Unsere Maus kam Ende Oktober auf die Welt und ich fand den Heizstrahler notwendig. Vor allem zum Umziehen, wo es doch länger dauert und in der Nacht zum wickeln, wenn die Heizung nicht so warm ist
Ja angeklagt wird die Pädagogin (strafrechtlich), aber wohl auch nur bei groben Fällen und da kommt es schon auch auf die Einzelumstände an.
Wenn es um Schadenersatz geht, also Geld "eingeklagt" wird und wirklich die Pädagogin geklagt und verurteilt…
Ich denke bei den Fälle wo Schadenersatz eingeklagt wird (da wird wohl sowieso der Arbeitgeber, Land, Bund je nachdem) geklagt und nicht der/die Pädagogin selbst) oder wo Anklage erhoben wird, geht's nicht um leichte Unfälle, sondern schon um gravie…
Das kommt es schon auf die individuelle Situation an, ob und in welcher Höhe jemand bestraft wird, wenn er die Aufsichtspflicht verletzt. Eine Strafe hat auch nicht nur den Sinn, die Person, die die Strafe begangen hat, von weiteren Taten abzuhalten…
Wir haben mal im 25. Stock gewohnt, da waren wir noch kinderlos, hatten aber Katzen. Nachdem ich schon mit den Katzen aufgrund der Höhe keine ruhige Minute hatte, wären wir spätestens mit Kind ausgezogen, weil da hätte ich mir nur noch Sorgen gemach…