Hallo ihr Lieben vielleicht kann mir jemand helfen... Also ich habe Im Oktober 2016 eine wundervolle Tochter bekommen und habe damals die alte Karenz Variante 15+3 gewählt. Durch einen Fehler meinerseits beziehe ich seit Mitte Jänner 2018 kein Kinderbetreuungsgeld mehr, bin aber noch bis Mitte März in Karenz. (Bin derzeit über meinen Lebensgefähren versichert) Nun ist es so, dass ich in meine alte Firma nicht mehr zurück kann, da ich keine Betreuung zu den Dienstzeiten bekomme.
Folglich droht mir die Arbeitslosigkeit...da wir aber scho einer Weile an einem 2ten Kind basteln Frage ich mich ob ich in meiner Schwangerschaftszeit irgendeinen Anspruch auf ALG, Wochengeld oder so hätte...
Hoffe das ist irgendwie verständlich geschrieben
glg
Kommentare
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Und du bist auch in der Schwangerschaft verpflichtet dich zu bewerben und Weiterbildungsmaßnahmen welches das AMS für dich hat anzunehmen.
Hoffe habe mich verständlich ausgedrückt ^^
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Bei Einvernehmlicher Lösung zwischen dir und deinem Dienstgeber bekommst soweit ich weiss sofort und bei Kündigung durch den Dienstgeber auch.
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War nämlich auch arbeitslos in der Schwangerschaft.
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1. Keine Kündigungsfrist
2. Anspruch auf Abfertigung (sofern Abfertigung alt bei der neuen ist es egal)
3. keine Stehzeit beim AMS im Gegensatz zur Kündigung (sofern sie den Austritt tatsächlich als begründet ansehen)
Bei einer normalen Kündigung verliert man Abfertigung (alt) und bekommt erst später Arbeitslosengeld und muss die Kündigungsfristen einhalten
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Und Mutterschaftsaustritt geht sich eigentlich auch nimma aus wenn die Karenz nur bis März läuft.
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(Unberechtigt vorzeitiger Austritt geht auch aber hat noch mehr Nachteile, wäre zum Beispiel einfach nicht mehr zur Arbeit zu erscheinen, würde ich niemandem empfehlen)
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Wie lange arbeitest du denn dort und wieviel mitarbeiter hat das unternehmen?
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Hast du einfach recht darauf wie jeder andere mitarbeiter auch
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Bin im Einzelhandel tätig und die Filiale dürfte so um die 14 MA haben...genau weiß ich das nicht weil's immer schwankt.
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https://arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/Elternteilzeit/Elternteilzeit.html