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Kommentare

  • @Kaffeelöffel Elternteilzeit ist ja nur bis max. zum 7. Geburtstag des Kindes und danach hat man das Recht wieder (wie vor dem Mutterschutz) Vollzeit zu arbeiten. Ich wollte wissen, ob man auch das Recht hat, die Elternteilzeit nach dem 7. Geburtsta…
  • Gibt es eigentlich einen Anspruch darauf, nach der Elternteilzeit das Dienstverhältnis in ein Teilzeitverhältnis übergehen zu lassen? Ich möchte nach der Elternteilzeit meine Stundenanzahl auf alle Fälle beibehalten.
  • Vielen lieben Dank für eure Antworten! Das freut mich, dass es so klappt wie ich mir gedacht habe :-)