Wochengeld Student - geteilte Karenz

bearbeitet 22. 08. 2017, 07:04 in Karenz & Rechtliches
Wir bekommen im März 2018 unser drittes Kind. Wir sind verheiratet. Ich studiere derzeit im 5. Semester, davor war ich Vollzeitbeschäftigt, anschließend in Bildungskarenz und nun beziehe Studienbeihilfe. Mein Mann und ich werden uns die Karenz aufteilen. Ich von April bis September und er geht anschließend von Oktober bis Juni. Damit ich mein Studium abschließen kann. Wir möchten das gehaltsabhängige Modell wählen.

Meine Frage, habe ich Anspruch auf Wochengeld? Und wie berechnet sich mein gehaltsabhängiges Karenzgeld. Im Internet wurde ich nicht fündig.

Kommentare

  • ich hab im kopf nein. vor beginn des mutterschutzes müsstest du gearbeitet oder zumindest arbeitslosengeld/weiterbildungsgeld/notstandshilfe bezogen haben. studienbeihilfe zählt meines wissens nach nicht dazu. wenn du keinen anspruch auf wochengeld hast, kannst du auch das eakbg nicht wählen.
    informier dich - nicht wie slle immer raten bei der AK (du bist als nicht arbeitende nicht mitglied!) - sondern bei der GKK der auszahlenden stelle.
  • Ich bin selbst Student, hab das 1. Kind während des Studiums bekommen und das 2. ist nun auch unterwegs.
    Nein, du bekommst kein Wochengeld und auch kein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld

    Einen Anspruch auf Zahlung des Wochengeldes haben
    -unselbstständig erwerbstätige Frauen,
    -geringfügig beschäftigte Arbeitnehmerinnen mit freiwilliger Selbstversicherung und
    -voll versicherte freie Dienstnehmerinnen.
    -Unter Umständen Frauen, die nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) oder dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) versichert sind
    (help.gv.at)

    Voraussetzung für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld unter anderem:
    -Erwerbstätigkeit in den 182 Kalendertagen unmittelbar vor der Geburt des Kindes:
    Es muss sich um eine kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit, die tatsächlich und ununterbrochen ausgeübt wurde, handeln. In diesen 182 Kalendertagen darf zudem neben der Erwerbstätigkeit auch keine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld etc.) bezogen worden sein.
    (help.gv.at)



    Du sagst, du gehst von April bis September in "Karenz" (Karenz gibts beim Studium aber eigentlich nicht), das heißt du kannst entweder
    1. Urlaub vom Studium beantragen, dann ruht aber auch deine Studiuenbeihilfe oder
    2. 2. du lässt das Studium weiterlaufen, wenn du noch genug Toleranzsemester hast und beziehst dadurch auch zusätzlich noch ab der Geburt mehr Studienbeihilfe (ich glaube du bekommst so um die 120€ pro Kind)

    Du kannst parallel zur Studienbeihilfe auch das Kinderbetreuungsgeld beziehen, kein Problem. Nur auf die Zuverdienstgrenze solltest du achten.

    Lg
  • Danke für eure Antworten. Das bedeutet, mein Mann müsste nach der Geburt gleich in Karenz gehen, da es für mich keinen Mutterschutz gibt?
  • dein mann kann nicht in mutterschutz gehen ;)

    du erhältst ab geburt kinderbetreuungsgeld vom kinderbetreuungsgeldkonto
  • @3Kids_Studentin informier dich auch bei der hochschülerschaft deiner uni! Ich war an der tu wien und da gabs so einen fonds, wo u.a. studenten mit kind unterstützt werden konnten. Außerdem kann dich die hochschülerschaft auch beraten, wo du sonst noch was beantragen kannst. Wird ja öfters vorkommen, dass Studentinnen schwanger werden...
  • Dank. Sorry, wenn ich Karenz schreibe meine ich den Geldbezug.

    Habe soeben mit der GKK telefoniert. Mutterschutz bekomme ich nicht, aber ich habe ab Geburt Anspruch auf einkommensabhängigen Karenz (Formular: Sonderleistung 1 € 33,88) das nehmen wir dann 6 Monate in Anspruch, Studienbeihilfe kann ich weiter beziehen, da es nicht zum Einkommen zählt) dann machen wir einen Wechsel und meine Mann bezieht für die restlichen 8 Monate. Somit können wir 14 Monate den Bezug haben.

    Laut dem Formular vom Finanzamt hätten wir auch so den Anspruch auf den neuen Partnerschaftsbonus.

    Das Forum ist toll, vielen Dank für eure lieben und raschen Nachrichten.
  • mich wunderts, dass du eakbg beziehen kannst. muss ich nochmal nachlesen...
  • Werde mich auch noch mal persönlich erkundigen.
  • eaKBG kannst du selbst nicht bekommen.
    Aber dein mann wenn er die Voraussetzungen erfüllt.
    Da du diese Voraussetzungen nicht erfüllst, bekommst du diese 33,88€ täglich. Und das ist dem eaKBG gleichgestellt.
    _Kathrin_
  • Super, dann stimmt die telefonische Auskunft. Danke
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