Rückzahlung einkommensabhängiges KG

bearbeitet 5. 05. 2015, 20:11 in Karenz & Rechtliches
Hallo allerseits,

eventuell kann mir einer der Experten hier weiterhelfen.

Unsere Tochter wurde Mitte Mai 2014 geboren. Meine Frau ist seitdem zu Hause und wird vermutlich erst am 2. Geb. der kleinen Maus wieder arbeiten gehen.
Nachdem ja jetzt ihr KG abläuft war meine Idee, dass ich noch 2 Monate KG beanspruche und mir den Juni unbezahlten Urlaub nehme, um die Zuverdienstgrenze nicht zu überschreiten. Leider funktioniert das von der Arbeit her bei mir nicht so einfach.

Jetzt meine Frage: Mir wurde erklärt, Mai und Juli kann ich so viel verdienen wie ich will, da es sich um halbe Monate handelt, welche bei der Berechnung der Zuverdienstgrenze nicht miteinbezogen werden.
Wenn ich im Juni normal arbeiten gehe würde ich die Grenze natürlich bei weitem überschreiten und müsste das KG für Juni komplett zurückbezahlen.
Ist es nun so, dass ich max. den Juni-Anteil zurückbezahlen muss (ca. 2.000 EUR) oder auch die Anteile der halben Monate Mai und Juli - also das gesamte KG?
Irgendwo habe ich etwas mit 15 % Überschreitung = Rückforderung des gesamten KG gelesen.

Wenn aber nur der Juni-Teil zurückgefordert werden könnte, würde sich der Antrag ja trotzdem auszahlen.

Vielen Dank schon mal für jeglichen Input :)

Kommentare

  • @cnaiür grundsätzlich stimmt die auskunft - es gelten nur monate als bezug wenn das ganze monat kbg bezogen wird.
    du kannst es dir aber mit deinem verdienst "einfach" ausrechnen, hier ist der link zur help.gv seite
    https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.080612.html
    bei diesem link gibt es ein file das nennt sich "informationsblatt zum kinderbetreuungsgeld" (beim Absatz "berechnung des zuverdienstes")
    bei diesem infoblatt gibt es auf seite 4 ein berechnungsbeispiel

    im help.gv link steht das auch mit der rückforderung mit bespiel erklärt :-)
    Admin
  • bearbeitet 5. 05. 2015, 20:11
    Hi,

    vielen Dank für die schnelle Antwort :)

    Was mich etwas verwirrt ist die Tatsache, dass in den Beispielen und Texten immer vom jährlichen KG und Zuverdienst die Rede ist.

    Wenn ich jetzt mal plakativ gesagt 10.000 EUR brutto pm verdienen würde (was natürlich nicht der Fall ist) würde sich nach dem Beispiel der Zuverdienst für Juni 2015 mit 10.000/1*12 = 120.000 errechnen richtig? Die jährliche Zuverdienstgrenze ist aber nur 6.400 EUR.

    Ich müsste in dem Fall aber nur die ca. 2.000 für Juni zurückbezahlen (bzw. nur die Differenz zu den ca. 405 EUR pm Zuverdienstgrenze) und könnte mir den Teil für die halben Monate Mai und Juli behalten? Obwohl ich da ebenfalls so viel verdient hätte?

    Wenn das so stimmt würde das ja jeder machen oder nicht?
    Oder wird die Rückforderung dann inkl. Zinsen gerechnet?

    Kompliziertes Thema das Ganze...
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