_Maus also wenn du in der Zeit e kein kbg beziehst, darfst du verdienen was du willst. Oder was dein AG halt bezahlt... theoretisch könnte dein AG auch verlangen, dass du volllzeit arbeitest, weil ja e dein Mann in karenz ist. Anspruch auf Elternzeit hast du nämlich nicht, wie sunshine schon geschrieben hat. Sinnvoll wäre aber, wenn du mit deinem AG ausmachst, wie viel Stunden du in dem monat arbeiten wirst, damit es für ihn und für dich passt.
    Die karenzvereinbarung, die du am Anfang der karenz unterschrieben hast musst du wsl ändern, einvernehmlich mit dem AG geht das sicher. Frag in der personalabteilung ob es ein formular dafür gibt, wenn nicht halte das aber trotzdem irgendwie schriftlich fest.
  • Ok super danke euch.

    Wenn alles am Arbeitgeber hängt dann passt das gut, den er ist Spitze und da finden wir sicher einen guten weg.
    Ich wollte nur keine Probleme mit der Gkk :)

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