Pflichtversicherung bei Mutterschutz und während der Kindererziehung

Liebe Muttis,

Ich hoffe sehr, dass unter euch Selbstständige gibt. Ich brauche euren Rat.

Da ich meine Steuerberaterin gekündigt habe (was vielleicht nicht sehr gescheit war) und WKO und SVA nicht sehr hilfreich sind, hoffe ich sehr auf euch.

Ich habe vor, während Mutterschutz und Karenz nicht bzw. sehr wenig zu arbeiten. Und möchte keine Beträge zur Pflichtversicherung zahlen. Aber ich bin mit all diesen Formularen verloren gegangen:

Ich habe Wochengeld beantragt. Das Kind soll am 14.12 zur Welt Kommen. Wann wird das Geld ausbezahlt?

Ich habe die Ausnahme aus der Pflichtversicherung während der Mutterschutz beantragt. Wann wird es wirksam? Wie Mutterschutzgeld, rückgängig? Oder zahle ich keine Beträge zur Pensionsversicherung und Krankenversicherung ab dem errechneten Mutterschutzzeit?

Ich habe die Ausnahme aus der Pflichtversicherung während der Beziehung vom Kindergeld und während der Kinderbetreuungszeit für den gesamten Zeitraum beantragt. Bedeutet das, das ich keine Pflichtbeiträge 4 Jahre lang nicht zahle, es besteht aber Teilversicherung (1700 monatlich oder so) und ich darf auch nicht über die Geringfügigkeitsgrenze während dieser Zeit verdienen?
Und woher wissen sie, wann bin ich rausgenommen, wenn ich “für gesamten Zeitraum” gewählt habe? Kommt diese Info zusammen mit dem Antrag für das Kinderbetreuungsgeld?
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