Steuerausgleich - Frage zum Kinderfreibetrag

Hallo zusammen,

bin neu hier und starte gleich mal mit einer Frage zum Thema Arbeitnehmerveranlagung bzw Kinderfreibetrag. Vielleicht kann mir hier ja jemand Auskunft geben bevor ich mich mit dem Finanzamt - Kundenservice herumschlagen muss ;)

Ich war im Jahr 2016 bis Mai in Karenz und arbeite seit Juni halbtags. Bekomme beim Steuerausgleich Euro Gutschrift (Negativsteuer). Allerdings kann ich sonst nichts abschreiben... Weder die private Krankenversicherung, noch Spenden, Gewerkschaft oder eben den Kinderfreibetrag. Egal welche Beträge ich eingebe, die 400 Euro ändern sich nicht. Klar, ich bin schon sehr froh über die 400 Euro, aber verstehen tu ich das ganze System nicht so wirklich. Kann mir hier jemand drüber Auskunft geben?

Danke und liebe Grüße
Marie

Kommentare

  • Wenn du keine Lohnsteuer bezahlt hast (wahrscheinlich war dein Gehalt vom Teilzeitjob unter der Grenze), dann kannst du auch leider nichts absetzen. Denn im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung wird die Steuerbelastung ja nur vermindert. Da du aber gar keine bezahlt hast, gibt es nichts was vermindert werden kann. Du bekommst dann eben nur die Negativsteuer, die aber begrenzt ist und wo du schreibst, dass du eh schon den Höchstbetrag bekommst.
  • ah alles klar, vielen Dank für die Erklärung :)
  • hab da auch eine Frage:

    Wenn ich das ganze Jahr über karenziert war, kann ich keinen Kinderfreibetrag geltend machen? richtig?
  • Angie_1984gupslingerRivuletclaudsch1980

    Kennst du das auch?

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  • @Rivulet es geht darum ob du Lohnsteuer bezahlt hast, also nebenbei was gearbeitet hast? Oder "nur" daheim warst mit (oder ohne) kbg.
    Bei zweiterem kannst du nichts geltend machen weil du kein lohnsteuerpflichtiges einkommen hattest.
  • @claudsch1980: Danke für die flotte antwort. Ja genau, hatte keine Einkünfte in dem Jahr.
    Dann trifft zweiteres zu.
    Das heisst, dann wäre es gescheit, wenn mein Partner den kompletten Freibetrag wählt.

    Langsam durchschaue ich es. Ist ja nicht so schwer :see_no_evil:
  • Hallo. Hab dazu auch eine frage: ich hab letztes Jahr von März bis November gearbeitet und war davor in karenz ohne einkünfte ind ab November im Mutterschutz. Wer soll da den kinderfreibetrag eintragen? Mein Mann oder ich? Danke für eure Hilfe
  • @sushy probiert einfach mal die vorberechnung bei finanz online da siehst genau wos mehr bringt.
    sushy
  • @sushy das kann man nicht pauschal beantworten. Es steht euch frei wie ihr es geltend machen wollt. Am besten macht man im finanzonline die Vorberechnung mit jeweils dem gesamten Betrag pro Elternteil und einmal mit einer Aufteilung zwischen euch beiden, dann jene Variante wählen, wo ihr insgesamt am meisten zurückholen könnts.
    sushy
  • Ok danke
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