Vielleicht kann mir irgendwer weiter helfen: weiß jemand ob ich Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld etc. habe wenn ich eine Waisenpension bekomme (eine die nicht gerade wenig ausmacht) bzw. ob mir durch eine Schwangerschaft die Waisenpension gestrichen wird?
Also ich habe meine halbWaisenPension erhalten als ich die Ausbildung gemacht habe! Die bekommt man ja egtl nur bis man Volljährigkeit ist oder?und dann eben noch länger wenn man a Ausbildung macht!sprich ich habe zur gleichen Zeit Pension und kbg bezogen!
Ich hab das gleiche problem gerade - ich weiß nicht, ob die halbwaisenpension mir nicht in der karenz gestrichen wird. ich hab angst, dass ich das sonst alles zurück zahlen muss. immerhin die am teelfeon hat gemeint, dass ich von der firma abgemeldet werd und da dann der anspruch während der karenz erlischt. ich verstehs nicht
Die Waisenpension, egal ob Vollwaise oder Halbwaise, bekommt man wenn man Anspruch auf Familienbeihilfe (für sich selbst) hat. Also solange man in Ausbildung ist. Durch eine Schwangerschaft oder "Karenz" erlischt der Anspruch NICHT. Im Gegenteil, er kann sich sogar verlängern über das 24. Lebensjahr hinaus Auskunft darüber kann auch das Finanzamt geben!
Aus eigenen Erfahrungen rate ich Dir dich nicht auf telefonische Auskunft zu berufen!lass Dir alles schriftlich geben! Hab da ganz böse draufgezahlt!
Achtung: Familienbehilfe gebührt Dir nicht mehr wenn du verheiratet bist!!
Familienbeihilfe bekomme ich selber keine mehr da ich schon 24 bin. Da ich aber noch studiere, bekomme ich bis 27 die Waisenpension. Meine Waisenpension ist, da mein Vater nicht so schlecht verdient hat, eben relativ hoch. Deswegen war die Frage ob dass dann alles nicht zu viel wird. Aber ich denke auch, dass wenn ich weiter studiere, mir die Waisenpension normal erhalten bleiben sollte.
Ich hab jetzt E-Mails an die Versicherung geschrieben, mal schauen was die sagen und schriftlich hab ich's dann auch
Interessant. Ich hab schriftlich von meiner Waisenpensionsstelle dass ich die nur bekomme wenn ich Anspruch auf Familienbeihilfe habe. Haben die mich übern Tisch gezogen, oder kann es sein dass es da Unterschiede zw. den Bundesländern gibt?
das ist eine gute Frage. Man hat ja zuvor die Familienbeihilfe auch bis 27 (was ich weiß) bekommen, das haben sie ja geändert. Bei der Waisenpension ist es gottseidank dabei geblieben dass man sie bis 27 bekommt, insofern man natürlich noch in Ausbildung ist.
Ich hab das gleiche problem gerade - ich weiß nicht, ob die halbwaisenpension mir nicht in der karenz gestrichen wird. ich hab angst, dass ich das sonst alles zurück zahlen muss. immerhin die am teelfeon hat gemeint, dass ich von der firma abgemeldet werd und da dann der anspruch während der karenz erlischt. ich verstehs nicht
und Familienbeihilfe kann auch schon mit 22 aus sein - weil die die durchschnittliche Schuldauer/Studiendauer rechnen - max. halt bis 24 , früher 26 und ganz, ganz früher bis 27 als absolute Grenze, die später angefangen haben...
was heißt relativ viel - max. gibt es Waisenpension um die 800 Euro - und das ist dann Zuverdienst zum KBG - passt also in die Zuverdienstgrenze des KBG...
Vielleicht kann mir irgendwer weiter helfen: weiß jemand ob ich Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld etc. habe wenn ich eine Waisenpension bekomme (eine die nicht gerade wenig ausmacht) bzw. ob mir durch eine Schwangerschaft die Waisenpension gestrichen wird?
Ich kanns euch nur für Arbeiter und Angestelle sagen:
Waisenpension gebührt bis zum 18. Lebensjahr außer man fängt davor zu arbeiten an (Lehre ausgenommen)
Solange Kindeseigenschaft besteht kann die Waisenpension bis zum 27. Lebensjahr bezogen werden. Unter Kindeseigenschaft versteht man dass die Waise in Ausbildung ist und sich nicht selbt erhalten kann
Ich hab das gleiche problem gerade - ich weiß nicht, ob die halbwaisenpension mir nicht in der karenz gestrichen wird. ich hab angst, dass ich das sonst alles zurück zahlen muss. immerhin die am teelfeon hat gemeint, dass ich von der firma abgemeldet werd und da dann der anspruch während der karenz erlischt. ich verstehs nicht
die familienbeihilfe geht auch nur bis 24 (wenn man noch in ausbildung ist, ansonsten nur bis ende der schulzeit). die waisenpension bis 27, ebenfalls wenn man noch in ausbildung ist.
@Babsi Nein, ich habe mit 16 angefangen zu arbeiten. Ich war in Ausbildung als ich 25 war. Als sie das Alter für die Familienbeihilfe herabgesetzt haben habe ich auch die Halbwaisenrente verloren
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Kommentare
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Achtung: Familienbehilfe gebührt Dir nicht mehr wenn du verheiratet bist!!
LG
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Familienbeihilfe bekomme ich selber keine mehr da ich schon 24 bin. Da ich aber noch studiere, bekomme ich bis 27 die Waisenpension. Meine Waisenpension ist, da mein Vater nicht so schlecht verdient hat, eben relativ hoch. Deswegen war die Frage ob dass dann alles nicht zu viel wird. Aber ich denke auch, dass wenn ich weiter studiere, mir die Waisenpension normal erhalten bleiben sollte.
Ich hab jetzt E-Mails an die Versicherung geschrieben, mal schauen was die sagen und schriftlich hab ich's dann auch
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Halbwaisenpension bekommst Du von einem Pensionsträger...
oder bist Du Lehrling? da wirst dann auch nicht "abgemeldet" sondern in arbeitsrechtliche Karenz geschickt...
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und Familienbeihilfe kann auch schon mit 22 aus sein - weil die die durchschnittliche Schuldauer/Studiendauer rechnen - max. halt bis 24 , früher 26 und ganz, ganz früher bis 27 als absolute Grenze, die später angefangen haben...
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beim Zuverdienst bist dann Spitzenreiter...
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Waisenpension gebührt bis zum 18. Lebensjahr außer man fängt davor zu arbeiten an (Lehre ausgenommen)
Solange Kindeseigenschaft besteht kann die Waisenpension bis zum 27. Lebensjahr bezogen werden. Unter Kindeseigenschaft versteht man dass die Waise in Ausbildung ist und sich nicht selbt erhalten kann
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jap, ich bin lehrling.
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hast du zum arbeiten begonne mit 24?
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